Diskussion:Verfahrensbeistand

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 87.122.132.155 in Abschnitt Verfahrensbeistand
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Verfahrensbeistand[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ein Verfahrensbeistand ist ein vertreter von Minderjährigen und nimmt die Wünsche, und Äusserung von den an.

Mit freundlichen Grüße

Homepage besucher (nicht signierter Beitrag von 87.122.132.155 (Diskussion) 19:11, 3. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Frage an Autor betreffs einer Quellen-Angabe[Quelltext bearbeiten]

ich weiß nicht ob ich hier den richtigen Weg gewählt habe ! Für den Abschnitt "Bestellung durch das Familiengericht" steht im Beitrag : "..Zudem kann ein Kind/Jugendlicher ab dem 14. Lebensjahr auch selbst einen Interessensvertreter mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen. Zwar bedarf es weiterhin einer familiengerichtlichen Beiordnung, jedoch hat das Gericht dem Wunsch des betroffenen Kindes, einen bestimmten Interessensvertreter als Verfahrensbeistand beigeordnet zu bekommen, regelmäßig schon aus Kindeswohlaspekten Folge zu leisten..." Zu diesem hochinteressanten Hinweis habe ich, auch nach längeren Suchen im Internet keine weiteren Hinweise / Quellen gefunden ! Es wäre sehr hilfreich wenn jemand oder der Autor dafür einen "Einzelnachweis" oder einen "Weblink" nachtragen könnte. Vielen Dank Kpmaipt (21:15, 11. Mär. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)