Diskussion:Verfassungsgericht des Landes Brandenburg

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 77.2.197.225 in Abschnitt Bedeutung der Mitglieder
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Bedeutung der Mitglieder[Quelltext bearbeiten]

Ich meine, dass es der Bedeutung des Verfassungsgerichts und damit auch der dort tätigen Richterinnen und Richter angemessen ist, diese unter "Ehemalige Mitglieder" möglichst vollständig anzugeben, und zwar einschließlich der jeweiligen Amtszeiten. Die Beschränkung auf "bekannte" ehemalige Mitglieder ist jedenfalls rein subjektiv.

--Chatte51 23:41, 17. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Damit, daß jemand je Mitglied dieses Greichts war, hat er bereits ausreichende Relevanz und muß diese nicht erst woanders her beziehen. --77.2.197.225 08:07, 18. Jul. 2016 (CEST)Beantworten