Diskussion:Verfassung des Landes Hessen

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Carl B aus W in Abschnitt Todesstrafe immer noch im Artikel
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malula, du schreibst in deinem Artikel, daß es "Hessische Verfassung" heißt. Sollte dann nicht auch der Artikel so heißen? mal davon abgesehen, daß "Verfassung von Hessen" schon sprachlich falsch ist. --Anathema 14:00, 21. Mär 2004 (C ET)

Du hast recht, aber vor einer Stunde hat jemand begonnen offensichtlich eine Serie zu starten beginnend mit Verfassung von Berlin. Vielleicht sollte man eine Übersichtsseite machen in etwa der Landesverfassungen seit 1946, von der aus dann verlinkt wird, damit gleich der richtige Name als Artikelüberschrift auftaucht. Ich denke ich fülle erstmal inhaltlich, lasse den Berliner weitermachen und wir versuchen dann das unter einen Hut zu kriegen, ok? Malula 14:11, 21. Mär 2004 (CET)

OK. --Anathema 14:57, 21. Mär 2004 (CET)

wozu inhaltsverzeichnis ohne inhalt?[Quelltext bearbeiten]

wozu wird hier die struktur dargestellt, wenn die inhalte nicht einsehbar sind? das inhaltsverzeichnis kann sich schließlich jeder ergooglen oder eines tages bei einen wiki-schwesterprojekt nachlesen. --Carroy 17:11, 16. Apr 2006 (CEST)

Entstehung[Quelltext bearbeiten]

Im Text sind Weitere Personen am Prozess der Entstehung der Hessischen Verfassung: genannt. Allerdings ist nicht aufgeführt, welche Rolle Müller und Carlebach an den Entstehung der Verfassung hatten. Hier wäre eine Konkretisierung hilfreich.Karsten11 15:09, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Verfassungsänderungen[Quelltext bearbeiten]

Im Text wird behauptet: Dass auf eine Streichung der unwirksamen Bestimmung zur Todesstrafe und allgemein auf eine umfängliche Verfassungsreform bislang verzichtet wurde, resultiert aus der Besonderheit des Art. 123 HV: danach bedarf in Hessen jegliche Verfassungänderung der Bestätigung durch eine Volksabstimmung - angesichts juristischen Irrelevanz des Art. 21 Abs. 1 HV hat man seitens der großen Landtagsfraktionen den mit einem Plebiszit verbundenen Aufwand bislang gescheut.

An die Theorie glaube ich nicht. Es gab Verfassungsänderungen, zuletzt unter Walter Wallmann die Einführung der Direktwahl der Bürgermeister, des Staatszieles Sport und des Konnexitätsprinzips. So schwer ist eine Volksabstimmung nicht zu organisieren. Das schaffen die Hessen schon. Der Grund liegt imho darin, dass man sich nicht auf die Inhalte einigen kann. Insbesondere die "sozialen Rechte" z.B. die Schulgeldfreiheit an die Regelungen der anderen Bundesländer bzw. des Bundes anzupassen, wird von großen Teilen von SPD und Grünen abgelehnt. Die Union hingegen weigert sich, bei einer "großen Reform" auf diese Anpassungen zu verzichten.Karsten11 15:09, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten


Konnexitätsprinzip und Staatsziel Sport wurden erst 2002 eingeführt. Zusammen mit der Verlängerung der Legislaturperiode. Ich durfte nämlich mit darüber abstimmen. 1991 hätte ich das noch nicht gedurft. ;o) (Dennis)

Danke für den Hinweis. Ich habe die beiden Fehler korrigiert.Karsten11 16:50, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Änderungen der hessischen Vefassung[Quelltext bearbeiten]

Ich blick gerade nicht so ganz durch, aber ich meine, es hätte Verfassungsänderungen gegeben seit 1946 (Legislaturperiode?) Sollten die nicht berücksichtigt sein? Sollte nicht ein link auf die aktuelle Verfassung gestellt werden? (nicht signierter Beitrag von 84.177.89.85 (Diskussion) )

EingebautKarsten11 21:55, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

links[Quelltext bearbeiten]

Welche Rolle spielen eigentlich bei einem Artikel über die Verfassung des Landes Hessen die Verfassungen von Großhessen und Kurhessen von 1820 viz. 1830??? Ich meine vom Standpunkt eines Histoirkers sher interessant, sollten aber links unter anderen links sein und nicht 2 von 3.

Ich habe noch Lengemann als Link eingestellt. Damit haben wir 2 zu 2 :-). Ich denke, die anderen beiden sollten bleiben bis wir Artikel Verfassung des Großherzogtums Hessen und Verfassung des Kurfürstentums Hessen haben.Karsten11 21:58, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Erste Verfassung[Quelltext bearbeiten]

Hessens Verfassung war nicht die erste Nachkriegsverfassung eines deutschen Landes, weil im November 1946 Württemberg-Baden sich bereits eine Verfassung gegeben hatte, die am 24. November in Kraft trat.

Todesstrafe[Quelltext bearbeiten]

Wäre bei dem Absatz zur Todesstrafe nicht auch noch der Art. 31 GG zu erwähnen? Die bisherige Darstellung hinterlässt den Eindruck, dass alleine das Nichtvorsehen im StGB im Einklang mit dem Grundgesetz die Nichtigkeit der hessischen Vorschrift begründet. Ist es nicht vielmehr so, dass aufgrund Art. 31 GG das in Art. 102 GG aufgestellte Verbot der Todesstrafe jegliche anderslautenden Landesgesetze für nichtig erklärt? Das erscheint mir doch viel fundamentaler zu sein als nur die Ausgestaltung des StGB im Detail. --Hansbaer 11:56, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Zustimmung. Gilt aber nicht nur für die Todesstrafe sondern auch für Aussperrung etc. Ich habe die Ergänzung daher am Anfang der Aufzählung eingebaut.Karsten11 12:08, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Schuldenbremse[Quelltext bearbeiten]

Soweit es sich aus der Quellenlage erkennen lässt, ist der Abschnitt entweder falsch oder tendenziös. Die sog. Linkspartei hat nicht für die Schuldenbremse gestimmt Welt.de, daher haben entweder nicht alle demokratischen Parteien dafür gestimmt oder dieser Abschnitt soll bedeuten, dass die sog. Linkspartei nicht demokratisch ist. Sollte dies die Auffassung sein, wäre das mit Quellen zu substantiieren, ansonsten wäre es gut, wenn jemand das ändern bzw. mich korrigieren könnte, sollte ich mich irren. Ansonsten guten Rutsch. (nicht signierter Beitrag von 79.194.189.1 (Diskussion) 20:08, 31. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

Den aktuellen Text finde ich aber auch nicht besser... Die Linke hat sich gegen die Schuldenbremse ausgesprochen, da sie eine Begrenzung der Verschuldung abgelehnt hat, sie hat in dem Zusammenhang vor Sozialabbau gewarnt. Die anderen Parteien haben vermittelt, dass die Schuldenbremse dagegen wie der Name sagt die Schulden bremst und nicht ermöglicht. 217.110.209.235 15:55, 9. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

{{Defekter Weblink Bot|GiftBot}} * http://www.staatsgerichtshof.hessen.de/C1256E20003AD625/vwContentByKey/W27FGHZ6581JUSZDE/$File/2133_2158_Urteil.pdf – GiftBot (Diskussion) 11:39, 8. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Weblink gefixt. --Markus S. (Diskussion) 13:10, 8. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

nochmal Todesstrafe[Quelltext bearbeiten]

"Obwohl ... sich ... einige Punkte (z. B. die Zulässigkeit der Todesstrafe) erübrigen, gab es nur wenige Verfassungsänderungen und keine große Verfassungsreform. Grund hierfür ist weniger die Notwendigkeit der Bestätigung durch eine Volksabstimmung, sondern vielmehr die Uneinigkeit der Fraktionen über die notwendigen Änderungen"

Das ist blanker Unsinn. Wann wären die Fraktionen jemals über die Unzulässigkeit der Todesstrafe uneins gewesen? Der einzige Grund dafür, dass Art. 21 noch nicht geändert wurde, ist natürlich die Notwendigkeit einer Volksabstimmung. Hier einige Belege:

http://www.rp-online.de/politik/in-hessens-verfassung-steht-noch-todesstrafe-aid-1.3303194 "Man belässt es lieber bei dem Unikum in Artikel 21, als dass man riskiert, dass eine starke Minderheit im zweistelligen Prozentbereich pro Todesstrafe votiert und so ein fatales Signal aussendet."

http://www.mdr.de/mdr-thueringen/redakteur592.html "Wie dabei die Abstimmung ausgehen würde ist ungewiss. Im ungünstigsten Fall könnte es eine Mehrheit für die volle Beibehaltung des Artikels 21 geben."

http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/11320/in-hessen-gibt-es-noch-die-todesstrafe "„Bislang hat der Landtag von einer Initiative zur Streichung des Artikels 21 abgesehen. Man möchte offenbar nicht riskieren, dass eine starke Minderheit im zweistelligen Prozentbereich pro Todesstrafe votiert und so ein fatales Signal aussendet“, sagt Ferdinand Muggenthaler, Sprecher von Amnesty International."

http://derstandard.at/1358303988325/Heisses-Eisen-Todesstrafe-in-Hessen "Daher geht in allen Parteien eine Sorge um, die man im hessischen Justizministerium so formuliert: 'Stellen Sie sich vor, kurz vor der Abstimmung ermordet jemand ein Kind. Und beim Votum stimmt dann eine aufgebrachte Mehrheit dafür, doch die Todesstrafe in der Verfassung zu belassen.'"

Auch wenn man journalistischen Quellen mit Vorsicht benutzen sollte, gerade die Zitate von Amnesty International und aus dem hessischen Justizministerium sind schon bezeichnend.

Die schwarz-grüne Koalition will wohl einen neuen Anlauf unternehmen, hat aber immer noch Angst vor der fälligen Volksabstimmung.

http://www.tagesspiegel.de/politik/koalitionsvertrag-in-hessen-schwarz-gruen-will-todesstrafe-abschaffen-per-volksentscheid/9238062.html "Die Änderungen sollen im Paket abgestimmt werden, heißt es bei den Grünen. Damit umgeht man auch eine alleinige Abstimmung über die Todesstrafe."

--Carl B aus W (Diskussion) 16:11, 26. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Das der eine oder andere auch Sorgen hat, keine Mehrheiten für ein Streichen der Todesstrafe zu finden, mag sein. Allerdings spielte dies 2003 keine große Rolle: Der Konflikt ging damals darum, dass die SPD die Streichung des Verbotes der Aussperrung nicht mittragen wollte.--Karsten11 (Diskussion) 19:41, 26. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Und was hat 2003 die Parteien (auch wenn sie sich im Punkt Aussperrung nicht einigen konnten) daran gehindert, den Punkte Todesstrafe (wo sie sich einig waren) zur Abstimmung zu stellen? Die Angst vor dem möglicherweise unerfreulichen Ergebnis. --Carl B aus W (Diskussion) 20:48, 26. Dez. 2013 (CET)Beantworten
hier noch ein Beleg aus 2003, dass es auch damals genau um die Angst vor dem Abstimmungsergebnis ging:
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/die-politiker-scheuten-bislang-das-votum-der-buerger-hessens-angst-vor-der-abschaffung-der-todesstrafe,10810590,10110610.html
--Carl B aus W (Diskussion) 20:52, 26. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 08:28, 30. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Todesstrafe immer noch im Artikel[Quelltext bearbeiten]

Obwohl im Text des Artikels zutreffend berichtet wird, dass die Todesstrafe durch die Verfassungsänderungen 2018 abgeschafft wurde, findet sich der Hinweis auf die kuriose Regelung nach wie vor in der Darstellung auf der Hauptseite unter „was geschah am 1. Dezember" zum Jahr 1946, in dem die Verfassung geschaffen wurde. Wie kann man das ändern? --Lapp (Diskussion) 18:17, 1. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Die Todesstrafe wurde nicht durch die Änderung der HV 2018 abgeschafft, sondern 1949 durch das GG. Ich habe es jetzt nochmal im Artikel verdeutlicht. Ach ja, und das war keine "kuriose" Regelung sondern 1946 noch durchaus ernstgemeint. --Carl B aus W (Diskussion) 20:15, 5. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Printform[Quelltext bearbeiten]

Weiß jemand, wo man die Verfassung als Printform/Buch kaufen kann? Wer ist der Ersteller der Verfassung als Buch? Über Buchhandlungen konnte ich diese nicht finden. 84.143.63.189 21:30, 30. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Im Internetzeitalter ist das Abdrucken von Einzelgesetzen als Buch kein Geschäftsmodell mehr. Es gibt mit Fuhr / Pfeil: "Hessische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze" eine diese Loseblattsammlungen wie den Schönfelder (Gesetzessammlung) für hessisches Landesrecht. Darin ist die Verfassung natürlich in Print enthalten. von Zezschwitz: "Landesrecht Hessen" ist dieses Jahr erst neu erschienen; da ist noch die alte Fassung der Verfassung drinnen. Für Juni 2019 ist eine Neuauflage des 1999er Kommentars von Karl R Hinkel angekündigt ([1]). --Karsten11 (Diskussion) 12:06, 31. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Der Vollständigkeit halber: eine Druckfassung ist auch über die Hessische Landeszentrale für politische Bildung erhältlich: „Verfassung des Landes Hessen & Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ (Bestellnummer: X002-HE). --93.132.95.33 18:05, 4. Mär. 2019 (CET)Beantworten