Diskussion:Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Karl 3 in Abschnitt Interne Rendite Abrechnungsverband West VBL
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Ausnahme von der Versicherungspflicht[Quelltext bearbeiten]

Stimmt denn der Satz "Angestellte im öffentlichen Dienst sind in der Regel aufgrund des "Tarifvertrag über die betriebliche bzw. zusätzliche Altersversorung der Beschäftigten des öffentlichen Dienste" ("ATV") in der VBL pflichtversichert"?

Meiner Kenntnis nach kann man im ersten Monat der Pflichtversicherung bei der VBL widersprechen (habe ich getan, in Baden-Württemberg) und erhält das Geld dann ausgezahlt. Sinnvoll ist das z.B. für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der zur Promotion angestellt ist, da er keinen oder nur einen sehr geringen Rentenanspruch erwerben kann in der Zeit der Promotion... Das war ein goldener Tipp von unserem lokalen Ver.di-Vertreter :-) (nicht signierter Beitrag von 141.3.71.17 (Diskussion) 17:20, 2. Feb. 2006 (CET))Beantworten

Der Satz ist so schon richtig: "... in der Regel ..."; die angesprochene Ausnahme gilt nämlich nur für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Die genaue Regelung findet sich in der Satzung der VBL (§ 28).
--Elmar Oppelt 16:05, 27. Mär 2006 (CEST)

VBLextra und VBLdynamik[Quelltext bearbeiten]

Hier steht: "Zusätzlich bietet die VBL auch Möglichkeiten zur freiwilligen Versicherung im Rahmen der Produkte VBLextra und VBLdynamik an ("Riester-Rente und Entgeltumwandlung")." Was ist jetzt was? Ist VBLextra Riester-Rente oder Entgeltumwandlung?

Für beide Produkte ist jeder der beiden Förderwege möglich, wie ein Blick auf die Internetseite der VBL zeigt.--Elmar Oppelt (Benutzerseite, Diskussion) 18:29, 2. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Woher die Anderen Rente?[Quelltext bearbeiten]

Die VBL ist also für den öffentlichen Dienst zuständig. Woher bekommen "normale" Arbeitnehmer denn ihre Rente? Eine Verlinkung wäre toll. Gruß, --91.65.243.90 19:47, 7. Jan. 2008 (CET)Beantworten

"Ursprünglich war gedacht, den Angestellten des öffentlichen Dienstes eine Altersversorgung zukommen zu lassen, die zusammen mit der GRV-Rente den Beamtenpensionen nahe kommen sollte..." - mal auf die "blaue" GRV-Rente klicken...--Dr.cueppers - Disk. 19:57, 7. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Merci! --84.190.121.179 11:21, 12. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Hinterbliebenenrente für verpartnerte Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes[Quelltext bearbeiten]

Betriebliche Hinterbliebenenrenten stehen auch verpartnerten Arbeitnehmern des öfffentlichen Dienstes zu. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am 22. Oktober 2009. Die Satzung des VBL ist in § 38 entsprechend zu ändern. GLGermann 16:00, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

$ 38 ist geändert (15. Satzungsänderung). Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:04, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Sterbegeld[Quelltext bearbeiten]

Sterbegeld wird übrigens seit 2008 nicht mehr in der VBL gezahlt. Vielleicht sollte ein Abschnitt zu den Leistungen der VBL im Artikel geschrieben werden. GLGermann 17:36, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Änderung 8.Mai 2014[Quelltext bearbeiten]

Habe um dritte Meinung gebeten was die Abänderung der Quellen im Bezug auf die Startgutschriften betrifft. Sollte hier nur eine Anwaltskanzlei der anderen in Sachen Quellenangabe vorgezogen werden ist dies zu beachten WP:Nicht--Catflap08 (Diskussion) 19:26, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Kontroversen[Quelltext bearbeiten]

Da die VBL allem Anschein nach alles andere als unumstritten ist wäre es evtl. dem Artikel dienlich einen Abschnitt in Sachen Kontroversen beizufügen. Beispiel [[1]]. Meinungen?--Catflap08 (Diskussion) 19:57, 8. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

"Aufgabe der ZRL war schon damals ... die Ungleichbehandlung zwischen Beamten und nichtbeamteten Bediensteten im öffentlichen Dienst auszugleichen." Das liest sich so, als wäre das heute auch noch das Ziel. Deshalb muß irgendwo in den Artikel, nicht unbedingt im Abschnitt "Geschichte" der Hinweis, dass dies ab Ende 2001 nicht mehr die Zielsetzung ist. Einerseits hat sich die VBL-Rente massiv verringert und andererseits werden zukünftig denkbar scheinende Verringerungen der DRV-Rente nicht mehr ausgeglichen, wie es bei dem früheren Gesamtversorgungsmodell bis Ende 2001 der Fall gewesen wäre!--Karl 3 (Diskussion) 16:17, 3. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Gerichtsverfahren[Quelltext bearbeiten]

@ Benutzer:Online-Service VBL mit welcher Begründung und mit welchem Ansinnen wurde der gesamte Abschnitt zu Gerichtsverfahren [2] gelöscht?--Catflap08 (Diskussion) 22:17, 27. Aug. 2019 (CEST)--Catflap08 (Diskussion) 22:15, 27. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Besteuerung der Beiträge bzw. Versteuerung der Renten[Quelltext bearbeiten]

Hierzu wäre vielleicht ein eigener Absatz sinnvoll. Es scheint so zu sein, dass die Beiträge zur freiwilligen VBL-Versicherung steuerlich gefördert werden können, nicht jedoch die Beiträge zur Basis-VBL = VBL-Klassik. Im Gegenzug sind die Renten aus der freiwilligen Versicherung bei Rentenbezug voll der nachgelagerten Besteuerung zu unterwerfen, die Renten aus der VBL-Klassik jedoch nur mit dem Ertragsanteil. Quelle, als erster Einstieg:[[3]]--Karl 3 (Diskussion) 12:08, 18. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

In einem konkreten Fall, Abrechnungsverband West, Rentenbeginn 2018, sind 10% der VBL-Rente voll zu versteuern und die anderen 90% der Rente mit dem Ertragsanteil.--Karl 3 (Diskussion) 16:25, 22. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Mangelnde Transparenz[Quelltext bearbeiten]

Bin mit dieser Änderung [4] nicht einverstanden. Es wird allein die Meinung von Finanzökonomin Alison Schultz angegeben die reine Verlinkung auf die Seiten von www.finanzwende.de und www.sustainvbl.de stellen eine mehr als schwache Referenz dar. Der Einwand als solches mag Substanz haben muss aber auch untermauert werden. --Catflap08 (Diskussion) 20:10, 23. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Catflap08 Die Hinweise auf die mangelnde Transparenz der VBL-Anlagen widersprechen meiner Ansicht nach nicht dem, dass WP (zu Recht) einen neutralen Standpunkt WP:NS fordert, wie Catflap08 schreibt. Der Sachverhalt ist mehrfach belegt und sachlich formuliert; mehr zu den Gegen-Initiativen kann demnächst noch folgen. Man schaue einmal unter Riester-Rente nach, was da alles unter Kritik unbeanstandet vermerkt wurde. Siehe auch die folgenden Vermerke von Karl 3. Viele Grüße, -2003:C2:EF31:9D21:2405:B61C:8615:6370 12:12, 29. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Ich denke, dass der Tagesspiegel als reputable Quelle anzusehen ist. Der Vollständigkeit halber verlinkt werden sollte noch der VBL-Jahresabeschluss 2019, dort sind auf Seite 120 die Anlagen in Höhe von 40,4 Mio Euro in den Metzler Aktienfond MI 271 und 29,4 Mio Euro in den Fond MI 272 angegeben. Was ich auf die Schnelle nicht finden konnte, waren Aussagen über die Zusammensetzung der beiden Fonds. Selbst wenn sich diese Zusammensetzung ermitteln ließe, wären die insgesamt 69,8 Mio Euro Fondsanlage bei einem Anlagekapital von 29 Mrd. Euro nur ein Bruchteil. Bemerkenswert ist, dass die VBL als Zwangsversicherung und Anstalt des öffentlichen Rechts nicht zur Transparenz hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Geldanlagen beiträgt. Und aus diesem Grund halte ich die Ergänzung des VBL-Artikels um einen Anschnitt Mangelnde Transparenz für sinnvoll und notwendig.--Karl 3 (Diskussion) 14:27, 24. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Ergänzung: In Google Scholar findet sich der Beitrag Divestments bewirken mehr als Stimmrechtsausübungen oder Engagement, der auf Seite 145 u.a. die Einflußmöglichkeiten von Großanlegern, also auch der VBL, relativiert [5]. Eine Beurteilung der Anlagestrategie der VBL findet sich außerdem u. a. in folgenden Presseartikeln: Wie das Finanzwesen nachhaltiger wird, in Behörden Spiegel Heft 3/2021 S. 7, Kaum ethische Kriterien, in: Frankfurter Rundschau, v. 20.09.2013, S. 13, Deutschland soll Billionen Euro in die Öko-Wirtschaft stecken, in: WirtschaftsWoche online 25.02.2021 um 18:26:00 Uhr, Green Finance - "Mit Aktien die Klimakrise eindämmen", in: DIE WELT, 23.11.2019, Nr. 274, S. 11--Karl 3 (Diskussion) 11:51, 25. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Du hast Referenzen genannt die nicht von der Hand zu weisen sind und, im Gegensatz zum ersten Entwurf, meiner Ansicht nach Bestand haben dürften. Mit dem Terminus "Zwangsversicherung" wäre ich aber vorsichtig und es sei angeraten ihn nicht im Artikel zu verwenden, da dies eine doch sehr tendenziöse Meinung darstellt. An dem System der Betriebsrente durch die VBL sind schließlich alle Tarifparteien, einschließlich Arbeitnehmervertreter, beteiligt.--Catflap08 (Diskussion) 20:38, 1. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Stimmt, im rechtlichen Sinn handelt es sich bei den Zusatzversorgungskassen, also auch der VBL, anders als bei der DRV, nicht um "Zwangsversicherungen". Vgl. z.B. Glaser: Verfassungsprozessuale Optionen der Zusatzversorgungskassen des öffentlichen und kirchlichen Dienstes, in: NVwZ 2006, 1366 - 1370 --Karl 3 (Diskussion) 11:46, 2. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Danke für deine Rückmeldung. Du zeigst sehr deutlich wie wichtig es ist, gerade bei „brisanten“ Themen sein Wissen mit Referenzen zu untermauern, was auch in meinen Augen den Unterscheid zur Meinung macht. Wichtig bleibt für mich unterm Strich, egal ob in diesem Artikel oder anderen, bei Kritikpunkten den Leser nicht vorab in eine Richtung zu drängen, sondern ihn darauf aufmerksam zu machen, dass es den Kritikpunkt xyz evtl. gibt. Die Referenzen dienen, meiner Ansicht nach, dann dem Leser dazu sich selbst eine Meinung machen zu können.--Catflap08 (Diskussion) 19:20, 2. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Karl 3 und andere: Gut, dass ein Eintrag generell in Frage kommt; der Meinung bin ich auch. Doch ist schon jetzt unter www.sustainvbl.de sehr ausführlich und mit vielen Einzelnachweisen zu erfahren, was dort zu den öffentlich nicht bekannten Geldanlagen der VBL gesagt wird. Siehe ferner www.sustainvbl.de/unterstützer und www.sustainvbl.de/ueber-uns. Daraus geht auch hervor, dass diese Initiative neben den 31 Verbänden gegenwärtig (13. September 2021) von 1533 Einzelpersonen unterstützt wird. Es geht also längst nicht mehr um eine einzelne Aktion durch Alison Schultz (Mannheim) Auch über www.finanzwende.de (Suchbegriff: VBL) gibt es viel Aufklärung. Zu Benutzer:Catflap08: Der Eintrag vom Cmohrmueller war unter Geschichte etwas unglücklich eingeordnet. Das war aber kein guter Grund, ihn zu löschen. Er passt sehr zur Kritik an der mangelnden Transparenz. WP:NS trifft hier übrigens nicht zu. Man lese einmal den langen Abschnitt „Kritik“ im Artikel zur Riester-Rente. Viele Grüße, --2003:C2:EF13:B948:6955:B6D6:C6C6:4DE3 10:59, 13. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Ich würde dir empfehlen Diskussionen ganz genau zu lesen. Karl 3 hat meine geäußerte Kritik aufgegriffen und zumindest Belege beigeschafft. Zu den Änderungen von Cmohrmueller: Wenn man in der Wikipedia schreibt kann man zumindest erwarten Änderungen an der richtigen Stelle vorzunehmen und diese nicht wahllos oder sinnlos im Text zu platzieren. Hilfreich ist die Lektüre von WP:NICHT.--Catflap08 (Diskussion) 20:12, 13. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Catflap08 Ich verstehe diese Anmerkung nicht. Mit den Notizen von Karl 3 hatte ich nichts zu tun, so berechtigt sie auch sind. Es ging mir, wie oben nachzulesen ist, um anderes. Und nochmals: Wenn jemand wie Cmohrmueller etwas falsch platziert, muss man das nicht gleich löschen; man kann es verschieben. Zur ausführlichen Kritik unter Riester-Rente und zu den möglichen Belegen beim Punkt "Mangelnde Transparenz der VBL-Anlagen" haben Sie leider nichts gesagt. --2003:C2:EF2F:240D:C42C:612F:9F5E:6DAB 10:24, 17. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Karl 3 hat die Referenzen recherchiert die in Sachen Transparenz notwendig gewesen wären. Ein Hinweis auf Webseiten alleine ist keine Referenz. Ja die Änderung von Cmohrmueller war falsch platziert und man kann nicht erwarten, nachdem man etwas in einem Artikel falsch platziert hat, dass andere dann hinterherräumen.--Catflap08 (Diskussion) 18:33, 17. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Interne Rendite Abrechnungsverband West VBL[Quelltext bearbeiten]

Unter Umständen erwähnenswert! "Die internen Renditen, die dort erzielt werden, bewegen sich nur noch knapp im positiven Bereich. Damit entspricht in den Modellrechnungen der Wert der ausgezahlten Renten nur noch gerade so den eingezahlten Finanzierungsaufwendungen." Quelle: S. 212, Stefan Preller, NACHHALTIGE FINANZIERUNG DER ZUSATZVERSORGUNG IM ÖFFENTLICHEN DIENST, Diss. Univ. Speyer, 2012. Gibt's hierzu andere, belegbare Aussagen? Die zitierte Diss. ist übrigens im Artikel unter "Literatur" verlinkt.--Karl 3 (Diskussion) 17:16, 11. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Vorschlag: Vor Punkt 6 einen neuen Punkt einfügen "Rendite" 1. Unterpunkt: "Anlagerendite", 2. Unterpunkt "Rentenrendite". Zu Punkt 1 ein Bericht der WELT "Behörde zockt mit Altersvorsorge von Millionen" vom 03.02.2014 hier[6], ebenso WELT "Staatliches Vorsorge-Institut gerät unter „Klimaverdacht“ vom 19.09.2019 hier[7]. Danach lag die Anlagerendite zumindest bis zum Jahr 2019 im hohen einstelligen Bereich! Punkt 2: Die bereits oben angesprochene Dissertation, wonach die Rentenrendite nur knapp im positiven Bereich ist. Einwände bzw. andere Vorschläge zu diesem Thema? --Karl 3 (Diskussion) 16:10, 22. Aug. 2022 (CEST)Beantworten