Diskussion:Verfassung des Freistaates Sachsen

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Vielleicht eher ein Fall für Wikisource ? --C.Löser (Diskussion) 18:45, 20. Jul 2005 (CEST)

Demokratie im Notstand August 2007[Quelltext bearbeiten]

Die Regierung (der Sachsen) wartet solange, bis der Notfall, Notlage, "NOTSTAND" und Ausnahmezustand eingetreten ist, um dann auf Grund dieses Notstandes, am Parlament, am Wählerwillen, am Landtag, an Volksentscheiden und Volksbegehren vorbei, Regierungshandeln im Sinne des Artikels 113 Sächsischer Verfassung zu zeigen. 193.208.90.157 09:30, 27. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Mmmmmmkay. Und was nun weiter? --Jurastudentin 22:41, 21. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Abschnitt Geschichte[Quelltext bearbeiten]

"Vorläufer dieser Verfassung waren die Sächsischen Verfassungen von 1831 für das Königreich Sachsen, von 1920 für die Zeit der Weimarer Republik, in der Sachsen als Glied des Deutschen Reiches definiert war und von 1947 während der sowjetischen Besatzung."

Der letzte Teil, ("... während der sowjetischen Besatzung...") wirkt deplaziert und ist unverständlich. Was genau soll dieser Teil aussagen? (nicht signierter Beitrag von 87.170.243.250 (Diskussion) 16:43, 3. Jul 2010 (CEST))

Beleghinweis in "Gewährleistung der Funktionsfähigkeit unter der COVID-19-Pandemie 2020"[Quelltext bearbeiten]

@Benutzer:PeterTrompeter: Wofür genau fehlen Belege? Vielleicht sollte ich die Situation für spätere Leser mehr erklären? ==Exx2 (Diskussion) 18:34, 5. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Hallo Exx2,
es fehlen Belege für die "aktuelle Bedeutung" des Art. 113. Wurde er aktiviert, nur diskutiert, und von wem und in welcher Weise? --PeterTrompeter (Diskussion) 14:34, 7. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Hi PeterTrompeter, Sachsen hat als neues Bundesland eine moderne Verfassung, in der das Notparlament, im Gegensatz zu vielen anderen Landesverfassungen, schon vorgesehen ist. Mit "aktueller Bedeutung" hatte ich nur sagen wollen, daß die Väter und Mütter des Landesgesetzes Sachsen weit gedacht hatten und daß es aktuell (also 2020) bundesweit (also allgemein auch in Sachsen) Diskussionen um eine notparlamentarische Besetzung von Parlöamenten gab. Diese Option ist ja allgemein kaum bekannt. Das sollte gerade deshalb auch in WP berücksichtigt werden. Über meine Wortwahl kann man natürlich streiten. Eine konkrete Anwendung des Art. 113 in Sachsen ist mir allerdings nicht bekannt.--Exx2 (Diskussion) 20:13, 8. Feb. 2022 (CET)Beantworten