Diskussion:Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Jean in Abschnitt Fristen
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Fristen[Quelltext bearbeiten]

a) Anwendungen mit 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle zwölf Monate auf Dichtheit kontrolliert; dies gilt nicht für Einrichtungen mit hermetisch geschlossenen Systemen, die als solche gekennzeichnet sind und weniger als 6 kg fluorierte Treibhausgase enthalten;

b) Anwendungen mit 30 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle sechs Monate auf Dichtheit kontrolliert;

c) Anwendungen mit 300 kg fluorierten Treibhausgasen oder mehr werden mindestens einmal alle drei Monate auf Dichtheit kontrolliert.

So steht es in der VO und ist damit anders als im Artikel

Jean (Diskussion) 14:10, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Was ist eigentlich "Der kleine Kälte- oder 5-kg-Schein....."?