Diskussion:Verfassungsgericht der Ukraine

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Ichigonokonoha in Abschnitt Lückenhaft-Baustein
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Lückenhaft-Baustein[Quelltext bearbeiten]

@Hüttentom, es steht nichts zu Zuständigkeiten drin, denn Verfassungsgericht ist keine Zuständigkeit. Zuständigkeit ist für Verfassungsbeschwerden, Normenkontrolle, etc. - davon steht nichts drin. Generell steht im Artikel eigentlich nichts, also setze den Lückenhaft-Baustein bitte wieder ein. --Ichigonokonoha (Diskussion) 12:26, 1. Jun. 2023 (CEST)Beantworten