Diskussion:Vereinigung Institutionelle Privatanleger

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Heavytrader-Gunnar in Abschnitt Kunde oder Mitglied
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Neuerstellung[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel wurde 2008 wegen fehlender Relevanz gelöscht. Gemäß Relevanzkriterien gelten jedoch Vereine, Verbände, Netzwerke und Bürgerinitiativen als relevant, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • eine überregionale Bedeutung haben,
  • besondere mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen haben,
  • eine besondere Tradition haben oder
  • eine signifikante Mitgliederzahl aufweisen.

Die ersten zwei Kriterien sind unzweifelbar erfüllt und nun im Artikel belegt. Eine besondere Tradition nach erst 20 Jahren oder viele Mitarbeiter sind zwar nicht gegeben, aber auch nicht nötig, da jedes Kriterium für sich als hinreichend gilt und nicht alle vier notwendig erfüllt sein müssen.--Heavytrader-Gunnar (Diskussion) 12:57, 11. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Ich sehe die Relevanz noch immer nicht dargestellt, der Artikel beruht fast vollständig auf der Selbstdarstellung des Vereins. Die referenzierten Zeitungsartikel erwähnen lediglich Wortmeldungen des Herrn Buhlmann, eine knappe externe Darstellung des Vereins sehe ich lediglich in EN 6 auf Seite 67. Zudem wird nur das überflüssige Abrufdatum der Artikel, nicht aber das der Veröffentlichung genannt. --Stobaios 04:12, 22. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Die Relevanz halte ich für unstrittig. Gemäß der obigen Darlegung werden zwei Kriterien erfüllt. 4 von 14 Belegen stammen vom Verein selbst. Die referenzierten Zeitungsartikel dienen des Belegs für „überregionale Bedeutung“ dafür Eigenbelege zu nutzen wäre unzureichend. Es gab übrigens unzählige mehr und ich wollte Überbelegung vermeiden. Daher nur eine Auswahl von jeweils nur einem EN je Herausgeber und aus verschiedenen Jahren (belegt zeitüberdauendes Wirken) und zu unterschiedlichen Anlässen. Die bloße Tatsache, dass oft der Vorsitzende genannt wird in Verbindung zu seiner Tätigkeit für den Verein, hatte für mich nicht zwangsläufig eine eigenständige Relevanz von Hans-Martin Buhlmann zur Folge. Zumal dieser zwar auch erwähnt wird aber stets keine eigenständigen Positionen vertritt sondern lediglich in seiner Tätigkeit für den Verein in Erscheinung tritt. Bezüglich der Relevanz von Buhlmann, kann ich nur empfehlen, zuvor einen Relevanzcheck durchzuführen. Für mich aus genanntem Grund zweifelhaft. Ich habe die Veröffentlichungsdaten nachgetragen. Sie reichen von 2009 über 2014, 2017 und 2018 bis einschließlich 2019.--Heavytrader-Gunnar (Diskussion) 14:14, 22. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Kunde oder Mitglied[Quelltext bearbeiten]

Sind die auftragsgebenden Mandanten Vereinsmitglieder? Hat Herr Buhlmann Stimm- und Rederecht, weil er selbst Aktionär ist oder bekommt er eine Vollmacht? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 21:50, 28. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Moin! Zur ersten Frage: Beides scheint mir möglich. Gem. Satzung § 6 (2) haben Passive Mitglieder Anspruch auf jegliche Dienstleistung, die vom Verein angeboten werden. Also auch die Stimmrechtsvertretung. Gleichzeitig wird auf der Seite Leistungen vom modularen Auftragssystem für den Kunden gesprochen. Also ist eine Mitgliedschaft nicht zwingend notwendig. Als Verein#Eingetragener Verein darf VIP aber auch keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen, daher werden die Kunden auch kaum höhere Entgelte zahlen müssen als es für Mitglieder üblich wäre.
Zweite Frage: Auch hier ist beides möglich. Es ist sicher nicht auszuschließen, dass Herr Buhlmann teils auch eigene Aktien hält und auch für sich Stimm- und Rederecht beanspruchen könnte. Aber genau wie auch Daniela Bergdolt von der DSW macht er stets zu Beginn eines Redebeitrags auf den HVen klar, dass er für VIP spricht und nennt auch oft (vielleicht sogar stets) die Anzahl der durch VIP vertretenen Stimmen oder Aktien; er spricht ja beispielsweise auch bei Porsche, obwohl er dort nur „vorzügliche Aktien“ vertritt und keine Stimmen hat. Meistens sind dies zu viele um sein Privatbesitz zu sein.
Rechtlicher Teil der zweiten Frage: Ob tatsächlich eine Vollmacht vorliegt oder eine Weisung (Deutschland) erteilt wurde, oder in Kobmination eine Vollmacht um gem. Weisung abzustimmen, da bin ich überfragt. Ich schaue mal auf meiner nächsten VH Einladung, welche Möglichkeiten zur Stimmrechtsausübung mir geboten werden. Ich glaube mich aber zu erinnern, dass neben persönlicher Ausübung auch Briefwahl und Weisungserteilung möglich ist, vielleicht in Verbindung mit einer zu erteilenden Vollmacht.--Heavytrader (Diskussion) 10:08, 30. Aug. 2019 (CEST)Beantworten