Diskussion:Verjährung (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 178.190.202.83 in Abschnitt Vollstreckungsverjährung Verwaltungsstrafrecht
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Quellen für Fristen[Quelltext bearbeiten]

Wäre schön wenn die einzelnen Quellen für die Fristen, d.h. Verweise auf Paragraphen, mit angegeben wären. (nicht signierter Beitrag von 80.121.206.108 (Diskussion) 19:47, 8. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Zivilrecht - beginn der Verjährung[Quelltext bearbeiten]

fehlt irgendwie völlig im Artikel. Auf help.gv.at steht dazu zb recht treffend "Die Verjährung eines Rechts durch Nichtgebrauch beginnt mit der Entstehung des Rechts." (nicht signierter Beitrag von 178.115.129.5 (Diskussion) 06:47, 5. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Vollstreckungsverjährung Verwaltungsstrafrecht[Quelltext bearbeiten]

Die Frist für die Vollstreckungsverjährung im Verwaltungsstrafrecht beginnt ab Rechtskraft des Bescheides und nicht ab Tatbegehung. (nicht signierter Beitrag von 178.190.202.83 (Diskussion) 16:14, 12. Nov. 2014 (CET))Beantworten