Diskussion:Verfassungsgeschichte Namibias

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Lysippos in Abschnitt Lemmatitel
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Lemmatitel[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel Konstitutionelle Entwicklung Südwestafrikas/Nambias wurde (Difflink) durch einen an der Erarbeitung nicht beteiligten Benutzer ohne Begründung und ohne Nachfrage beim Hauptautor auf den gegenwärtigen Titel Verfassungsgeschichte Namibias verschoben.

Der Artikel beschreibt historische Etappen der rechtlichen Entwicklung des Völkerbund-Mandatsgebietes South West Africa bzw. South West Africa/Namibia und den staatsrechtlichen Einfluss der Mandats- bzw. Besatzungsmacht Südafrika. Dementsprechend handelt der Artikelgegenstand mit seinem Anliegen nicht von der Verfassungsgeschichte Namibias. Die Wurzeln namibischer Verfassungsgeschichte vor der staatlichen Unabhängigkeit liegen hauptsächlich in den diesbezüglichen Resolutionen der Vereinten Nationen, partikular seit 1985 in dem formalen Bill of Rights der SA Proclamation R101 und eben nicht in dem Vorgehen der Besatzungsmacht Südafrika zur Inkorporation in ihr Staatsgebiet. Die meisten von den im Artikel benannten Rechtsvorschriften beruhen auf Rechtsquellen, die dieser Inkorporation dienten und nicht den durch die Vereinten Nationen zur Interessenswahrung des seit 1990 unabhängigen Staates Namibias erlassenen völkerrechtlichen Tatbeständen folgen. In einigen Fällen waren sie diesen sogar diametral entgegengesetzt. Die Südafrikanische Union bezog seit 1946 die Position, daß das Völkerbund-Mandat für Südafrika in Bezug auf das damalige South West Africa mit Ende des Völkerbundes erloschen sei.

Siehe u.a. hier: Namibia's constitution is ratified („This meant that South African laws applied to Namibia.“).

„The Constituent Assembly of Namibia, elected in the country’s first free, fair, and democratic elections in 1989, was tasked with drafting a constitution for the future independent state. It became the National Assembly – the first Parliament of Namibia – on 21 March 1990. This marked the transition from oppression to democracy, from the illegal South African occupation, with its racist system of laws, to the acknowledgement of the equal dignity and rights for all Namibians.“ (Quelle: Anton Bösl, Nico Horn & André du Pisani: Constitutional democracy in Namibia (Konrad Adenauer Foundation) 2010, online auf www.kas.de, Zitat von PDF-Dokument S. 5)

„Namibia’s Constitution symbolically and materially represented the end of foreign rule and the beginning of self-government by the Namibian people under a common normative framework drafted by the elected representatives of all citizens entitled to vote.“ (Quelle: Anton Bösl, Nico Horn & André du Pisani: Constitutional democracy in Namibia (Konrad Adenauer Foundation) 2010, online auf www.kas.de, Zitat von PDF-Dokument S. 58)

Die gegenwärtige Lemmabezeichnung Verfassungsgeschichte Namibias ist irreführend und sachfremd. Sie erweckt fälschlicherweise den Eindruck, daß das frühere Besatzungsrecht Südafrikas in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem heutigen Verfassungsrecht und den damit verbundenen Verfassungstraditionen der Republik Namibia gestanden hätte.--Lysippos (Diskussion) 22:43, 28. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Ich hab's dir schon mal erklärt: Der Artikel wurde durch einen maßgeblich an der Erstellung der Richtlinien des Portals Recht beteilgiten Nutzer auf ein korrektes Lemma verschoben. Bei Artikeln über die rechtshistorische Entwicklung gehen wir wie von den heutigen Territorien (wie überall in der Kategorie:Geschichte) und autonom nach rechtshistorischen Maßstäben definierten Rechtsgebieten aus. Will sagen: Früher gab es kein Rechtsgebiet namens "Internationales Privatrecht", trotzdem können wir nach autonom definierten Maßstäben die Regeln im Italien des 13. Jahrhunderts unter Geschichte des Internationalen Privatrechts erfassen. Auch wenn es auf dem Gebiet des heutigen Namibia keine eigene namibische Verfassung nach heutigen Maßstäben gab, gab es eben dennoch i.S. HLA Harts sekundäre Normen, die verfassungsrechtlichen Charakter hatten. Verfassungsgeschichte Namibias heißt nichts anderes als Rechtsgeschichte des materiellen Verfassungsrecht auf dem Gebiete des heutigen Namibias. Besatzung ist überhaupt kein Alleinstellungsmerkmal Namibias, sondern für praktisch jeden Staat der Regelfall. Dürfen wir nicht mehr von Geschichte des Iran sprechen, nur weil Alexander der Große das Gebiet mal besetzt hatte? Auch Italien und Spanien waren mal de facto oder de iure unter französischer Herrschaft mit merklichen Einflüssen auf die dortige Rechtsgeschichte. Das ändert nichts daran, dass wir von Rechtsgeschichte Italiens sprechen und meinen Rechtsgeschichte auf dem Staatsgebiet des heutigen Italiens, obwohl Italien als Staat erst seit etwas mehr als hundert Jahren existiert. Nicht anderes gilt für die Rechtsgeschichte Namibias. Auch die Frage, ob die Verfassung tatsächlich eine Verfassung im formellen Sinne war, die durch einen namibischen Gesetzgeber verabschiedet wurde, ist schlicht irrelevant und in keiner Weise irgendetwas Besonderes, was eine besondere Lemmabildung rechtfertigen würde. Rechtshistorisch dürften Staaten mit einer eigenen formellen Verfassung eine krasse Minderheit sein, frag mal die Schotten oder schau bei Verfassungsgeschichte Polens oder Verfassungsgeschichte des Vereinigten Königreichs vorbei.
Deshalb meine Frage: "Die gegenwärtige Lemmabezeichnung Verfassungsgeschichte Namibias ist irreführend und sachfremd. Sie erweckt fälschlicherweise den Eindruck, daß das frühere Besatzungsrecht Südafrikas in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem heutigen Verfassungsrecht und den damit verbundenen Verfassungstraditionen der Republik Namibia gestanden hätte." Warum sollte das Lemma diesen Eindruck erwecken? Was soll ein "ursächlicher Zusammenhang mit heutigem Verfassungsrecht" sein und wo gibt es denn tatsächlich einen solchen ursächlichen Zusammenhang? --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:58, 29. Mär. 2015 (CEST)Beantworten

Ich versuchte Dir die besondere Situation vor der Gründung der Republik Namibia zu erklären. Genau diese Situation hat die UN jahrelang beschäftigt und zum entscheidenden Handeln veranlasst. Der Artikel wurde durch einen maßgeblich im Portal:Südafrika beteiligten Nutzer unter Verwendung korrekter Quellen erstellt. Im Gegensatz zu Deinen obigen Ausführungen sehen die hier diskutierte Frage Rechtswissenschaftler des Landes (zum Beispiel Nico Horn) und beispielsweise John Dugard unter Bezugnahme auf das Vorgehen der UN völlig anders. Es wäre sicher für den hiesigen Diskussionsfortschritt von Vorteil, wenn neben den oben von mir eingestellten externen Links noch diese Veröffentlichung (The forerunners of the Namibian Constitution) von Dir in Betracht gezogen würde. Ich bezweifle, daß die angeführten externen Autoren die von Dir hier benannten Portalrichtlinien (Wie lautet dort die konkrete Formulierung?) zur Grundlage ihrer publizierten Erkenntnisse machen würden. Deine Auffassung zum zwischen uns beiden strittigen Thema wird in deren Publikationen nicht geteilt. Bitte beachte in der Diskussion die relevanten Rechtsquellen. Der beispielhafte Verweis auf Geschichte des Iran ist irreführend, da er am Anliegen vorbeigeht. Aus gutem Grund gibt es wohl in der Kategorie:Verfassungsgeschichte (Deutschland) keinen Artikel Verfassungsgeschichte Deutschlands, sondern Einzelartikel wie Weimarer Verfassung, Ermächtigungsgesetz, Grundgesetz aber sehr wohl den Artikel Bayerische Verfassungsgeschichte. Wie begründest Du diese Tatsache? Ich zitiere aus dem ANR Dich selbst (Difflink), wonach im Artikel Recht Namibias steht: „Am 21. März 1990 erlangte Namibia seine völkerrechtliche Selbständigkeit; erste Vorarbeiten für den Prozess fanden jedoch schon 1978 statt (vgl. die UN-Resolution 435 von 1978). Der Entwurf einer Verfassung wurde 1982 unterbreitet.[1]“. Die von mir beschriebenen Sachverhalte gehören offenkundig nicht zur Rechtstradition Nambias. Es ist mM aber unstrittig, daß verschiedene andere von der ehemaligen Besatzungsmacht gesetzte Rechtsnormen in das Recht Nambias Eingang und Gültigkeit erlangt hatten.

Wie Du selbst sehen kannst, ist Deine Argumentationskette schon nach kurzer Betrachtung nicht schlüssig. Wenn die Angelegenheit für Dich nur eine Richtlinenfrage zu sein scheint, sollten wir mM anders, vorallem mit anderen Argumenten diskutieren. Unabhängig davon distanziere ich mich weiterhin ausdrücklich von der falschen Lemmabezeichnung Verfassungsgeschichte Namibias. Offen bin ich für Vorschläge zu einer alternativen, anderen Benennung des Artikels, da ich allerdings kein unzugänglicher Diskussionspartner bin. Grüße --Lysippos (Diskussion) 14:11, 29. Mär. 2015 (CEST)Beantworten

@UHT Nichts spricht dagegen, wenn Du einen Artikel Verfassungsgeschichte Namibias schreibst. Ich werde ihn nicht erstellen und würde mich darüber sogar freuen. Die Absicht des von mir erstellten Artikels ist die Beschreibung dessen, was Südafrika getan hat, um das Gebiet des späteren Namibias seinem staatlichen Einflussbereich unterzuordnen. Deshalb beginnt der Artikel in seiner Zeitschiene nach dem WW I und endet an einer ganz bestimmten Stelle. Dein Wunsch scheint offenbar zu sein, die rechtshistorische Entwicklung Nambias in seiner Rolle als Völkerrechtssubjekt darzustellen. Dann beginne diesen Artikel und bringe ihn zu Ende. Schön wenn es ihn bald gäbe! Ich würde ihn mit kollegialem Respekt lesen und behandeln!
  • Zum oben verlinkten Artikel von N. Horn hier ein dem zugrunde liegendes Originaldokument: UN SC
  • Auch die zeitgenössische Presse sah die Ursprünge des verfassungsgebenden Prozesses für das spätere unabhängige Namibias mit einer eigenständigen Verfassung im Handeln der UN und der WCG und nicht in der Fortführung älterer südafrikanischer Rechtsnormen.The Namibian 1986, 14. November.
  • Die FU Berlin spricht auch vom „..previous illegitimate apartheid rule“ (...vorangegangene illegitime Apartheidsherrschaft), siehe hier: [1]
Grüße --Lysippos (Diskussion) 15:03, 29. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Alles, was Du schreibst ist schlicht irrelevant. Du verstehst nicht, was eine Verfassung im materiellen Sinne ist. Du unterstellst deshalb dem Lemma, dass "Verfassungsrecht" irgendetwas über die Legitimität aussagen würde, was es ist nicht tut. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:27, 29. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
PS: Der Artikel Verfassungsgeschichte Deutschlands existiert deshalb nicht, weil ihn bisher niemand geschrieben hat. Er wäre dringend notwendig. Lit gibt's genug, siehe ISBN 978-3406656811, ISBN 978-3406668371, ISBN 978-3406476389, ISBN 978-3170350663, ISBN 978-3540487050 und ca. einige tausend Aufsätze ... Deine Auffassung hierzu zeigt jedenfalls recht gut, worauf dein Irrtum basiert. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:32, 29. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
PPS: "Dein Wunsch scheint offenbar zu sein, die rechtshistorische Entwicklung Nambias in seiner Rolle als Völkerrechtssubjekt darzustellen." Nein, in keinster Weise. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:34, 29. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Fällt Dir eigentlich auf, daß Du stets mit eigenen Behauptungen reagierst und Dich nicht auf der Sachebene der Belege bewegst und auch keine Publikationen aufführst, die Deine Diskussionslinie belegen? Wer so editiert hat vermutlich keine Argumente zur Sache vorzutragen. Nein, ich unterstelle zur Legitimität dem Lemma nichts, sondern greife die reputablen Belege auf und bringe sie in den Artikel und seine dazugehörige Diskussion ein und damit widerlege ich den Deiner Diskussionsbeteiligung nach intendierten falschen Sachzusammenhang.--Lysippos (Diskussion) 16:47, 29. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Wir brauchen hier schlicht keine Namibia-Belege. Das Lemma ist rein deskriptiv. Eine Verfassungsgeschichte von XY kann ich über jeden Flecken der Erde zu jedem Zeitpunkt der Geschichte schreiben. Mehr gibt's dazu nicht zu sagen. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:59, 29. Mär. 2015 (CEST)Beantworten

Ohne WP:Belege geht hier garnix, auch nicht ein Gegenbeweis und auch nicht über „jeden Flecken“.--Lysippos (Diskussion) 17:04, 29. Mär. 2015 (CEST)Beantworten

Ich soll jetzt nicht im Ernst belegen, dass Verfassungsgeschichte gegenüber "konstitutionelle Entwicklung" die verbreitetere Bezeichnung ist? Die Bezeichnungen sind inhaltlich Deckungsgleich: "konstitutionell" meint exakt "Verfassungs-" und "Entwicklung" meint exakt "historische Entwicklung = Geschichte". --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:49, 29. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Wenn ich eines bei Wikipedia überhaupt nicht abkann, dann sind das Leute, die ohne Ansprache des Autors, ohne Aufsuchen der Diskussionsseite Artikel verschieben, ohne inhaltlich im Geringsten daran beteiligt zu sein. Ist das Lemma falsch? Nein. Ist es irreführend? Nein. Ist es vielleicht präziser als das aktuelle Lemma, da der Autor lediglich die Hinführung zur gegenwärtigen Verfassung beschreibt? Ja. @UHT: Mit deiner Aktion und deinen Diskussionsbeiträgen hier hast du Wikipedia kein bisschen weitergebracht. --Vanellus (Diskussion) 19:04, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Zum ersten Teil Deiner Nachricht findet sich etwas unter WP: Mein Artikel. Wenn ich etwas überhaupt nicht abkann ist es Halbwissen. Also: Ist das alte Lemma üblich iSd NK? Nein. Ist es richtig? Nein. Ist es systematisch und schnell auffindbar? Nein. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 20:18, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
PS: Wer will kann ja auch mal hier suchen, ob konstitutionelle Entwicklung wirklichh häufiger ist. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 20:31, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
@UHT Rechthaberei ersetzt nicht Wissen, Prinzipienreiterei ersetzt nicht die Fähigkeit zum Verstehen, sage ich Dir aus meinem Innenblickwinkel. Und eine Verfassungsgeschichte kann es nur dort geben, wo es Verfassungsrecht gab, in SWA jedenfalls nicht. --Lysippos (Diskussion) 21:07, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Gibt es eine Europäische Verfassung? Nein. Gibt es einen Europäischen Staat? Nein. Gibt es eine Europäische Verfassungsgeschichte? JA! Beweis: ISBN 978-3534204847, ISBN 978-3406498251, ISBN 978-3801241407. Wir schließen messerscharf analog … --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:35, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
PS: "Und eine Verfassungsgeschichte kann es nur dort geben, wo es Verfassungsrecht gab, in SWA jedenfalls nicht." Wenn es kein Verfassungsrecht gab, gab es auch keine "konstitutionelle Entwicklung", da dieses Wort nichts anderes als "Verfassungsentwicklung" bedeutet, vgl Wiktionary. Dein eigenes Lemma wäre also genauso "falsch". --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 21:38, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Erneut verwechselst du wieder etwas und argumentierst neben der Sache. Es geht um das fremdverwaltete SWA und nicht um das Europa der Staaten. Für Europa-Themen gibt es ein anderes Portal in der WP. Hast Du eigentlich den Artikel gelesen? Halten wir mal fest: Du begründest mit dem Verfassungsrecht ("rechtlichen Grundlagen des Staates bzw. der Staaten") und müsstest eigentlich zur Kenntnis genommen haben, daß SWA kein Staat war, keinen Einfluß auf das südafrikanische Verfassungsrecht ausüben konnte und für sich selbst auch keine völkerrechtliche Souveränität wahrgenommen hat. Der Artikel beschreibt die Entwicklung der Verwaltung des Mandatsgebietes/Teritorriums durch Südafrika unter besonderer Berücksichtigung seiner schrittweisen Inkorporationsmaßnahmen. Die bisherige Disskussion deinerseits erscheint in diesem Zusammenhang an einer anderen, jedoch nicht an der hier vorliegenden Sache orientiert zu sein. Könntest Du das bitte mal berücksichtigen. Ich hatte mir durch die inzwischen ausgeuferte Diskussion eine Erweiterung und qualitative Verbesserung des Artikels erhofft, leider konnte ich das bisher nicht feststellen.--Lysippos (Diskussion) 22:12, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Habe ich eigentlich shcon erwähnt, dass mir außerhalb von Wikipedia Menschen Geld dafür zahlen, ihnen Jura beizubringen? Hier mach ich das alles kostenlos ... Warum eigentlich? Damit ich zum gefühlt 10. Mal erkläre, dass "konstitutinelle Entwicklung" "Verfassungsentwicklung" heißt? --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:30, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Da draußen glauben meine "Schüler" übrigens immer, dass es nur geschriebene Verträge gibt und brauchen recht lange zu verstehen, dass man shcon beim Brötchenkaufen mindestens drei Verträge abschließt, ohne nur ein Wort zu sagen. Hier kann ich stundenlang erklären, dass es eine Verfassung im formellen und im materiellen Sinne gibt. Kann man sogar hier direkt nachlesen. Achtung, ich zitiere wörtlich aus Verfassungsgeschichte:

„im materiellen Sinn untersucht sie [die Verfassungsgeschichte] die politischen und gesellschaftlichen Strukturen [Hervorhebung vom Verfasser] der Geschichte ebenso wie die Verfassung als Kulturerscheinung.“

Na? Ist das was? Man braucht gar nicht immer einen Staat und eine Verfassungsurkunde für eine Verfassungsgeschichte. Und -- ich schreib es gern nooch mal, weil das Argument leider völlig unbeachtet bleibt -- "konstitutionelle Entwicklung" heißt "Verfassungsentwicklung". --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:41, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Ich schreib es wirklcih gern noch mal: "Konstitutionelle Entwicklung" heißt "Verfassungsentwicklung", ist einfach ein etwas komisches und seltenes Wort für "Verfassungsgeschichte". --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 22:42, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten

"konstitutionelle Entwicklung" heißt "Verfassungsentwicklung". Du irrst an dieser Stelle, siehe Absachnitt unten. Ich kann verstehen, wenn man Schülern etwas lehren muß, ist mitunter die Simplifizierung eine hilfreiche Methode.--Lysippos (Diskussion) 22:59, 30. Mär. 2015 (CEST) PS: "Verfassungsentwicklung", ist einfach ein etwas komisches und seltenes Wort für "Verfassungsgeschichte". Da stimme ich Dir ausdrücklich zu.--Lysippos (Diskussion) 23:08, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten

Als interessiertem Mitleser stellt sich mir als Laie (was Jura angeht) die Frage, wenn "konstitutionell" exakt "Verfassungs-" und "Entwicklung" exakt "historische Entwicklung = Geschichte" bedeutet, warum verschiebt man dann ein bestehenden Artikel in ein neues Lemma? --Chtrede (Diskussion) 13:15, 31. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
1. Weil es sowohl nach Worthäufigkeit als auch in der Fachliteratur deutlich (!) gebräuchlicher (vgl. WP:NK) ist. Verfassungsgeschichte vs Konstitutionelle Entwicklung 2. Weil eine Enzyklopädie Wissen systematisch darbietet, d.h. die Lemmatisierung systematisch und vorhersehbar sein sollte (es existiert Verfassungsgeschichte, Verfassungsgeschichte Polens, Verfassungsgeschichte des Vereinigten Königreichs, Verfassungsgeschichte des Mittelalters etc.). --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:28, 31. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Für die Argumentation von UHT zu Gunsten einer systematischen Lemmatisierung habe ich vollstes Verständnis und kann diese Auffassung auch teilen. Der von mir angelegte Lemmatitel sollte jedoch eine Distanz dazu ausdrücken, welches Ausmaß das Mißverhältnis (zurückhaltend ausgedrückt) zwischen der praktizierten Mandats- und Fremdverwaltung einerseits und dem Völkerbund/UN-Willen sowie der Lage der Bevölkerung unter dem Besatzungsterror andererseits erreichte. Dieser Gedanke mag möglicherweise spitzfindig erscheinen, ist es meiner Meinung jedoch nicht. Vielleicht habe ich mit „konstitutionell“ dann nicht optimal getroffen.--Lysippos (Diskussion) 22:04, 31. Mär. 2015 (CEST)Beantworten

konstitutionell[Quelltext bearbeiten]

Die BKL-Seite Konstitution (Begriffsklärung) verweist auf die multiple Verwendung des Begriffs „Konstitution“ und erwähnt nicht einmal alle bekannten Anwendungsfälle, wie beispielsweise die Apostolische Konstitution, siehe dazu auch Motu proprio. Eine alleinige Reduzierung des Begriffs auf die Verfassung in völkerrechtlichen bzw. staatsrechtlichen Zusammenhängen ist in der deutschen Sprache nicht gegeben. Siehe dazu auch Kluge: Etymol. WB d. Dt. Sprache (De Gryter), statuere für aufstellen oder Creifelds: RechtsWB (C.H. Beck), Konstitutionen im Kirchenrecht. Kluge gibt zum Substantiv „Konstitution“ die Adjektive „konstitutionell“ und „konstitutiv“ an.--Lysippos (Diskussion) 22:54, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten

Und welche davon soll es hier haben? Und warum darf "Verfassungsgeschichte" nicht die weite Bedeutung haben, die wir dem Artikel Verfassungsgeschichte entnehmen können? --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:22, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Weil es nicht um Namibia sondern um die Rechtssetzungspraxis von Südafrika geht.--Lysippos (Diskussion) 23:29, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Ok, ich verstehe richtig, dass es analog keine Verfassungsgeschichte der Vereinigten Staaten gibt, weil das tatsächlich die Verfassungsgeschichte Englands ist? Und keine Verfassungsgeschichte Italiens, weil das tatsächlich die Geschichte des Kirchenstaates ist? --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:33, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Was verstanden wurde, kann ich nicht beurteilen.
Es gab in den von Dir genannten Beispielen kein Völkerbund-Mandat und deshalb sind sie nicht vergleichbar.--Lysippos (Diskussion) 23:40, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Was Relevantes ändert sich dadurch? --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:43, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
Die Beispiele sind argumentativ ungeeignet. Wir sind dabei schon wieder weg vom Thema. Die Relevanz liegt im konkreten Fall und der hat sich nicht geändert. Na' dann gute Nacht.Lysippos (Diskussion) 23:50, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten