Diskussion:Vermögensverzeichnis

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Poppostein in Abschnitt NS-Zeit
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NS-Zeit[Quelltext bearbeiten]

Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 (RGBl I, S. 414) - Auf dem entsprechenden Formblatt steht "Vor Ausfüllung des Vermögensverzeichnisses...", die Überschrift lautet "Verzeichnis über das Vermögen von Juden".

Dieses Verzeichnis wurde wenig später zur Bemessung der Judenvermögensabgabe herangezogen.
Ab 1941 mussten Juden zudem vor der Deportation eine Vermögenserklärung abgeben.
--Poppostein (Diskussion) 19:38, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten