Diskussion:Verkauf

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Das Normalste fehlt.[Quelltext bearbeiten]

Keine der in dieser BK aufgeführten Spezifikationen trifft dass, was der Begriff Verkauf zumindest umgangssprachlich im ortsfesten Einzelhandel und auf Marktplätzen beimhhaltet: Die Ware wird vom Verkäufer bereitgelegt, vom Käufer ausgewählt, bezahlt und mitgenommen. Das gilt gleichermaßen für den traditonellen Verkauf "über den Tresen" und für die Interaktion zwischen Ladenteam und Kunden in Kaufäusern und Supermärkten.--Ulamm (Kontakt) 20:06, 8. Dez. 2018 (CET)Beantworten