Diskussion:Verklappung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Helium4 in Abschnitt nur im Meer?
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nur im Meer?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin immer davon ausgegangen, das man unter Verklappung die Entsorgung von Abfällen gerade nur im Meer versteht und nicht in freier Natur überhaupt. Richtig oder falsch? --Wiesel 22:52, 27. Jul 2004 (CEST)

würde das genauso sehen, vor allem aber muss Verklappung nicht illegal sein, es gab dazu sogar behördliche Genehmigungen (Stichwort: Kronos Titan). Pregl 15:25, 5. Aug 2004 (CEST)

Verklappung klingt nach Seemannssprache und von daher würde ich Gültigkeit nur im Meer und vielleicht noch in großen Flüssen hinauf bis zu Häfen für Seeschiffe annehmen. Gilt der Begriff auch für das Binnenmeer Kaspische Meer? Wie sieht es mit dem Bodensee aus? Wie mit der Donau in Österreich, immerhin eine internationaleWasserstraße?
In Graz wurden verschimmelte Archivalien in die Mur geworfen, vielleicht von einer Brücke. Die Stadtgeschichte ist daher nur unvollständig dokumentiert. Ist das Verklappung? Oder wenn das Abbruchmaterial der Vorgänger von Hauptbrücke und Puntigamer Brücke in derselben Stadt dem Fluss überlassen wurden? Unter der Hauptbrücke davon Geborgenes (figural behauene Steinblöcke und gegossens Metallverzierungen) sind von einem Privaten geborgen worden und seit 10 Jahren oder länger beispielhaft unter der Brücke ausgestellt.
Gilt als Verklappung nur, wenn etwas von einem Wasserfahrzeug ins Gewässer geworfen wird? In Graz gibt es eine Schneesturzstelle, eine Rampe linksufrig 30 m unterhalb der Schönaubrücke und knapp oberhalb der Eisenbahnbrücke. Zum Abkippen von von Straßen geräumtem Schnee vom Lkw. --Helium4 (Diskussion) 13:19, 10. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Unklarheit[Quelltext bearbeiten]

Die Einstellung des Verklappens durch D und GB (und andere m.W. auch!) bezieht sich m.W. nicht auf Schiffs-Tankreinigungen, die weiterhin legal sind, oder?? In diesem Stub hats noch viele Unklarheiten, er bedarf dringend eines Ausbaus! --62.202.241.63 16:54, 9. Dez. 2010 (CET)Beantworten