Diskussion:Verfassung des Fürstentums Liechtenstein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wenn jemand meint, dass die nachstehenden Literaturangaben geeignet sind, um den Artikel zu ergänzen, kann sie/er sie gerne dort einbauen oder auch sonst zur Erweiterung des Artikels benützen. :-) --Alros002 28. Aug. 2008, 16:00 (CEST)

  • Wolfram Höfling: Die Grundrechtsordnung des Fürstentums Liechtenstein. In: Detlef Merten, Hans-Jürgen Papier (Hrsg.): Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa (HGR), Bd. VII/2: Grundrechte in der Schweiz und in Liechtenstein. C.F. Müller Verlag, Dike Verlag, Heidelberg, Zürich, St. Gallen 2007, S. 791-828. ISBN 978-3-8114-7777-3 (de), ISBN 978-3-03751-041-4 (ch)
  • Günther Winkler: Verfassungsrecht in Liechtenstein. Demokratie, Parlamentarismus, Rechtsstaat, Gewaltenteilung und politische Freiheit in Liechtenstein aus verfassungsrechtlichen, verfassungsrechtsvergleichenden, verfassungsrechtspolitischen und europarechtlichen Perspektiven. Springer Verlag, Wien, New York 2001.
  • Herbert Wille, Gerard Batliner (Hrsg.): Verfassungsgerichtsbarkeit im Fürstentum Liechtenstein. 75 Jahre Staatsgerichtshof. Verlag der Liechtensteinischen Akademischen Gesellschaft, Vaduz 2001.
  • Gerard Batliner: Die Sanktion der Gesetze durch den Landesfürsten unter Berücksichtigung des demokratischen Prinzips und des Völkerrechts. In: Archiv des Völkerrechts. 36. Bd., 1998, S. 128-139.
  • Gerard Batliner: Aktuelle Fragen des liechtensteinischen Verfassungsrechts. Mit einem Kommentar zu den Verfassungsänderungsvorschlägen des Fürsten von 1993. Verlag der Liechtensteinischen Akademischen Gesellschaft, Vaduz 1998.
  • Gerard Batliner (Hrsg.): Die liechtensteinische Verfassung 1921 (samt Änderungen bis 30.9.1994), Elemente der staatlichen Organisation. Verlag der Liechtensteinischen Akademischen Gesellschaft, Vaduz 1994.

Monaco[Quelltext bearbeiten]

IMHO ist nicht der liechtensteinische Fürst der zweitmächtigste Monarch Europas sondern der Fürst Monacos. Die Regierung dort ist nur vom Fürsten abhängig und nur der Fürst bzw. dessen Regierung kann ein Gesetzgebungsverfahren initiieren. Die Exekutive wird vom Fürsten kontrolliert. Von Dingen wie einem Referendum über den Fortbestand der Monarchie können Monegassen nur träumen. In meinen Augen ist Liechtenstein also eher auf Platz 3 der Monarchien Europas mit den mächtigsten Herrschern. --Excolis (Diskussion) 21:01, 9. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Ich habe die entsprechende Aussage aus dem Artikel entfernt; er ist jedenfalls unbelegt. --Taste1at (Diskussion) 21:20, 9. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Landeskirche[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Einordnung steht: "Ungewöhnlich ist auch die Nennung der römisch-katholischen Kirche als Landeskirche, was die aktuelle Regierung jedoch ändern möchte." Die Quelle bezieht sich auf eine Idee der Regierung von 2011, die nicht mehr im Amt ist, somit ist die Quelle veraltet. Auch wurde die Idee nicht umgesetzt (siehe Art. 32 (2): siehe hier), was der aktuelle Gesetzestext zeigt. Soll der Abschnitt "was die aktuelle Regierung jedoch ändern möchte" herausgestrichen werden (es ist nicht mehr aktuell...)? Schönen Ostersonntag Euch :) --Förkle (Diskussion) 16:55, 17. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Verfassung 1921 wurde nicht von Johann II. unterschrieben. Aber wer ist "Prinz Karl"?[Quelltext bearbeiten]

https://www.gesetze.li/konso/1921.015


Gerne hätte Ich selbst, Ihrer Mir unterbreiteten Bitte stattgebend, die Verfassungsurkunde in Vaduz, dem Hauptorte Meines Landes, inmitten Meines getreuen und geliebten Volkes unterzeichnet; zu Meinem herzlichen Bedauern bin Ich durch Gesundheitsrücksichten im gegenwärtigen Augenblicke hieran verhindert.


Um aber dennoch Meiner Freude über das Zustandekommen des grossen Reformwerkes Ausdruck und Meinem Lande einen Beweis Meiner väterlichen Liebe zu geben, betraue Ich im Sinne des Art. 13 der neuen Verfassung Meinen derzeit im Lande weilenden geliebten Neffen, Seine Durchlaucht, den Herrn Prinzen Karl von und zu Liechtenstein, am 5. Oktober ds. Js., dem Tage, an dem Ich durch Gottes gnädige Fügung Mein einundachtzigstes Lebensjahr zu vollenden hoffe, die Verfassungsurkunde in Meiner Vertretung in Vaduz zu unterzeichnen. --45.93.111.16 15:47, 12. Dez. 2022 (CET)Beantworten