Diskussion:Verkehrsentwicklungsplan

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Gleichsetzung des Generalverkehrsplans mit der Verkehrsentwicklungsplanung[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

Ich lerne gerade für meine Verkehrsplanungsprüfung und werde da in einer Probeklausur genau nach den Merkmalen der Generalverkehrsplanung gefragt, die sich von der Verkehrsentwicklungsplanung unterscheidet. Wenn ich es richtig verstehe, ist der Generalverkehrsplan ein Planwerk zur Anpassungsplanung (Achtung, Fachbegriff!). Er wurde in den 70er Jahren, der Zeit der Planungseuphorie, entwickelt um Kapazitätserweiterungen (hauptsächlich der Straßenplanungen) zu koordinieren, um ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen (= Verkehrsarbeit in kürzester Zeit*). Heutige Verkehrsentwicklungspläne müssen somit nicht zwangsläufig ein Generalverkehrsplan sein, auch wenn das in einigen Bundesländern wohl noch so gemacht wird. Korrigiert mich bitte, wenn ich da was falsch verstanden habe. Aber die Gleichsetzung der Begriffe würde mich in der Prüfung wohl den Kopf kosten. Die Generalverkehrsplanung ist nach meiner Auffassung nur eine Unterart der Verkehrsentwicklungsplanung.

  • Definition nach Mäcke, S.12:

Das Prognoseverfahren in der Straßenverkehrsplanung Verfasser: Mäcke, Paul A. Verlagsort, Verlag, Erscheinungsjahr: Wiesbaden [u.a.], Bauverl., 1964 Umfangsangabe: 114 S. : Ill., graph. Darst., Kt. (Quelle und Definition den Vorlesungsfolien entnommen)

--78.49.40.69 17:12, 6. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Ja, so kenne ich es aus Niedersachsen auch. --Hannover86 (Diskussion) 15:27, 12. Sep. 2018 (CEST)Beantworten