Diskussion:Verstärkte Zusammenarbeit

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Hallo, da ich zum ersten Mal was in wikipedia schreibe, mache ich meinen Änderungvorschlag lieber erst einmal hier. Also, in dem Artikel werden m.E. die Konzepte "verstärkte Zusammenarbeit" und "flexible Integration" durcheinandergebracht. Mit flexibler Integration bezeichnet man alle Formen von Integration, in der eine Gruppe von Staaten innerhalb der EU Integrationsschritte vornimmt, ohne darauf zu warten, dass alle EU-Mitglieder dazu bereits sind. Flexible Integration findet z.B. beim Euro statt, kann aber auch außerhalb der Verträge durchgeführt werden. So wurde das Schengen-Abkommen unabhängig von der EU unterzeichnet und erst 1998 in den Rechtsbestand der EU überführt. Nun zur verstärkten Zusammenarbeit: Diese ist einer von vielen Wegen zur flexiblen Integration, nämlich quasi der offizielle: Verstärkte Zusammearbeit bezeichnet den Weg zur flexiblen Integration, wie er in EUV und EGV vorgeschrieben ist (im Artikel richtig). Schengen ist nun eben gerade nicht verstärkte Zusammenarbeit, weil es nicht auf diesem Weg zustande gekommen ist. Die in den Verträgen vorgesehene verstärkte Zusammenarbeit wurde bis jetzt überhaupt nicht genutzt! Statt dessen wurden unabhängig von diesen Regeln, sogenannte Opt-outs ausgehandelt, die dazu führen, dass einzelne Staaten bei manchen Integrationsschritten nicht mitmachen müssen (z.B. GB und DK beim Euro) oder es wurden Kriterien aufgestellt, die erfüllt werden müssen, um mitziehen zu dürfen (z.B. Konvergenzkriterien beim Euro). Dies als verstärkte Zusammenarbeit zu bezeichnen ist m.E. falsch!--K-city-student 14:57, 9. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

"Die verstärkte Zusammenarbeit stellt im Prinzip ein 'letztes Mittel' dar, wenn eine Maßnahme nicht mit Beteiligung aller Mitgliedstaaten durchzuführen ist. In diesem Fall kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit eine bestimmte Anzahl Mitgliedstaaten (mindestens acht) ermächtigen, die Maßnahme unter Inanspruchnahme der im Vertrag vorgesehenen "Organe, Verfahren und Mechanismen" durchzuführen. Nur diese Mitgliedstaaten würden an den Abstimmungen zur Annahme von Beschlüssen des Rates teilnehmen, die auch nur sie betreffen, und alle aus diesen Beschlüssen etwa resultierenden Ausgaben mit Ausnahme der Verwaltungsausgaben würden allein zulasten dieser Mitgliedstaaten gehen." (Übermittlungsvermerk des Präsidiums für den Konvent, Betr.: Die verstärkte Zusammenarbeit, S.2) Das klingt für mich so, als wären die Opt-outs schon in der verstärkten Zusammenarbeit mit inbegriffen? Hab dies nur zufällig gefunden. --Sonja 19:46, 15. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Das stimmt, vom Ergebnis her ist die verstärkte Zusammenarbeit ähnlich wie z.B. das Euro-opt-out von Großbritannien. Der Unterschied: Das Euro-Optout wurde im Vorfeld vom Maastrichter-Vertrag ausgehandelt - es ging also um einen damals neuen Schritt der Europäischen Integration, für den die bestehenden Verträge verändert werden mussten. Die verstärkte Zusammenarbeit bezieht sich dagegen auf den politischen Alltag in der EU, also auf neue "Gesetze", die im Rahmen der Verträge verabschiedet werden. Es dürfen durch die v.Z. keine neuen Kompetenzen für die EU entstehen (Art. 43d EUV)!--K-city-student 15:51, 20. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Grundsätzlich hast du Recht damit, dass der Artikel die Sachlage sehr mangelhaft wiedergibt. Du bringst aber meiner Meinung nach auch etwas durcheinander. Was du mit "flexible Integration" bezeichnest wäre auf Englisch wohl eine "alternative integration" und diese findet zwar im Bereich einer EU policy domain statt (Bsp: Schengen, "Bewegungsfreiheit") aber eben NICHT innerhalb des Systems der EU, ebenfalls Schengen! Es ist also zu differenzieren ob ein Integrationsprozess a) innerhalb des EU-Systems und b) innerhalb eine EU-Politikfeldes stattfindet. Innerhalb des EU-Systems gibt es eben nur den Mechanismus der verstärkten Zusammenarbeit. Im Artikel zur EWU wird diese als Beispiel der verstärkten Zusammenarbeit bezeichnet... bin mir dahingehend aber noch nicht vollständig sicher. --128.176.169.10 10:02, 27. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

hatte gerade Stress für ein Projekt die "verstärkte Zusammenarbeit" bei Ausschüssen zu finden. Ich habe es hier in der Wiki beigefügt und hoffe es hilft anderen in Zukunft falls sowas gesucht wird, war echt nicht einfach. Marzahn 15:28, 31. Mär. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bist Du sicher, dass das als "verstärkte Zusammenarbeit" bezeichnet wird? Der Begriff würde wohl auch der Sache kaum gerecht. Wenn keine Belege kommen, lösche ich das wieder raus.--91.12.69.145 19:58, 31. Mär. 2008 (CEST)[Beantworten]
Siehe hier [1]. Marzahn 07:11, 1. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen EP-Ausschüssen hat nichts mit der Verstärkten Zusammenarbeit (zwischen EU-Mitgliedstaaten) zu tun, die in dem Artikel beschrieben wird. Sie heißt nur zufällig genauso (und ist ein weitaus unwichtigeres Phänomen). Gegen die kurze Erwähnung am Artikelende scheint mir aber nichts einzuwenden. Grüße,--El Duende 17:17, 16. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Gibt es in der WP eine Liste die einen Überblick über die "Projekte" gibt bei denen schon die verstärkte Zusammenarbeit angewandt wurde? Oder gibt es bei der EU so eine Übersicht? --134.176.204.97 20:18, 2. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Siehe englische Wikipedia, also EU-Scheidungsrecht, EU-Patent und die geplante EU-Finanztransaktionssteuer. GuidoD 20:50, 2. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]