Diskussion:Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Holgerjan in Abschnitt Hinweis
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Ich denke, in den Einleitungsteil sollte noch ein Satz zur grundsätzlichen Bedeutung dieser VO; also z.B. der Satz von Rüthers (Beginn der planmäßigen staatlichen Plünderung jüdischen Vermögens durch das NS-Regime), oder was noch Passenderes (hab grad nix zur Hand). In diesem Satz könnte dann auch noch ein Link auf "Arisierung" rein.--Erzer 20:33, 11. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Guter Vorschlag, werde ihn umsetzen. -Holgerjan
Da im Zitat der "offizielle Begriff" Entjudung fällt, habe ich dazu nach Arisierung verlinkt: dort wird der Begriff im Text erläutert. By the way: Das Lemma könnte auch noch eine Überarbeitung vertragen, siehe nachfolgenden Hinweis:

Hinweis[Quelltext bearbeiten]

Uwe Dietrich Adam: Judenpolitik im Dritten Reich. Düsseldorf 2003 (Nachdr. v. 1972), ISBN 3-7700-4063-5, schreibt über die Zeitspanne bis November 1938 unter der Überschrift "Die planlose Ausschaltung" (S. 125-129). Zahlreiche Informationen über chaotisches Gegeneinander von Ministerien, veränderte Fristsetzungen, Rücksichten auf Außenpolitik... Dies steht dem Eindruck entgegen, der sich aufdrängt, wenn man die Vielzahl der VO aufführt.

Zumindest bei Arisierung sollte das in einem Anschnitt "Deutungen" o.ä. vermerkt werden, sofern nicht neuere Veröffentlichungen zu anderen Beurteilungen gekommen sind (dann "Kontroverse Deutungen") -Holgerjan 13:29, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten