Diskussion:Vergabeverordnung

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 2003:6A:6453:6000:DC69:B437:E684:3FE9 in Abschnitt Vergaberechtsmodernisierungsgesetz
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Direkte Wirkung der Verordnungen Nr. Nr. 1422/2007 und 1177/2009[Quelltext bearbeiten]

Das mit der direkten Wirkung der o.g. Verordnungen bezweifle ich. Zwar gelten EG-Verordnungen unmittelbar, jedoch nur mit ihrem jeweiligen Inhalt. Der Inhalt zumindest der letztgenannten Verordnung beschränkt sich darauf, eine Richtlinie zu ändern, bewirkt also nur, dass die eine Richtlinie mit geändertem Inhalt gilt. Richtlinien aber gelten nicht unmittelbar. Thorin Eichenschild 12:22, 10. Mai 2010 (CEST)Beantworten


Ergänzung: Die Verordnungen gelten an sich nicht direkt, sondern müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Durch den direkten Verweis in der VgV auf die EG Verordnungen muss die VgV nicht geändert werden wenn neue Schwellenwerte festgesetzt werden. Somit kommt eine direkte Wirkung über Verweis zustande. Im Artikel vllt. etwas ungünstig formuliert!

Die Verordnung wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit vom 07. Dezember 2011 in Kraft getreten am 14.12.2011, BGBl. I Nr. 64 S. 2570 erneut geändert --> Bitte in den Text oben noch einarbeiten.(nicht signierter Beitrag von 93.122.78.4 (Diskussion) 10. Februar 2012, 09:39 Uhr )

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Mit der Überarbeitung sind obige Kritiken wohl erledigt. Grüße --AHert (Diskussion) 20:26, 31. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Vergaberechtsmodernisierungsgesetz[Quelltext bearbeiten]

Seit 18.04.2016 wurde mit o.g. Gesetz der 4. Abschnitt des GWB sowie die VgV geändert. (nicht signierter Beitrag von 2003:6A:6453:6000:DC69:B437:E684:3FE9 (Diskussion | Beiträge) 09:03, 28. Mai 2016 (CEST))Beantworten