Diskussion:Verbrechen

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Hallo, ist die Liste von Verbrechenstatbeständen unter "Beispiele" eigentlich vollständig? --84.191.232.236 22:04, 14. Mär 2006 (CET)

Davon abgesehen, gehört Köperevrletzung da nicht rein, da es für Körperverletzung kein Mindeststrafmaß gibt, sondern nur eine Höchstgrenze die bei 5 Jahren liegt. (nicht signierter Beitrag von 85.178.134.158 (Diskussion) 14:00, 23. Apr. 2006 (CEST))[Beantworten]


Die Beispielliste ist -wie der Name schon sagt- nicht abschließend. Im Artikel steht Körperverletzung mit Todesfolge, diese ist nach § 227 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren zu ahnden; somit ein Verbrechen. Was du meinst, ist die sogenannte einfache Körperverletzung nach § 223 StGB. --Wahlscheider 18:51, 17. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

SieheAuch-Liste[Quelltext bearbeiten]

Die Auswahl der Einträge in der Siehe-Auch-Liste halte ich für sehr willkürlich und teilweise überflüssig. Natürlich war der Holokaust ein Verbrechen und natürlich haben auch viele kommunistische Regierungen Verbrechen verübt und einen Link schonmal vorsorglich zu setzen, falls es eines Tages einen Artikel über Verbrechen im Namen der Religion gibt, ist ja nett gemeint und eine Siehe-Auch-Liste ist ja auch ein schwammiges Konstrukt, aber ich denke, das führt doch alles zu weit... Meinungen? --79.196.243.194 02:44, 14. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Amanda Knox (zum Beispiel)[Quelltext bearbeiten]

Frage, ob man über A. K. einen Artikel in der dt. WP verfassen sollte, siehe hier. --Delabarquera 10:57, 25. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

"subjektiv objektive"?![Quelltext bearbeiten]

subjektiv objektiv? muss man sich nicht für eins entscheiden? --217.231.7.110 16:17, 13. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Einfach mal gugeln! Das ist ein juristischer Terminus. Niemand ist objektiv, daher kann man nur versuchen, so objektiv wie möglich zu sein; das, was man dabei dann für objektiv hält, ist subjektiv objektiv.

stilistische Unklarheiten?[Quelltext bearbeiten]

Hier ist ev. noch mehr im Argen:
„gemeinhin“ (?) und „allgemein gesprochen“ (?) und „als kriminell qualifizierte“ (Qualität?) und „die Rechtswissenschaft versteht unter einem Verbrechen in erster Linie (in 2.Linie?) die strafbare Handlung (Straftat) an sich und als solche“ (und überhaupt oder nicht?) und „Verletzung des Rechts in seiner besonderen und allgemeinen (...) Geltung „ (besonders ODER allgemein?) und dann stehen dort so ohne Herkunftsangaben (z.T. auch ohne direkte Zuordnung) reichlich fremdsprachliche Hinweise. --Horst bei Wiki (Diskussion) 19:33, 2. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Vergehen/Verbrechen[Quelltext bearbeiten]

Hallo, im Text wird zurecht auf § 12 Abs. 3 StGB, wonach besonders schwere Fälle oder minder schwere Fälle an der Einteilung "Verbrechen" und "Vergehen" nichts ändern, hingewiesen. Deshalb halte ich es für verwirrend, wenn in der Tabelle etwas weiter unten bei den minderschweren Fällen regelmäßig von einem "Vergehen" die Rede ist. Auch der minderschwere Fall des Raubes bleibt ein Verbrechen.

Grüße, Larsredhouse (Diskussion) 14:40, 13. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]

Genau das war auch mein Anliegen und es verwundert mich, daß so deutlich entgegen deutsches Recht (§ 12 Abs. 3 StGB) verfaßte Inhalte nicht abgeändert werden und nicht einmal einer Diskussion wert zu sein scheinen. Die Einstufung einer minder schweren Brandstiftung nach § 306 Abs. 2 StGB als Vergehen ist entgegen § 12 Abs. 3 StGB und damit schlicht falsch. Die komplette Spalte ist entgegen geltendes Recht, da § 12 Abs. 3 StGB mißachtend.
Hinzu kommt, daß zuvor unter "Formeller Verbrechensbegriff" für Deutschland "schwere Brandstiftung" eingeführt wurde. Schon Brandstiftung, § 306 Abs. 1 StGB, ist als Verbrechen qualifiziert. Schwere Brandstiftung, § 306a StGB, zu benennen ist bei einer beispielhaften Aufführung zwar nicht falsch, aber irreführend, da es intendiert, daß Brandstiftung nicht als Verbrechen einzustufen sei, was zudem dadurch verstärkt wird, daß eine Verlinkung zu "Brandstiftung", § 306 StGB, vorliegt, obwohl die "schwere Brandstiftung" als qualifizierter Straftatbestand unter einem anderen Paragraphen aufgeführt wird.--82.83.82.212 10:40, 5. Jan. 2019 (CET)[Beantworten]
Ich sehe das genauso. Ich frage mich sowieso, ob diese Tabelle sinnvoll ist; auf jeden Fall würde ich das mit den Vergehen ändern. --Yhdwww (Diskussion) 19:32, 11. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: Habe mir das ganze nochmal genauer angeguckt, das wäre ziemlich aufwendig, das überall zu ändern, weil man jeweils die korrekten Strafmaße raussuchen müsste. Außerdem gibt es noch andere Ungenauigkeiten und Fehler. Ich finde nicht, dass die Tabelle großartig zum Verständnis beiträgt und würde sie, wenn überhaupt, in nächster Zeit durch eine Liste ersetzen, wenn niemand Einwände hat. MfG --Yhdwww (Diskussion) 21:53, 11. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]
Ich finde, diese Woche solltest du mal Zeit finden, deine Pläne umzusetzen, Yhdwww. :D Dabei bitte "Misshandlung von Schutzbefohlenen" nicht vergessen. Danke! ;-) --2A02:908:1963:180:90A7:ED69:1518:80D4 04:08, 26. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

verbrechen mit verbrechen erklaeren[Quelltext bearbeiten]

gudn tach!

"Allgemein gesprochen handelt es sich um eine [...] Verletzung eines Rechtsgutes durch den [...] verbrecherischen Akt."

das ist keine (gute) erklaerung/definition. -- seth 20:00, 28. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Wenn du in deinem Zitat alle näheren Bestimmungen weglässt, kann da nicht viel Sinnvolles rauskommen. Was "verbrecherisch" heißt, ist ja schon im ersten Satz gesagt (schwerer Verstoß gegen das Recht). Der von dir stark verkürzt zitierte zweite Satz führt dazu die näheren Bedingungen aus (Unrecht, Strafbarkeit und Qualifizierung der Tat, Schuld). Da ist nichts unverständlich und auch nicht zu tautologisch.--Jordi (Diskussion) 10:45, 29. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]
Ob es (nicht) zu tautologisch ist, weiß nur, wer sich eh schon auskennt. (Ich weiß nicht, was ein "verbrecherischer Akt" ist, also was dieser Terminus alles enthält.) Tautologisches ist für eine Enzyklopädie daher immer zu tautologisch. --95.223.230.121 01:32, 18. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]
Es ist ja auch gar nichts tautologisch, und was "verbrecherisch" heißt, ist wie schon gesagt direkt im ersten Satz erklärt.--Jordi (Diskussion) 11:32, 18. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Gehört § 18 Absatz 2 in diesem Gesetz nicht auch zu den Verbrechenstatbeständen? --109.40.2.152 16:53, 15. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]

Ja, tut er. --Yhdwww (Diskussion) 19:09, 11. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]

Schwerwiegend / schwer wiegend[Quelltext bearbeiten]

"Unter einem Verbrechen wird ein schwer wiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung[…]" Es handelt sich nur um eine Kleinigkeit, aber schwerwiegend muss in diesem Kontext unbedingt als zusammenhängendes Wort verwendet werden. Bei "schwer wiegend" ist "schwer" das Adjektiv. In diesem Kontext wird es beispielweise zur relativen Beschreibung von Gewichten verwendet ("Ein schwer wiegendes Auto hat in der Kurve mit höheren Querkräften[…]"). "Schwerwiegend" als zusammenhängendes Wort beschreibt hingegen als Adjektiv in der Regel eine Folge bzw. Bedeutung: eine (meist negative) Sache, die wichtig ist, weil sie große Konsequenzen hat. (nicht signierter Beitrag von 212.185.80.5 (Diskussion) 08:18, 5. Sept. 2019 (CEST))

Nein, dieser Bedeutungsunterschied zwischen auseinander und zusammen geschriebener Variante existiert nicht und die Rechtschreibung ist hier frei. Schwer bedeutet auch im auseinandergeschriebenen Fall svw. gewichtig, und ein "schwer wiegendes Auto" wäre eine Stilblüte, das kann man gar nicht sagen. Schwerwiegend ist auch nicht notwendigerweise negativ konnotiert.--Jordi (Diskussion) 09:27, 6. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]

Offizialdelikt[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel Offizialdelikt (Deutschland) ist zu lesen, dass alle Verbrechen in Deutschland Offizialdelikte seien. Wenn ich als Beraubter allerdings keine Anzeige erstatte, obwohl die Polizei Kenntnis von dem Verbrechen hat, dann wird dieses aber doch auch nicht verfolgt, oder?? Es wäre überhaupt schön, wenn der Begriff Offizialdelikt Erwähnung finden würde. Ich bin allerdings nicht vom Fach. --46.114.38.113 22:33, 8. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Ob du als Geschädigter Anzeige erstattest oder nicht ist für die Strafverfolgung des Täters grds. egal. Es reicht, wenn die Polizei ihn anzeigt, und das muss sie, wenn sie von der Tat Kenntnis hat.--Jordi (Diskussion) 11:11, 26. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

"schwerer sexueller Mißbrauch" zu "Mißbrauch" geändert[Quelltext bearbeiten]

Habe das geändert. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 25.4.2021 wurde der Grundtatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern und auch Verbreitung, Besitz und Besitzverschaffung von Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft. Die Schwelle ist also sogar noch weiter nach unten gesunken, weshalb mir die Darstellung nicht mehr angemessen erschien.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2021/032521_GE_sexualisierte_Gewalt.html (nicht signierter Beitrag von 2.206.74.25 (Diskussion) 13:02, 1. Mai 2021 (CEST))[Beantworten]

Das Gesetz ist zwar schon vom Bundestag beschlossen, aber weder verkündet, noch wäre es bei Verkündung schon in Kraft:
Artikel 10 Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs
DIP - Überblick über den Gang der Gesetzgebung
Strafgesetzbuch (StGB) § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
--Pistazienfresser (Diskussion) 14:11, 1. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]