Diskussion:Verbrechen nach Ferdinand von Schirach

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Hauptdarsteller (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Die Angabe der Schauspieler (Hauptdarsteller im rechten Kasten) mag ja den WIkipediakonventionen entsprechen. Nachdem man darauf gekommen ist, dass es so sein dürfte, findet man auch die Angabe "Josef Bierbichler: Friedrich Leonhardt". Bis dahin ist est aber die reine Ostereiersuche. Diese Angabe ist verschwindend klein, weil nur er immer mitspielt. Der Kasten mit wechselnden Schauspielern von Folge zu Folge domoniert optisch den ganzen Artikel. Hier muss mehr Pragmatismus walten und irgendeine andere Lösung gefunden werden ! --88.70.4.54 06:00, 15. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Die Hauptfigur der Serie sollte bereits in den Einleitungssätzen des Artikels genannt werden, ich mache das mal. --Sitacuisses (Diskussion) 06:57, 15. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Ein typischer Fall von Resistenz gegen Verbesserungen bei Wikipedia. Und weil ich als (überzuigter) IP-ler immer wieder (Re-)edit-Gegenstand bin, hier nur der Vorschlag und nicht dessen Realisierung.

Die Erwähnung in der Einleitung ist für das Problem unbehelflich. Entweder nennt man den Schauspieler, der den Anwalt spielt in der Spalte "Besetzung" jedes mal neu, oder - effizienter, aber vielleicht nicht eleganter - man schreibt in der Spaltenüberschrift unter "Besetzung": 'Der Anwalt wird in jeder Folge von X.X. gespielt'. Grazie - (Warum einfach, wenn es auch kompliziert oder irreführend geht?) ++--84.73.123.149 04:39, 22. Apr. 2013 (CEST)--++Beantworten

Episoden[Quelltext bearbeiten]

Fehlen da Episoden, oder sind nicht alle Geschichten aus dem Buch verfilmt worden? 31.187.126.47 00:06, 13. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Episode 3: falsche Inhaltsangabe[Quelltext bearbeiten]

Wie man dem just von mir reparierten Weblink entnehmen kann, ist der Inhalt von Episode 3 ein ganz anderer:

Der Abiturient Philipp von Nordeck (Vladimir Burlakov) tötet immer wieder heimlich Schafe. Sein Vater entschädigt den Bauern für die Tiere und versucht, das merkwüdige Verhalten seines Sohnes zu vertuschen. Doch eines Tages verdächtigt die Polizei Philipp, mit dem Verschwinden eines jungen Mädchens zu tun zu haben. Kann Friedrich Leonhardt dem verstörten Philipp helfen? Sehen Sie selbst am 14. April ab 22.00 Uhr. (vgl. http://web.archive.org/web/20130327084330/http://www.zdf.de:80/Verbrechen/VERBRECHEN-26564010.html)

Wer hat Lust, das entprechend umzuschreiben? Falls man komplett selbst nachrzählen will: Die Folge ist z.B. bei netflix abrufbar. --Erich Mustermann (Diskussion) 15:38, 17. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Ich habe mal die folgende Inhaltsangabe verfasst:

„Der junge Mann Philipp von Nordeck tötet mehrere Schafe und entfernt deren Augen. Kurz darauf verschwindet eine Freundin und der junge Mann gerät unter Verdacht; In seinem Zimmer wurde eine Kiste mit einem Foto der Vermissten gefunden, bei dem die Augen ausgeschnitten wurden.“

Sie beruht allerdings auf der Buchausgabe, sollte aber auch die Handlung des Films wiedergeben. Was aber etwas missverständlich sein könnte: Die Suche nach der Freundin beginnt erst, nachdem die Kiste gefunden wurde. --Abrixas2 (Diskussion) 19:53, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Lemma in Originaltypografie?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe leider ein wenig vorschnell von „VERBRECHEN“ auf „Verbrechen“ verschoben, ohne die Namenskonventionen genauer zu lesen. In der Tat gilt dies nicht für Filmtitel. Ich plädiere aber trotzdem dafür, nicht die Majuskelschrift zu übernehmen, da die Rezeption dies auch nicht tut. --King Rk (Diskussion) 11:54, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Juristisches Problem in der Geschichte "Notwehr" anders gelagert[Quelltext bearbeiten]

"Der Verteidiger, der von einem anonym bleibenden Unternehmen engagiert wurde, plädiert darauf, dass gemäß der Verfassung niemand zur Aussage gezwungen werden kann und dass die Überwachungsvideos eindeutig eine Notwehrsituation zeigen."

Es geht aber nicht um die Aussage des Mannes in eigener Sache, sondern darum, dass der Mann seine Identität partout nicht preisgeben will.

Ich bin darauf gekommen, weil es bei gutefrage.net eine sich hinziehende Diskussion zu diesem Punkt gibt: Würde bei zwei Tötungsdelikten in Notwehr nicht prinzipiell ein Prozess stattfinden, auch wenn vollkommen klar scheint, dass es wirklich Notwehr war? Müsste der Täter nicht auf jeden Fall seine Identität preisgeben? (-> Darf sich, von den juristischen Grundlagen her gefragt, jemand ohne Identitätsfeststellung überhaupt in Deutschland aufhalten?) --Delabarquera (Diskussion) 12:32, 8. Mai 2020 (CEST)Beantworten