Diskussion:Verbund (Kooperation)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Exilsaarländer in Abschnitt offene Rechtsfrage
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offene Rechtsfrage[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt eine klare Ansage dazu, ob die Kunden eines Verbundes ein Vertragsverhältnis a) mit dem Verbund als oberste Instanz oder b) "nur" mit dem jedem Einzelunternehmen eingehen. Für a) spricht, dass es für alle Verbundsmitglieder geltende, übergeordnete Geschhäftsbedingungen gibt, für b) die Aussage im Artikel, dass es sich bei einem Verbund lediglich um eine Interessensgemeinschaft handelt. --Exilsaarländer (Diskussion) 15:31, 3. Mär. 2023 (CET)Beantworten