Diskussion:Vereidigung

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von 176.5.133.18 in Abschnitt kein Kapitel "Geschichte"
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Vereidigung in der Reichswehr Ich bitten einen Kenner der Materie um Ergänzung: Vereidigung in der Reichswehr, Wehrmacht - auf Hitler --84.137.41.168 15:45, 2. Okt 2005 (CEST)

Vereidigung durch Jedermann Kann bitte jemand den Artikel darum ergänzen, ob auch eine Privatperson jemanden vereidigen kann. Ich stelle mir vor, das es zivielrechtlich möglich sein könnte, das natürliche oder juristische Personenen sich einseitig oder gegenseitig zweckbestimmt und damit vertraglich einseitig oder gegenseitig, im Sinne der darin vereinbarten Ziele und deren Einhaltung, vereidigen könnten.

Als Anwendung einfacherer Art möchte ich zB gerne einen Postbevollmächtigten benennen, der aber auf seine Erfüllung und treuhänderische Zuverlässigkeit von mir vereidigt wird.--Bernd Emanuel Peters 01:27, 12. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Absatz "Vereidigung in den Streitkräften" durch Verweis Hauptartikel->Fahneneid ersetzen[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, den kompletten Absatz durch den Verweis auf Fahneneid zu ersetzen. --BabelFischMenu (Diskussion) 19:48, 3. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

kein Kapitel "Geschichte"[Quelltext bearbeiten]

Leider fehlen Informationen zur geschichtlichen Entwicklung. 176.5.133.18 17:29, 23. Feb. 2024 (CET) Ah. Das, was ich vermisse, findet sich unter Eid. 176.5.133.18 17:31, 23. Feb. 2024 (CET)Beantworten