Diskussion:Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin II)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Lektor w in Abschnitt Sprachgebrauch: „Flüchtlinge“
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Sprachgebrauch: „Flüchtlinge“[Quelltext bearbeiten]

Im letzten Abschnitt steht folgender Satz: "Damit ist die Dublin-II-Verordnung eine wesentliche Ursache für die Abschottung der EU gegen Flüchtlinge". Der Satz ist so nicht korrekt, die Abschottung erfolgt nicht gegen Flüchtlinge (also Personen, welche gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention Flüchtlinge sind) sondern gegen Asylsuchende oder andere Personen, die aus Drittstaaten einreisen und sich im EU-Raum niederlassen wollen. Dass die GFK wohl restriktiv ausgelegt wird ist eine andere Sache.

Auch der Satz "Flüchtlinge können die Grenzen heute in der Regel nur noch mit der professionellen Hilfe von Schleusern überwinden" ist falsch: Auch hier sollte nicht von "Flüchtlingen" die Rede sein.

Die Frage ist, ob in einem solchen Artikel der Begriff "Flüchtling" umgangssprachlich oder juristisch verwendet werden soll. Soll er juristisch verwendet werden, wird er in diesem Beitrag falsch verwendet. (nicht signierter Beitrag von 134.21.244.35 (Diskussion | Beiträge) 15:55, 21. Jul. 2008 (CEST)) Beantworten

Hinweis: Der aktuelle Text enthält dieses Problem nicht mehr. Lektor w (Diskussion) 06:47, 15. Okt. 2015 (CEST)Beantworten