Diskussion:Verhaftung

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Wienerschmäh in Abschnitt "Zivile Verhaftung"
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"Zivile Verhaftung"[Quelltext bearbeiten]

Ich wollte fragen wie das ist wenn ein Straftäter von einem Zivilisten, darunter fallen ja auch z.B. private Sicherheitsdienste oder auch normale Privatpersonen, 'festgenommen' wird um diesem der Polizei zu übergeben. --Exodianecross (Diskussion) 21:04, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

das geht m.E. nur, wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird ! --Kulturkritik (Diskussion) 13:30, 22. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Da das dann keine Verhaftung, sondern eine Festnahme ist, ist es unter Festnahme#Jedermann-Festnahme erklärt. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:26, 22. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Es gibt mehrere Kriterien. In 127 StPo heißt es, dass eine Person 1. Der Täter muss a) der frischen Tat betroffen oder verfolgt sein 2) der Flucht verdächtig oder 3) seine Identität nicht sofort feststellbar ist. Gem. 229 BGB ist es erlaubt, einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist festzunehmen und den Widerstand gegen Handlungen, die zu erdulden er verpflichtet ist, zu beseitigen, wenn Hilfe durch die Obrigkeit nicht rechtzeitig zu erreichen ist. --Wienerschmäh Disk 09:53, 23. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Fahndungsbuch[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff ist veraltet, ich habe daher stattdessen das Wort Verzeichnis verwendet und einen Lin auf Fahnung gesetzt. --Kulturkritik (Diskussion) 13:44, 22. Jul. 2023 (CEST)Beantworten