Diskussion:Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Phi in Abschnitt „Verfassungsurkunde des Dritten Reiches“
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Scheinlegalität etc.[Quelltext bearbeiten]

Die Aussagen zur "scheinbaren Legalität" am Ende des Artikels sind bewertender Art und daher zu löschen, zumindest aber deutlich gegenüber den Fakten abzugrenzen.

Edit: Dem Stimme ich auch zu. Die 3 Punkte sollten unter "Kritk an der Anwendung der Verordnung" (z.B.) zusammengefasst werden. Gegebenenfalls wäre ein Quellennachweis ratsam.

Ich habe mir erlaubt diesem Teil der Diskussion eine Überschrift zu geben. Zur Sache: Alle Hinweise auf "Scheinlegalität", "Legende von der Legalität" etc. sollten meiner Meinung nach durch neutrale, sachliche Aussagen ersetzt werden oder ganz entfernt werden. Insbesondere widerspricht der Satz "Genau wie die Machtergreifung und teils sogar das Ermächtigungsgesetz, steht auch die Reichstagsbrandverordnung im Ruf, „legal“ gewesen zu sein." Dem Artikel Machtergreifung, den er zitiert. Wir sollten hier eine neutrale, allgemeine und sachlich Sichtweise vermitteln. Gruß, Szs 12:51, 1. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Legitimität und Legalität[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel werden Legalität und Legitimität wild durcheinandergeworfen. Das ist nicht dasselbe. Bitte ggf. vor Änderungen lesen, was es jeweils bedeutet. Leider - das muss ich zugeben - sind diese beiden Wikipedia-Artikel selbst nicht die allerbesten, was das Verständnis ein wenig erschwert. --Elwood j blues 20:09, 14. Jan 2006 (CET)

Ich hätte da mal was dassolltet ihr euch mal anschauen Der Herr Reichspräsident will diesem Vorschlag im Vertrauen auf den gesunden Sinn der ordnungsliebenden Bevölkerung entsprechen, hat dabei aber zum Ausdruck gebracht, dass er nicht zögern würde, eine scharfe Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes zu erlassen, falls er sich in seinen Erwartungen getäuscht sieht. Den gewerbsmäßigen Unruhestiftern ebenso wie einer gewissen aufreizenden, die Atmosphäre vergiftenden Presse darf ich in diesem Zusammenhang warnend zur Kenntnis bringen, dass eine solche Verordnung fertig im Schubkasten liegt und in der Tat in ihrer Lückenlosigkeit eine ausgezeichnete Arbeit darstellt. Dok. 3 Rundfunkrede des Reichskanzlers von Schleicher vom 15. Dezember 1932 [REGIERUNGSPROGRAMM.] (aus: Das Kabinett Schleicher, S. 101-117) http://www.stmuk.bayern.de/blz/web/100083/10.html#dok3

man sollte doch einmal überprüfen ob es sich hier um die gleiche Verordnung handelt --HB


Vor-Vorgänger?[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Vorgeschichte" steht "Eine Verordnung genau dieser Zielsetzung hatte Hitlers Vor-Vorgänger im Amt, Reichskanzler Schleicher, ...". Meinen Informationen nach ist Schleicher jedoch Hitlers direkter Vorgänger im Amt des Reichskanzlers. Dessen Vor-Vorgänger war "von Papen"!

Löschungen[Quelltext bearbeiten]

Habe gelöscht:

1. Den Satz: "Als "Unrecht in Gesetzesform" machte die Reichstagsbrandverordnung die Weimarer Republik "legal" zur totalitären Diktatur."

Hier wird die moralische Auffassung des Autors mit den Kategorien des Rechts durcheinandergeworfen. Ein Recht ist nicht dadurch Unrecht, dass es nach Auffassung des Autoren verwerflich ist. Unrecht in Gesetzesform gibt es nicht, da der Grund und die Legitimität eines Rechts im Willen der gesetzgebenden Gewalt besteht und nicht in der Moral. Hitler hat nicht gegen geltendes Recht verstoßen, von einem Unrechtsregime kann also keine Rede sein. Eine Kritik an der Verordnung und der NS-Herrrschaft sollte man leisten aber nicht auf dem juristischen Felde.

2. Im Topic "Vorgeschichte" die Bewertung des Namens des Gesetzes als "irreführend". "Irreführend" ist erstens wertend und diese Wertung wird zweitens vom Autor noch nicht mal begründet, was ja wohl das mindeste wäre.

Und ich habe, da diese Argumentation die Scheinlegalität aufgreift, die die Nationalsozialisten den Vorgängen der "Machtergreifung" geben wollte, das wieder zurückgesetzt. -- Tobnu 16:41, 6. Jun 2006 (CEST)


Wieso war das Gesetz "scheinlegal"? Es war doch ein Gesetz. Nach welchen Maßstäben kann ein Gesetz ungesetzlich sein? Begründe das doch mal. Ich würde sagen: Ob ein Gesetz legal oder illegal ist, entscheidet sich bloß daran, ob es ordnungsgemäß zustande gekommen ist, d.h. von der zuständigen Legeslative erstellt wurde ohne das ein anderes Organ der staatlichen Gewaltenteilung dies bestritten hätte. Der INHALT ist dieser Frage total äußerlich.

Natürlich kann ein Gesetz illegal sein, indem es z.B. gegen die Verfassung verstößt oder die innere Systematik des Rechts verletzt, d.h. Dinge verbietet, die (viele) andere Gesetze erlauben oder umgekehrt. (UE 21.9.2007)

Unrecht in Gesetzesform gibt es nicht, ich fürchte, das entspricht einer veralteten Philosophie des Rechtspositivismus. Tatsächlich ist für diese Fragen die Radbruchsche Formel zu Grunde zu legen. Verkürzt gesagt liegt danach "Unrecht in Gesetzesform" vor, wenn "das fragliche Gesetz entweder als „unerträglich ungerecht“ anzusehen ist oder das Gesetz die im Begriff des Rechts grundsätzlich angelegte Gleichheit aller Menschen aus Sicht des Interpreten „bewusst verleugnet“." Das ist Konsens in der heutigen Rechtsphilosophie. Ein Gesetz oder eine Verordnung hat immer auch die Aufgabe, Gerechtigkeit herzustellen; wenn offensichtlich nicht einmal dieses Ziel beabsichtigt ist, ist es eben nicht wirklich eine Rechtsnorm, sondern nur eine Willkürmaßnahme, die sich als Rechtsnorm verkleidet. Und es war ja auch erklärtes Ziel der Regierung, eine Diktatur und Terrorherrschaft zu etablieren. --88.73.136.224 18:35, 29. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Wann und wo hatte denn - der IP zufolge - die Regierung die Erklärung vorgelegt, daß sie "eine Diktatur und Terrorherrschaft zu etablieren" gedenke? Und stand nicht stattdessen ein Regime der fürsorglichen Nächstenliebe auf der Agenda der Regierung? --Eku-pilz (Diskussion) 05:56, 5. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Zweifelhaft erscheint die Formulierung "detailliert" in folgendem Satz: "Ein Beispiel ist das 1938 erfolgte Verbot des »Prediger und Katechet«, worüber ein Handzettel des Verlages Erich Wewel detailliert informiert" - Also, unter "detailliert" stelle ich mir gerade in dem Zusammenhang etwas anderes vor, als ein banaler Notizzettel, welche Schriften nicht ausgeliefert und welche nicht mehr erscheinen werden. Entweder sollte demnach die Begründung des Verbots der Schriftenreihe geliefert werden oder der Begriff "detailliert" sollte an dieser Stelle aus dem Artikel verschwinden. --Eku-pilz (Diskussion) 06:30, 5. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Fragen[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich weiss, blieb die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat auch nach Erlaß der Ermächtigungsgesetzes bestehen. Mir ist unklar, weshalb. Hatte sie noch einen weitergehenden Inhalt als das Ermächtigungsgesetz?

Austerlitz -- 88.72.31.15 16:14, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Im Abschnitt Rechtliche Wertung aus heutiger Sicht steht:

  • Sie begründete gemeinsam mit dem Ermächtigungsgesetz den dauerhaften zivilen Ausnahmezustand und damit jene unkontrollierte Machtfülle, mit der alle späteren staatlichen Maßnahmen eine scheinbare Legitimation erhielten.

Nochmal die Frage an den Autor: wie waren die Kompetenzen verteilt?

Austerlitz -- 88.72.31.15 21:05, 14. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

§§§[Quelltext bearbeiten]

Im Faksimile hat die Verordnung nur zwei Paragraphen, in dem anderen Dokument hat sie sechs Paragraphen. Eine Erklärung dafür habe ich nicht.

Austerlitz -- 88.72.14.2 15:46, 17. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Da scheint mir ein Irrtum vorzuliegen. Alle drei verlinkten Texte (unter Quellen, Weblinks und die Abbildung [Faksimile] der Seite aus dem RGBl.) haben für mich dieselben sechs Paragraphen, und der Artikel war seit 17. April unverändert. ??? --Lax 20:30, 3. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Quellen: Falscher Verordnungstext[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel enthält unter "Quellen" einen Link zu einer falschen Verordnung (4. statt 28. Februar, "Schutz des dt Volkes" statt "Schutz von Volk und Staat". Falls auch an der anderen VO Interesse besteht sollte man die unter "siehe auch" nennen, damit man nicht diese für jene hält.Lambada 11:06, 17. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe gerade gemerkt, dass mein Hinweis auf einem Missverständnis beruhte. Die Fußnote meint gar nicht die Reichstagsbrandverordnung. Um dieses Missverständnis für die Zukunft zu vermeiden, habe ich die Überschrift "Quellen" in "Einzelnachweise" umbenannt (scheint hier üblicher zu sein) und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die VO vom 4.2.33 nicht die Reichstagsbrandverordnung ist. Lambada 19:58, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Weiterführende Literatur[Quelltext bearbeiten]

... war bisher gar nicht aufgeführt. Habe mal einen entsprechenden Punkt ergänzt. 91.64.193.3 09:26, 22. Feb. 2009 (CET)Beantworten

sistierte Verfassung[Quelltext bearbeiten]

Hallo,
unter Punkt "Rechtliche Wertung aus heutiger Sicht" wird von einer "sistierten Verfassung" geredet. Ich würde sistiert gerne Verlinken, leider gibt es da bei Wikipedia keinen eindeutigen Artikel. im zweifel sollte hier vielleicht auf die BKL-Seite verlinkt werden. Wie sehen das andere?
Viele Grüße, Jörg 18:18, 21. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Abgeordnete[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird behauptet:

Die Annullierung der 81 von der KPD bei den Reichstagswahlen vom 5. März 1933 errungenen Sitze – bereits am 8. März – soll mit Hilfe dieser Verordnung erfolgt sein.

Gibt es dafür eine Quelle? In der Verordnung steht doch nichts über Abgeordnete des Reichstags.

Auch das Foto des Mahnmals für die ermordeten Abgeordneten hat mit dem Artikel anscheinend nichts zu tun. Wurden die Abgeordneten etwa auf Grund dieser Verordnung zum Tode verurteilt und hingerichtet? Wenn ja, sollte das im Artikel auch erwähnt werden.--Roentgenium111 00:33, 30. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Habe das Bild aus dem Artikel entfernt und die obige Aussage gelöscht. --Roentgenium111 17:08, 27. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Weitere Ermächtigungs-Verordnungen[Quelltext bearbeiten]

Wie ich anderswo lese, wurde die Rechtsgrundlage für die Erweiterung der Verhängung von "Schutzhaft" durch eine dieser Notverordnungen geschaffen, also die Loslösung von den Restriktionen der Strafprozessordnung. Jedoch durch welche der Verordnungen? Bevor ich die alle im Original durchlese, hoffe ich auf einen kurzen Hinweis.

Ferner weise ich darauf hin, dass durch die "Verordnung des Reichspräsidenten gegen den Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe" (die in der deutschen Wikipedia anscheinend nirgends erwähnt wird) die Strafandrohung für politische Vergehen dramatisch verschärft wurde. Weiß da jemand Näheres? --Schuetz13 (Diskussion) 10:19, 30. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Rückwirkungsverbot[Quelltext bearbeiten]

Verstöße gegen das Rückwirkungsverbot waren in der Republik nicht unüblich. Insofern gab es schon in § 7 Abs. 4 der Republikschutzverordnung von 1922 und in § 13 Abs. 4 des Republikschutzgesetzes (Todesstrafenandrohung in § 1 Abs. 2) rückwirkende Strafandrohungen. Dies sollte erwähnt werden, denn der Artikel erweckt den Eindruck, dass es sich um eine nationalsozialistische Besonderheit gehandelt habe. Auch waren spezielle Sondergerichte in der Republik nicht unbekannt. Kurt Eisner etwa ließ in Bayern Volksgerichte als Sondergerichte einführen, um an der ordentlichen Justiz vorbei aburteilen zu lassen.

Folgen und Wirkmächtigkeit schon in die Einleitung?[Quelltext bearbeiten]

Das der Satz "Allein in Preußen schätzt man die Zahl der aufgrund der Verordnung verhafteten Personen bis Mitte März 1933 auf mehr als zehntausend.(Joachim Fest: Hitler, eine Biographie, 5. Aufl. 1973, S. 548.) erst ganz unten zu finden ist und auch nur ungenübend die Folgen beschreibt finde ich unzureichend... --Flussbus (Diskussion) 11:25, 5. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

KPD-Verbot[Quelltext bearbeiten]

Lese ich das nur nicht raus oder war damit nicht per se die KPD verboten? Man liest ja immer davon, dass die KPD in der Illegalität nach ihrem Verbot 33 arbeitete. Wurde die Partei denn explizit verboten?--scif (Diskussion) 09:29, 26. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Nein, nie. Das war nach Hitlers Auffassung auch nicht nötig. Sie wurde durch Terrormaßnahmen (im „Kampf“) gemäß seinem Ziel, der „völligen Vernichtung des Kommunismus“, zerschlagen.--Gloser (Diskussion) 17:16, 26. Mär. 2021 (CET)Beantworten

„Verfassungsurkunde des Dritten Reiches[Quelltext bearbeiten]

Das ist kein wörtliches Zitat aus Fraenkels Doppelstaat. Ich habe die Stelle im Artikeltext umformuliert und nachbelegt, doch wurde das ohne Begründung revertiert. War das ein Irrtum, oder was sollte das? --Φ (Diskussion) 15:05, 5. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Da eine Woche lang keine Antwort kam, hab ich meine Formulierung und den Beleg wieder eingesetzt. --Φ (Diskussion) 10:53, 12. Feb. 2023 (CET)Beantworten