Diskussion:Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Asurnipal in Abschnitt Wozu?
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Wozu?[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte tatsächlich vor einer Weile diese neue Plattform mal genutzt (Streitwert: <100€). Der Händler hat die Anfrage einfach abgeschmettert, und vor Gericht ziehen bzw. ein Mahnverfahren eröffnen war mir die Mühe nicht wert. Daher meine Frage: Wozu die Linkpflicht? Vor allem, da einige Händler ganz offen auf ihre Seite schreiben, dass sie grundsätzlich nicht bereit sind tatsächlich auch dran teilzunehmen (was auch vollkommen legal ist)... --2003:CD:7F2E:E400:9065:6678:D976:7374 03:19, 6. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Hallo IP 2003:CD:7F2E:E400:9065:6678:D976:7374. Die Linkpflicht gibt es, weil es vorgeschrieben ist, den Link zu setzen. Die meisten Händler sind auch vernünftig genug - meine ich zumindest - dass sie die negativen Folgen einer Missachtung eines Vergleichsversuches kennen. Dies führt ja in der Regel dazu, dass deren Namen früher oder später bekannt sind für schlechte Qualität und Verweigerung der Verbesserung. Damit wiederum verringerter Umsatz etc. Manche Händler werden es aber auch nie kapieren, dass Nepp in der Regel kein Erfolgsmodell ist, sondern immer mehr Zeit und Energie kostet, als der Verkauf schlussendlich wert war. Denk nur daran, was der Händler von Dir an Zeit und Energie aufgewendet hat, um sich zu verweigern. Ich vermute mal bei diesem Betrag (<100), dass es weitaus mehr war, als er schlussendlich an Rohgewinn lukrieren konnte. Also aus kaufmännischer Sicht ein Verlustgeschäft (was kein ordentlicher und halbwegs vernünftiger Kaufmann auf Dauer macht, nur ein kaufmännischer Minderbemittelter). SG, Asurnipal (Diskussion) 06:55, 6. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Hallo Asurnipal. "Die Linkpflicht gibt es, weil es vorgeschrieben ist, den Link zu setzen.": Schöne Tautologie, aber leider keine sinnvolle Antwort auf die berechtigte Frage. Das Schilchtungsverfahren scheint bei tatsächlichen Streitigkeiten im Vergleich zu Mahnverfahren/Klageerhebung nur Zeitverzögerung zu bieten und durch die vorgeschriebene Linksetzpflicht eher nur kosmetischer Natur zu sein. --17:29, 3. Mär. 2020 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von 2001:16B8:3F32:EE00:495D:5F64:A139:A353 (Diskussion) )
Hallo Unbekannter. Es ist niemand verpflichtet, an dieser einfachen Streitlösung teilzunehmen. Leider ist es in der Praxis immer wieder zu beobachten, dass unvernünftige Unternehmer oder Kunden nur ums "Recht" streiten, ohne jeden Sinn für die Kosten oder den Zeitaufwand, den dies verursacht. Das freut weder die Gerichte noch die andere Seite, so sind aber einige Menschen eben gestrickt. Es ist dies für viele keine Zeitverzögerung, sondern eine Möglichkeit (oft ein mahnender Ruf), eine Lösung zu finden und einen Kunden uU auch zu halten. Wer aber nicht will, wird auch auf längere Zeit nicht am Markt bestehen, wie schon oben geschrieben. Das Internet vergisst nichts, das haben nur einige Unternehmer (aber auch zB Politiker) noch nicht so ganz begriffen. Manche sind aber auch unbelehrbar, andere einfach streitsüchtig und manche einfach schlechte Kaufleute, dies bedeutet aber nicht, dass das System an sich schlecht ist. SG, Asurnipal (Diskussion) 17:40, 3. Mär. 2020 (CET)Beantworten