Diskussion:Vereinfachte Umlegung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Thogru in Abschnitt Vereinfachte Umlegung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ablauf[Quelltext bearbeiten]

Wie genau läuft eine vereinfachte Umlegung ab? (Durchführung)

  • Anhörung der Eigentümer
  • (...) ???
  • Erörterung mit den Eigentümern
  • Beschluss über vereinfachte Umlegung
  • Bekanntmachung und Rechtswirkung der vereinfachten Umlegung
  • berichtigung der öffentlichen Bücher (z.B. Grundbuch)

soweit konnte ich die Durchführungsschritte ausfindig machen doch ein Teil fehlt, Schritt 2.

Bevor die Erörterung mit den Eigentümern erfolgt, muss noch etwas gemacht werden, der Schritt zwischen der Anhörung und der Erörterung. kommt evt. noch etwas vor der Anhörung was relevant ist?

Benutzer: Sunny1992 (14:42, 15. Dez. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Kannst Du die Frage präzisieren? Was genau fehlt? Ich verstehe nicht genau, was mit (...)??? gemeint sein soll ... Ggfls stehe ich aber auch noch auf dem Feiertagsschlauch :) Gruß Thogru Sprich zu mir! 15:13, 27. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Zunächst ist natürlich zu Prüfen, ob überhaupt die (rechtlichen) Voraussetzungen vorliegen, die die Durchführung einer vU ermöglichen (B-Plan, etc. -> siehe Artikel). Gruß Thogru Sprich zu mir! 10:18, 12. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Vereinfachte Umlegung[Quelltext bearbeiten]

Ist es möglich, dass bei einer Vereinfachte Umlegung bei einem von mir eingeworfenen Gründstück, die Gemeinde oder Stadt mir mein Grundstück abkauft und es mir dann wieder zurückverkauft , und dann mehr verlangt als ich bekommen habe? Wenn ja mit welcher Begründung! Dieses Grundstück ist ausgezeichnet als private Grünfläche und hat schon immer mir gehört.

Gezeichnet: Gregor--91.16.71.1 17:31, 24. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Für verbindliche Rechtsauskünfte wende dich bitte an einen Anwalt. Gruß Thogru Sprich zu mir! 14:49, 12. Dez. 2012 (CET)Beantworten