Diskussion:Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Öko-Verordnung)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Fonero in Abschnitt Verschiebung
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Ich würde es begrüßen, wenn der Artikel in EG-Öko-Verordnung umbenannt wird, weil das Ding nun mal so heißt.

So ganz richtig ist das eigentlich nicht, der Begriff "EG-Öko-Verordnung" ist nur eine häufig gehörte Abkürzung. Der "Herausgeber" selbst gebraucht diesen Begriff nicht. Richtig ist aber vor allem, dass es nicht EU-Öko-Verordnung heißt. Die Verordnung basiert auf dem EG-Vertrag und wurde vom Rat der Europäischen Gemeinschaft erlassen. Die EU selbst hat damit nichts zu tun. Es ist ein Irrtum zu glauben, die Umbennung der EG in EU würde sich auch auf die Bezeichnung von Richtlinien und Verordnungen auswirken.--Hete 14:55, 28. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Link: Seite des BMELV zur EG-Öko-Verordnung funktioniert nicht mehr[Quelltext bearbeiten]

Ich habe einen Ersatz auf den neuen Seiten noch nicht finden können. Kennt jemand anders die neue Seite oder ist sie verschwunden?

--82.139.211.6 19:48, 15. Mär 2006 (CET)

Ich habe auch schon nach Informationen auf der seite Ministeriums gesucht, aber keine Gefunden. Wo steht denn, welche Begriffe geschützt sind? Gruß Ergänzer 09:50, 15. Apr 2006 (CEST)

Diskussion um Änderung der EU 2092/91[Quelltext bearbeiten]

Die EU 2092/91 soll von der EU verändert werden. Wo sind die besten Infos zur aktuellen Diskussion auf EU Ebene?

Bei den jeweiligen Referenten in der EU ;-) Das letzte was mir bekannt geworden ist, findest du unter http://www.oekolandbau.de/verarbeiter/grundlagen/gesetzliche-grundlagen/eg-oeko-verordnung/ und http://www.oekolandbau.de/service/nachrichten/detailansicht/meldung/vorschlaege-der-kommission-zur-reform-der-eg-oeko-verordnung-bisher-enttaeuschend/zurueck-zu/1197/?tx_ttnews%5BpS%5D=1146434400&tx_ttnews%5BpL%5D=2678399&tx_ttnews%5Barc%5D=1&cHash=dbd76f5aaf

Landwirt 19:59, 17. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

neue EG-Öko-Verordnung 834/07[Quelltext bearbeiten]

Also offensichtlich haben die im Artikel und der Diskussion genannten Veränderungen bereits stattgefunden. Auf einem Fischprodukt habe ich jedenfalls einen Hinweis auf diese neuere Version gefunden. Dort wurde auch erläutert, daß nach dieser Verordnung Hering, Wasser und Meersalz keine Öko-Produkte sein können. Der Hering selbst stammte aus Fischerei nach Marine Stewardship Council, was auch entsprechend gekennzeichnet ist. Wie könnte man etwa Bio-Speisesalz oder Bio-Trinkwasser herstellen? Dieter E 16:52, 25. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Habe im Artikel BIO-Mineralwasser ergänzt. vgl. BGH-Urteil. Das Produkt ist in ausgewählten BIO-Märkten verfügbar; habe selbst die Sorten 'still' und 'classic' gekauft. -- Dieter E (Diskussion) 15:02, 19. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Novellierung[Quelltext bearbeiten]

Googeln ergibt nur einige Aufregung um 2006 herum. Seither ist es still. Es gibt Durchführungs-VO, die auch im allgemeinen als gute Grundlage akzeptiert werden. Ich habe den Abschnitt daher gelöscht und den Artikel um die DVO ergänzt. Horst Emscher 21:59, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Formulierung[Quelltext bearbeiten]

Beim ersten Bild (das grüne) besagt der Text darunter: "Neues Logo des Siegel ab Juli 2010". Da ich mir nicht zu 100% sicher bin, obwohl es mir doch sinniger erscheint, frage ich mich hier ob es nicht "Neues Logo des Siegels ab Juli 2010" heissen sollte? Siegel -> Siegels --SPiRiTX 18:45, 2. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Aktualität?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel enthält einige veraltete Informationen (z.B. Kontrollstellennr. alte Bio-Bezeichnungen) Die Agaben zum Bio-Mineralwasser sind m.E. irreführend, weil die Kenzeichnung eben nicht aufgrund EGVO 834/07 erfolgen darf, sondern weil die EGVO Wasser nicht regelt und daher andere Kriterien, z.B. Verbandsrichtlinien greifen. Insgesamt überarbeitungsbedürftig !! --Dermotor (Diskussion) 14:45, 25. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Auslobung von Bio-Zutaten auch unter 70%[Quelltext bearbeiten]

Auslobung von Bio-Zutaten im Zutatenverzeichnis darf nach meiner Recherche auch unter 70% erfolgen. Die 70%-Regelung entspringt der abgelösten EU – VERORDNUNG 2092/91. Aus der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 geht keine solche Einschränkung hervor. Hier wird darauf hingewiesen: http://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/pdf/oekoverordnung/broschuere_oeko0901.pdf (Seite 13)--Gegengift22 (Diskussion) 10:02, 31. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Verschiebung[Quelltext bearbeiten]

Die VO 834/2007 wird bis 31.12.2021 gültig bleiben. Das Gültigkeitsdarum der neuen Bio-Verordnung 848/2018 wurde um ein JAhr nach hinten verschoben. Quelle: Vo 1693/2020: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R1693&from=DE (nicht signierter Beitrag von 146.4.80.161 (Diskussion) 13:28, 13. Nov. 2020 (CET))Beantworten

Wurde entsprechend angepasst. Weitere Informationen über die Verschiebung: https://www.schweizerbauer.ch/politik-wirtschaft/international/bio-basisverordnung-verschoben/ --Fonero (Diskussion) 16:51, 22. Nov. 2020 (CET)Beantworten