Diskussion:Verfassungskrise

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Gunnar.Kaestle in Abschnitt Verfassungskonflikt
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ad "Verfassungskrisen in Russland"[Quelltext bearbeiten]

 "(...) Boris Jelzin das Parlament auflöste um notwendige, aber unbeliebte marktwirtschaftliche Reformen durchzusetzen."
  • Tendenziöse, wertende Aussage. Warum nicht "notwendige, aber unbeliebte" einfach weglassen? Sonnyka 13:41, 31. Okt. 2006 (CET)Beantworten
    • Fühlt sich keiner mehr zuständig? Ich habe die markierten Wörter jetzt entfernt. Comments welcome. --Sonnyka 16:25, 5. Dez. 2006 (CET)Beantworten
      • Da er gegen die Verfassung (Erlass -> Grundgesetz), also gegen das höchste geltende Gesetz oder gegen das Recht überhaupt verstoßen hat, ist er also ein Gesetzesbrecher, ein Verbrecher, ein Anarchist oder Terrorist. Nun ist diese Handlungsweise allerdings weltweit bei Regierungen zu beobachten. Wie oft in Deutschland in den letzten Jahren durch Regierungsvertreter gegen die Verfassung verstoßen wurde ist zahlenmäßig gar nicht faßbar. Wenn in Rußland das Volk gegen einen Verfassungsverstoß rebelliert und einen berechtigten Volksaufstand (In einer Demokratie geht alle Macht vom Volke aus!???) macht wird es niedergeknüppelt. In der ehemaligen DDR hat sich die Regierung 1989 dem Volkswillen gebeugt, ganz friedlich. Oder war das nur eine inszenierte Realität diese friedliche Revolution, weil die ist einmalig in der gesamten Geschichte der Menschheit. Bei diesem Vergleich bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, ob Jelzin ein böser Verfassungsbrecher oder die (revolutionierende) DDR- Bevölkerung ein guter Verfassungsbrecher war oder eventuell andersherum. Wenn Jelzin ein Guter war, müßte man die ehemalige DDR- Bevölkerung (nach üblicher Praxis) eigentlich noch einmal für 40 Jahre einsperren. Wegen Verstoß gegen das Grundgesetz. Eine Verfassung gibt doch nur vor, welches Recht das gemeine Volk nicht hat, oder? --88.74.175.249 23:14, 16. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Verfassungsbruch - Verfassungskrise[Quelltext bearbeiten]

Warum wird von "Verfassungsbruch" auf "Verfassungskrise" weitergeleitet? Warum steht dann im Artikel nichts über Verfassungsbruch? Verfassungsbruch ist doch etwas anderes. Die Krise ist lt. Artikel eine Konfliktsituation, die von der Verfassung nicht geregelt ist. Der Verfassungsbruch ist die Verletzung deiner Verfassungsregelung. Können die Juristen das bitte aufklären? --93.220.111.239 02:00, 7. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Verfassungskonflikt[Quelltext bearbeiten]

Die Abgrenzung zum Verfassungskonflikt sollte nicht fehlen. Nach meinem Sprachverständnis ist ein Konflikt erstmal etwas Schwelendes und beschreibt die Ursachen des Dilemmas. Dieser Schwelbrand kann sich zu einem offenem Feuer als sichtbarem Symptom, zu einer akuten Krise weiter entwickeln.. --Gunnar (Diskussion) 19:23, 19. Feb. 2024 (CET)Beantworten