Diskussion:Verpflichtungserklärung (Ausländerrecht)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Zxmt in Abschnitt Affidavit
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Änderungen durch EU-Recht[Quelltext bearbeiten]

Könnte jemand mal den letzten Abschnitt etwas deutlicher erklären? Ich versteh jetzt nicht was da geändeet wird? Ewta das eine Verpflichtungserklärung für einen Kurzbesuch nicht mehr nötig ist?

der Satz ist völlig unklar und ohne Quellenangabe eigentlich auch obsolet. Für Wikipedia ist das erst relevant, wenn eine Änderung tatsächlich konkret verabschiedet wurde. --Giraldillo (Diskussion) 13:50, 5. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Steuerliche Behandlung beim Geber von Zuwendungen auf Grund einer Verpflichtungserklärung[Quelltext bearbeiten]

Infos zum vorgenannten Thema sollten im Artikel ergänzt werden. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 10:28, 2. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Allein auf Grund der Verpflichtungserklärung ergeben sich noch keine steuerlichen Konsequenzen; erst wenn tatsächlich Unterhalt gezahlt wird und die Voraussetzungen des § 33a EStG vorliegen. Este (Diskussion) 17:01, 3. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Verpflichtungserklärung zu Gunsten von EU-Bürgern[Quelltext bearbeiten]

Eine Verpflichtungserklärung kann selbstverständlich auch zu Gunsten eines Unionsbürgers abgegeben werden und ggf. für ein Freizügigkeitsrecht entscheidend sein (auch wenn die die "klassische" VE sicherlich überdimensioniert ist, http://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__4.html, vgl. auch § 5a Abs. 1 Nr. 3 Freizügigkeitgesetz. Das ist dann zwar in den Rechtsgrundlagen alles etwas komplizierter (wenn man denn so genau sein will). Ich halte insofern die Beschränkung auf begünstigte Drittstaater für sachlich nicht richtig. --Giraldillo (Diskussion) 15:19, 5. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Hallo Giraldillo, das mag in speziellen Fällen durchaus richtig sein, aber die VE sollte nach meinem Kenntnisstand in erster Linie Drittstaatsangehörigen vorbehalten sein. Aber wenn Du es für angemessen hältst, dann reverte bitte. Viele Grüße --Detlef Emmridet (Diskussion) 16:06, 5. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
nee, revert wäre ja auch übertrieben. Evtl. ein klarstellender Satz in der Einleitung - der Fall ist ja auch wahrlich selten. Mal schauen. --Giraldillo (Diskussion) 17:57, 5. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Ortsgebundenheit[Quelltext bearbeiten]

Ich wollte für einen Ausländer, der in Köln studieren will, in Paderborn eine solche Verpflichtungserklärung einreichen: Auskunft der Paderborner Ausländerbehörde: Geht nicht, da ich nur jemanden nach Paderborn einladen kann und nur ein Kölner kann für jemanden in Köln eine solche Verpflichtungserklärung abgeben. Stimmt das? Wo steht das? Wenn ja, müsste das im Artikel ergänzt werden. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 10:01, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Affidavit[Quelltext bearbeiten]

Müsste der in der Überschrift genannte Artikel nicht mit diesem hier erkennbar in Beziehung gesetzt werden (vielleicht durch beidseitige verlinkte Erwähnung im Text)? Ich bin leider juristisch zu inkompetent dafür. --Silvicola Disk 23:20, 22. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Sehe ich jetzt nicht als naheliegend an, will es aber auch nicht generell ausschließen. Die Verpflichtungserklärung ist nämlich keine eidesstattliche Versicherung und dieser auch nicht ähnlich: die VE ist faktisch eine "Bürgschaft", also rein finanzieller Natur. Mit der EV wird hingegen eine Tatsachenbehauptung bekräftigt. --Zxmt Nutze Dein Stimmrecht! 09:09, 23. Feb. 2017 (CET)Beantworten