Diskussion:Versichertenstatus

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 87.184.131.176 in Abschnitt Erkennbarer sozialer Status des Versicherten
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Weblinks

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5-stellige Kennnummer

Auf meiner Versichertenkarte findet sich keine wie im Artikel beschriebene 5-stellige Kennnummer (KN). Stattdessen enthält sie eine 12-stellige persönliche KN, die 9-stellige KN des Trägers, die 7-stellige Nummer der KK, sowie eine 20-stellige Kartenkennnummer.

Der umseitige Artikel in seiner jetzigen Form sollte wohl mal überarbeitet werden, so ist er jedenfalls nicht zu gebrauchen. --78.54.48.235 09:28, 28. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Erkennbarer sozialer Status des Versicherten[Quelltext bearbeiten]

Dem Artikel nach, konnten Ärzte also bis 2014 den Sozialstatus des Versicherten über die Versicherungskarte (und womöglich über die Versichertennr.) erkennen? Nach welcher Rechtslage wurde diese unsoziale Offenlegung gerechtfertigt? Es hatte den Arzt doch nicht zu interessieren, ob der Versicherte/Patient Großverdiener oder Sozialempfänger war. Ein Versicherter ist ein Versicherter, der die gleiche Behandlung erwarten kann, wie jeder andere Versicherte auch. Unabhängig vom Einkommen. Das ist der Sinn einer Sozialversicherung. Die Darlegung der finanziellen Einkünfte des Patienten war unsozial. Gut, dass dies geändert wurde. Nichtsdestotrotz würde mich schon interessieren, wie die rechtliche Erklärung vor 2014 dazu lag. Weiß jemand genaueres?--87.184.131.176 11:11, 19. Mai 2017 (CEST)Beantworten