Diskussion:Verkehrsteuer

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Die Umsatzsteuer ist nicht "Verkehrsteuer" nach dem deutschen Recht. Die USt wird explizit in den Gesetzen genannt und wird NICHT durch den Begriff Verkehrsteuer abgedeckt.

Nein, kein Fehler. Es gibt einen akademischen Streit um die Differenzierung zwischen Verbrauchsteuer und Verkehrsteuer. Sicher ist, dass die Umsatzsteuer auch eine Verkehrsteuer ist (guckstu hier). So hat jedenfalls der BFH mehrfach entschieden, dass die USt den Charakter einer Verkehrsteuer hat (z.B. BStBl III-1953 S.332) und auch das BVerfG sieht die USt "im Schnittpunkt zwischen Verbrauch- und Verkehrsteuer". Das Grundgesetz übrigens sieht die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer und die Umsatzsteuer als Verkehrsteuer. Die Einordnung der Umsatzsteuer als Verkehrsteuer ist also korrekt und sollte gewiss nicht geändert werden' --Omi´s Törtchen ۩ - ± 12:17, 11. Aug 2006 (CEST)

Sinnvoll oder Unfug?[Quelltext bearbeiten]

Was hat, bitte, der Rechtsverkehr mit dem KFZ-Verkehr zu tun - bis auf einen (zufälligen) Teil der Bezeichnung? AN 12:01, 3. Okt 2004 (CEST)

Wieso Teil der Bezeichnung? In Deutschland ist im Strassenverkehr Rechtsverkehr vorgeschrieben deshalb Rechtsverkehrssteuer, trotzdem ist die KFZ-Steuer auch zu zahlen, wenn man ordnungswidrig immer links fährt:( Nein im Ernst: Es ist absurd die KFZ-Steuer als Rechtsverkehrssteuer zu bezeichnen. Es wird aber scheinbar so gemacht. 2:47, 02. Nov. 2006 (CET)

Sie ist nicht deswegen eine Verkehrssteuer, weil Verkehr drinsteckt. Sie ist aber weder eine Verbrauchssteuer (das wäre in dem Zusammenhang die Mineralölsteuer) noch eine Besitzsteuer (da sie durch das Abmelden des Autos entfällt, wodurch sich am Eigentums- und Besitzverhältnis rein gar nichts ändert, der Besitzer kann sein unangemeldetes Auto mit vollem Recht in seinem Privatmuseum bestaunen). Also muß sie, da sie sonst nichts ist, eine Verkehrssteuer sein (und hat mit dem hier gemeinten Verkehr, der nicht der Straßenverkehr ist, immerhin ein bißchen was zu tun, da sich der Kfz-Halter durch die Anmeldung seines Autos ein Recht erhält, nämlich daß es im Straßenverkehr benutzt werden kann).--2001:A61:260D:6E01:888A:FC6A:A542:FAD3 02:45, 2. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]
Danke für die Ausführung @2017. Inhaltlich kann ich nicht alles beurteilen, aber ich habe die etwas seltsame Theorie der IP von 2006, wonach die Doppelbedeutung von "Verkehr" Relevanz hätte, entfernt. Gruß --Liaskian (Diskussion) 11:19, 11. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Verkehrssteuer /Rechtsverkehrssteuer[Quelltext bearbeiten]

Beides ist gemäß Artikel synonym. Dann sollte es auch in einem Artikel (Verkehrssteuer) zusammen dargestellt werden. Ergänzt um ein redirect von Rechtsverkehrsteuer auf VerkehrsteuerKarsten11 21:23, 24. Jul 2006 (CEST)

Vollkommen richtig! Bei Rechtsverkehrsteuer wurde eine Löschdiskussion geführt und nach einer kleinen kleinen Änderung durch Benutzer:He3nry beendet. ME gibt es keine Verkehrssteuern, die nicht an Rechtsgeschäfte (= Rechtsverkehr) angeknüpfen. Eventuell könnte man statt der von Karsten11 vorgeschlagenen Löschung eine Weiterleitung vornehmen?--Wachauer (Diskussion) 07:22, 11. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Die LD ist aber historisch. Die könnt Ihr bei einer Lösung ignorieren, --He3nry Disk. 08:14, 11. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Verkehrsteuer / Verkehrssteuer[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma "Verkehrssteuer" verweist auf "Verkehrsteuer", doch im Text wird der Begriff mehrheitlich mit zwei s geschrieben. Zum Einen würde ich für Einheitlichkeit plädieren, zum Anderen das Lemma auch uf Verkehrssteuer umsetzen.

30 Milliarden Euro zahlen die Steuerzahler im Jahr 2010 mehr[Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 2010 zahlen unter den Steuersenkungsparteien CDU FDP CSU die Menschen und Unternehmen 30 Milliarden Euro mehr an Bundessteuern (Deutsche Wirtschaftsinstitute) an das Bundesfinanzministerium und an die Deutsche Bundesregierung ("Aufschwung XL" "Aufschwung XXL"). Wie verteilt sich dieser Betrag auf die einzelnen Verbrauchsbundessteuern und Unternahmensbundessteuern. (nicht signierter Beitrag von 194.83.172.121 (Diskussion) 13:32, 22. Okt. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Der Zoll wird in der Finanzwissenschaft zu den Abgaben gezählt und hat daher mE bei den Verkehrsteuern nichts zu suchen, auch wenn die Steuer durch ein Rechtsgeschäft entstehen kann.--Wachauer (Diskussion) 07:28, 11. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]