Diskussion:Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes

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Die VO zum Schutze des Deutschen Volkes (http://www.documentarchiv.de/ns/schutz-dt-vlk.html) ist nicht die VO zum Schutz von Volk und Staat (http://www.documentarchiv.de/ns/rtbrand.html) welche alsReichstagsbrandverordnung bezeichnet wird. Ich loesche den Verweis.

Habe mal einen Stub erstellt, damit der fehlerhafte Verweis verschwindet - kann ja noch ausgebaut werden. -- lley 20:00, 24. Jul 2006 (CEST)

Die Verordnung beruhte auf Art. 48 Abs.2 der Weimarer Reichsverfassung:

  • Artikel 48
  • (1) Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.
  • (2) Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.
  • (3) Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen.

Absatz 3 bedeutet, der Reichstag hätte die Aussetzung dieser Maßnahmen verlangen können. Dumm war nur, dass der Reichstag bereits durch Verordnung Hindenburgs vom 1.2.1933 aufgelöst worden war, zwei Tage nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler.

Austerlitz -- 88.72.8.129 22:56, 1. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Gab es einen äußeren Anlaß für den Erlaß dieser Verordnung vom 4. Februar?

Austerlitz -- 88.72.31.15 15:52, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der wesentliche Inhalt[Quelltext bearbeiten]

Der wesentliche Inhalt der Verordnung sollte schon mitgeteilt weden, "Einschränkung der Grundrechte ..." ist etwas wenig und auch der bloße Verweis auf den Wortlaut gehört nicht zum Wikipedia-Stil. Im Übrigen wurden nicht nur dem Innenminister weitreichende Vollmachten erteilt, sondern ebenso den zuständigen Polizeibehörden, die sich vor Ort um die Umsetzung der Verordnung kümmern mussten. Ich selbst werde hier allerdings (nach schlechten Erfahrungen mit der "Community") nicht tätig werden, schließlich gibt es auch noch RegioWikis. --Schuetz13 (Diskussion) 09:21, 30. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]