Diskussion:Vergesellschaftung (Soziologie)

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Biologie und Tierwelt[Quelltext bearbeiten]

Nachdem ich die Bedeutung für die Tierwelt hier unter selbiger Überschrift "Tierwelt" kurz dargestellt hatte, wurde u.a. der Titel in "Biologische Bedeutung" geändert. Nun haben wir ja zu Beginn bereits den Verweis auf die Pflanzengesellschaft. Die Biologie steht nun über beidem - das ist jetzt also etwas durcheinander. Folgerung:

  • Entweder man behandelt (oder verlinkt) unter der "Biologie" erst Pflanzen- dann Tierwelt;
  • Oder man nennt dieses Kapitel wirklich nur "Tierwelt" (oder auch "Fauna")

Einwände, das wieder zu ändern (und dabei die "Bedeutung" auch wieder aus der Überschrift zu nehmen, denn um Bedeutung geht es implizit in jedem Kapitel)? --Bernd vdB 14:16, 23. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Heij Bernd, "Biologische Bedeutung" ist nur eine Überschriftenparallele zum vorhergehenden "Ökonomische Bedeutung"; für Laien verständlicher. Könnte es nicht stehen bleiben? Und Du als Fachmann ziehst alle einschlägigen Auskünfte zur Pflanzen- und Tierwelt hier zusammen? Gruß -- €pa 00:43, 24. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Hmm, die Pflanzengesellschaft ist schon aus gutem Grund ein eigener Artikel, den man IMHO nicht gut als Teil von "Vergesellschaftung" eingliedern sollte. Tja .. grübel .. vielleicht legt man den ganzen Artikel als BKL an, mit Unterkapiteln für die einzelnen Disziplinen; das hieße auch, a) den jetzigen Hauptteil mit "Soziologie" zu überschreiben und b) die beiden anderen Themen aus dem Verweis oben auch in passenden Unterkapiteln zu behandeln. - Okay? --Bernd vdB 16:46, 24. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Mit leuchtet es ein, nur die Ausführung . . . ich probier es mal, und Du verbesserst es, ja? Gruß von €pa 02:52, 25. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Jetzt stehen die andern Begriffe ja weiter oben, d.h. im Falle Biologie werden Flora und Fauna auseinander gehalten. Ich vereinheitlichte das mal, damit du siehst was ich meine; kann man ja dann noch drüber reden. - So .. schau mal du so damit leben kannst. --Bernd vdB 20:13, 25. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Heij Bernd, ich bin sehr angetan. Gut, dass Du die Lawine losgetreten hast! Gruß -- €pa 02:48, 26. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Vergesllschaftung und Verstaatlichung[Quelltext bearbeiten]

Da die beiden Begriffe in verschiedenen Artikeln nicht unterschieden werden habe ich einen entsprechenden Absatz hinzugefügt. Außerdem den Abschnitt zum Artikel von Daniela Dahn.--Kalidusti 19:42, 17. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Aus dem Artikel[Quelltext bearbeiten]

Vergesellschaftung und Verstaatlichung[Quelltext bearbeiten]

Häufig werden die beiden Begriffe Verstaatlichung und Vergesellschaftung undifferenziert verwendet oder wenig erläutert. Um den Unterschied zu verdeutlichen, zitiert Frank Deppe Friedrich Engels, der in seiner Frühschrift „Grundsätze des Kommunismus“ die Organisation der neuen Gesellschaft wie folgt beschreibt: „Sie wird vor allen Dingen den Betrieb der Industrie und aller Produktionszweige überhaupt aus den Händen der einzelnen, […] nehmen und dafür alle diese Produktionszweige durch die ganze Gesellschaft, d. h. für gemeinschaftliche Rechnung, nach gemeinschaftlichem Plan und unter Beteiligung aller Mitglieder der Gesellschaft, betreiben lassen müssen.Friedrich Engels: Grundsätze des Kommunismus. Abgerufen am 8. September 2010. Engels hebt also hervor, dass es die Gesellschaft ist, die das Eigentum verwendet und besitzt. Im gemeinsam mit Karl Marx verfassten Manifest der Kommunistischen Partei von 1848 steht: „Das Proletariat wird seine politische Herrschaft dazu benutzen, der Bourgeoisie nach und nach alles Kapital zu entreißen, alle Produktionsinstrumente in den Händen des Staats, d. h. des als herrschende Klasse organisierten Proletariats, zu zentralisieren und die Masse der Produktionskräfte möglichst rasch zu vermehren.“ ref: Karl Marx, Friedrich Engels: Manifest der Kommunistischen Partei. In: MEW. 4, S. 481. Marx und Engels schreiben dem Staat also für die Enteignungen eine wichtige Rolle zu. Obwohl Engels im modernen Staat seiner Zeit aber den Vertreter der herrschenden und besitzenden Klasse sieht: „Der moderne Staat, was auch seine Form, ist eine wesentlich kapitalistische Maschine, Staat der Kapitalisten, der ideelle Gesamtkapitalist. Je mehr Produktivkräfte er in sein Eigentum übernimmt, desto mehr wird er wirklicher Gesamtkapitalist, desto mehr Staatsbürger beutet er aus.“{internetquelle|autor=Friedrich Engels|url=http://www.mlwerke.de/me/me19/me19_210.htm%7Ctitel= Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft|zugriff=8. September 2010|}} Frank Deppe schreibt: „Vergesellschaftung bedeutet Überführung von individuellem Privateigentum an Produktionsmitteln in Eigentum von Gesellschaftern bzw. in das Eigentum der Gesellschaft, in der sich Menschen genossenschaftlich assoziieren, in deren Namen der demokratische Staat handelt.“Frank Deppe: Vergesellschaftung. In: Ulrich Brand, Bettina Lösch, Stefan Timmel (Hrsg.): ABC der Alternativen. Von »Ästhetik des Widerstands« bis »Ziviler Ungehorsam«. Hamburg 2007, S. 242–243. In diesem Sinne regelt auch das Grundgesetz in Artikel 15 die „Vergesellschaftung“. Deppe betont also die demokratische Verfasstheit und „hebelt“ den Unterschied zwischen Staat und Gesellschaft streng genommen wieder aus. Ein wesentlicher Unterschied zwischen Verstaatlichung und Vergesellschaftung liegt darin, dass „Verstaatlichung“ letztlich nur das Eigentumsverhältnis regelt, während Vergesellschaftung auch ein Organisationsprinzip ausdrückt, die Wirtschaftsdemokratie oder die Rätedemokratie.

Zur aktuellen Debatte über Vergesellschaftung – Daniela Dahn[Quelltext bearbeiten]

Um einen Einblick in die aktuelle Debatte über Vergesellschaftung zu geben, soll hier der Artikel „Wem gehört das Staatseigentum? Vom falschen Sozialismus und richtiger Vormundschaft. Zur Debatte über Vergesellschaftung“Daniela Dahn: Wem gehört das Staatseigentum? Abgerufen am 17. September 2010. der Autorin Daniela Dahn hinzugezogen werden. Diese schreibt, die Konfusion darüber, ob Verstaatlichung schon Sozialismus sei, habe Tradition und seit der Krise wieder Konjunktur.

Wer, fragt Dahn, seien die Leute, denen Staatseigentum gehöre? Absolutistische Potentialen hätten noch unumwunden zugegeben: „Der Staat – das bin ich“. De jure könne nur natürlichen oder juristischen Personen etwas gehören. Früher oder später müsse es also vollbracht werden – in dem Fall eher früher: Im Jahre 1837 habe der Staatsrechtler Wilhelm Eduard Albrecht die Fiktion des Staates als juristische Person postuliert. „In der DDR gab es kein Staatseigentum. Das war von der Verfassung nicht vorgesehen. Es gab kein staatliches Vermögen, das nicht Volkseigentum war. Im Interesse des Volkes sollte es vom Staat verwaltet werden. Immer wieder wird behauptet, das Volkseigentum sei nur eine ideologisch verbrämte Bezeichnung für Staatseigentum gewesen. Nein, der Staat durfte ganz entscheidende Dinge nicht, die er heute darf. […] Es handelte sich also erstmals um eine ökonomische Vergesellschaftung, der aber die politische fehlte.“

Sträflich, so Dahn, sei ignoriert worden, was sogar im offiziellen Verfassungskommentar vorausgesetzt worden sei: „Die Mitwirkung an der Leitung der Wirtschaft durch alle Werktätigen“ und „die sozialistische Demokratie ist eine notwendige Bedingung für die schöpferische Nutzung und Mehrung des sozialistischen Eigentums.“


Den Zusammenhang zum Artikelthema erkenne ich nicht. Siehe auch die Soziologie-QS. Ist eher was für Verstaatlichung. Beiträge stammen von http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Beitr%C3%A4ge/Kalidusti (lange nicht mehr aktiv) --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 10:53, 20. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Quellen uneindeutig[Quelltext bearbeiten]

Die Zitate zu Simmel sind einfach in Klammern ausgeführt, finden sich jedoch nicht in der Literaturliste. (zb. Simmel 1992a) (nicht signierter Beitrag von Karlrt (Diskussion | Beiträge) 17:11, 9. Jul 2014 (CEST))

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 15:02, 27. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Falscher Eintrag bei englischer Übersetzung > social ownership[Quelltext bearbeiten]

Die englische Sprachversion des Artikels "Vergesellschaftung (Soziologie)" ist auf den englischen Artikel zu "social ownership" verlinkt. Social Owernship ist ganz offensichtlich ein spezifischer, sozialistischer Begriff und nicht das englische Pendant zu "Vergesellschaftung (Soziologie)". Ich verfüge nicht über die Berechtigungen das zu ändern und weiß auch nicht, wie. Kann sich diesem Problem jemand annehmen? --Akabradabra (Diskussion) 15:08, 1. Okt. 2017 (CEST)[Beantworten]

Ist mir auch aufgefallen. Das richtige Wort ist wohl "sociation". Dafür gibt es aber kein Lemma in der englischen wiki. Ich lösche daher schlicht den Verweis. - ´schaffe es leider nicht. Hilfe!
--Karl-Hagemann (Diskussion) 20:59, 29. Okt. 2017 (CET)[Beantworten]

zeitliche Ungenauigkeit[Quelltext bearbeiten]

"Zuerst wurde der Begriff von Max Weber 1922 aus Ferdinand Tönnies’ Begriff der Gesellschaft weiterentwickelt. [...] Die vermutlich häufigste Bedeutung, in welcher der Begriff verwendet wird, ist jedoch die von Georg Simmel (1908)."

Falls das zuerst sich lediglich auf die Weiterentlicklung aus Tönnies, nicht jedoch den Begriff/das Konzept selbst bezieht, könnte dies eindeutiger dargelegt werden.

Falls zuerst sich auf den Begriff/das Konzept der Vergesellschaftung selbst bezieht, ist die zeitliche Darstellung nicht übereinstimmend.

--193.196.166.161 11:16, 15. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]


Habe "1922" gelöscht, da dies der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist. Weber starb 1920, hat den Begriff also früher weiterentwickelt.