Diskussion:Vernehmlassung

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von 95.112.112.195 in Abschnitt Kirche
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Diskussion:Vernehmlassung[Quelltext bearbeiten]

"schweizerisch" mit kleinem s, "Schweizer" (auch als Adjektiv) mit grossem S.

Siehe im Duden, neue Rechtschreibung, Regeln 103 und 104. Von geografischen Bezeichnungen abgeleitete Adjektive auf -er sind immer gross; solche auf -isch sind klein, ausser bei Eigennamen. Der Gesetzgebungsprozess ist kein Eigenname, also kleingeschrieben. --Christoph.B 10:45, 27. Jul 2005 (CEST)


Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

aus der Eingangsdefinition und aus dem Rest des Artikels wird man nicht wirklich schlau... ---> Ü+ -- Azor 16:37, 15. Mär 2006 (CET)

Soviel ich weiss wird die Vernehmlassung nicht nur bei grossen Projekten sondern bei fast jedem Gesetz angewandt. ---MalfunctioningEddie 13:41, 10. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Meiner Meinung nach ist der Artikel jetzt in Ordnung, das Wesentliche wird erklärt. --- Hadi, 3.3.2007

Ich kenne mich mit dem Thema zwar nicht großartig aus, ich finde aber, dass der Artikel doch so wie er jetzt ist, sehr verständlich ist. Also auf jeden Fall könnte man den Überarbeitungshinweis rausnehmen, find ich. --88.134.28.3 15:37, 25. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

So, ich habs dann einfach mal erledigt.

Querverweis hierher vom Artikel Hearing?[Quelltext bearbeiten]

Nach meinem Verständnis ist die Vernehmlassung eine stärker rechtlich verankerte bzw. institutionalisierte Form des Hearings. Daher wäre dort m.E. ein Querverweis hierher angebracht. Bevor ich aber irgendeinen Unsinn verzapfe (bin kein Jurist und schon gar kein Verfassungsrechtler), möchte ich den ggf. einzufügenden Querverweis gerne diskutieren. Grüße, --Forscher56 (Diskussion) 16:27, 25. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Kirche[Quelltext bearbeiten]

Gemäß des Artikels Apostolikumsstreit gibt es ein entsprechendes Verfahren auch intern in der Schweizer reformierten Kirche. Und dann sollte das im Artikel auch erwähnt werden. --95.112.112.195 15:28, 28. Nov. 2023 (CET)Beantworten