Diskussion:Verteidigungsfall (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Michaelt1964 in Abschnitt Was für ein Blödsinn!
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Friedensschluss - bedarf ein solches Gesetz der Zustimmung des Bundesrates?


Wie sieht es mit einem Angriff über das Internet aus?


"Die Feststellung, dass ein Angriff unmittelbar bevorstehe, ist problematisch,"[Quelltext bearbeiten]

Denke, das mit ist offensichtlich, wenn "die Panzer" an der Grenze stehen, oder heute, der "Cyberangriff" die Infrastruktur lahmgelegt hat.

Was für ein Blödsinn![Quelltext bearbeiten]

Tut mir leid, aber diese sicher sehr ausgefeilte und wohlabgewogene Abhandlung hat doch nur musealen Wert. Papier ist geduldig ! Graue Theorie, die Arbeit, diesen ganzen Stiefel hier so ausführlich abzuhandeln, hätte man sich auch sparen können. All diese "gesetzlichen Regelungen" wurden in den 1950/1960-er Jahren von Leuten ausgeheckt, die geistig noch im 19. Jahrhundert steckten (man nehme Adenauers Äußerungen zu Kernwaffen usw.) oder Vorstellungen von (würde man heute sagen) "Opas Krieg" verhaftet waren (FJS, etc.pp).

...kurz, wo ist die Relevanz ? Heute siehts so aus, daß unsere tolle Bundeswehr sich in allen möglichen Weltgegenden, bei allen möglichen Kameltreiber- und Hottentottenkonflikten aufdrängt und einmischt, nachdem der "Modell-V-Fall" ums Verrecken nicht eintreten will und andernfalls eine schwere Sinnkrise droht...

Wie gesagt, das alles paßte vielleicht auf einen Fall der Art, daß die BR Deutschland von Österreich oder Holland u.ä. angegriffen würde - also Quatsch.

Denn:

- auf den terroristischen Großangriff, wie auch immer er aussieht, paßt das alles nicht, - bei der vielleicht sogar wahrscheinlicheren Möglichkeit eines (auch zufälligen, unbeabsichtigten, aber wer will das nachher noch feststellen) Kernwaffen-"Schlagabtauschs" zwischen USA, UK, F einerseits und GUS andererseits ist alles im Arsch, auch unser schönes Deutschland. Da könnt Ihr Euch dann bei der hochheiligen UN und der NATO bedanken.

(...Da kann dann sicher schön über den Friedensschluß verhandelt und dieser im BGBl. veröffentlicht werden, ganz gewiß...Auf der Osterinsel vielleicht !)

Mußte mal gesagt sein, Euer WernerE, 27.10.2005.

Äh - und was willst du uns damit sagen? Dass der Artikel falsch oder unnötig ist?

Die Befürchtung, die hinter der Einführung der Vorschriften über den Verfassungsfall stand, war sicher kein Angriff von "Osterreich oder Holland", sondern ein Angriff durch den Warschauer Pakt. Das war in den 1960er Jahren ein durchaus für realistisch und aktuell gehaltenes Szenario und keineswegs den Vorstellungen des 19. Jahrhunderts verhaftet. SchnitteUK (Diskussion) 10:50, 1. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Stimme SchitteUK voll zu. Werner E. ist ein Mann mit seinem Traum vom ewigen Pazifismus aus dem letzten Jahrtausend. Ein "ewiger Wohlstand ohne Krieg" wäre sehr schön gewesen. Die Gesetze zum Notstand und zum Schutz der Republik wurden mit äussester Mühe errungen. Nie waren sie so wertvoll wie heute.
Aus der Zukunft, Jahr 2023 Euer Michael T. --poldi50_gra (Diskussion) 00:25, 25. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Lob!![Quelltext bearbeiten]

Also ich hab mir die Artikel im GG durchgelesen. Ich hab zwar das meiste verstanden, aber es waren mir noch die Feinheiten und deren Auswikungen nicht vollens klar. Durch diese detailierte Zusammenfassung des Verteidigungsfalles hab ich nun alles verstanden. Ich muss sagen, der Artikel ist sowohl verständlich als auch gut aufgebaut! Bene!

@ WenerE: Ich bin der Meinung, dass ein Staat eine Notfalllösung haben muss. Du kannst leider nicht davon ausgehen, dass es in Europa keinen Krieg mehr geben wird. Gott behüte uns davor!! Aber um im Fall dieses Falles eine vernümpftige Politik gewährleiten zu können, benötigen die Köpfe des Staates Richtlinien.

Ich hab mich für das Thema interessiert, weil mir bangte der Verteidigungsfall könnte etwas ähnliches wie die Machtergreifung der National-Sozialisten ermöglichen. Doch ich habe festgestellt, dass da zu mindest kein offensichtliches Schlupfloch ist (wie in der Weimarer-Verfassung: Ich sage nur Notstandsgesetzte). Es scheint so, als hätten wir doch aus der Geschichte gelernt

Vale -- Orpheus 19:06 10.07.2006

Sollte der Verteidigungsfall wirklich mal eintreten hast du andere Probleme als die seid langen toten Nazis oder einer Machtergreifung. Da wird es um dein nacktes Leben gehen. Menschen werden dann nicht mehr viel zählen. (nicht signierter Beitrag von 82.207.242.101 (Diskussion) 23:30, 10. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Praezisierungen in der Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Sollte man die Einleitung nicht praezisieren? Grosse Koalition --> Grosse Koalition (1966-1969) und Ausserparlamentarische Opposition ebenfalls in der wiki verlinken? http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Ferparlamentarische_Opposition Als unangemeldeter Besucher wollte das erstmal hier zur Sprache bringen. Ansonsten ein interessanter Artikel. Ich stimme mit Orpheus in seiner Erwiderung auf WernerE ueberein. 68.255.6.4 18:17, 16. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Vielleicht kann ja jemand der das technischo know how hat den link auch direkt auf den Abschnitt "Die APO in den 1960er Jahren" setzen 131.225.232.98 18:59, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten


Aktualität[Quelltext bearbeiten]

Mir stellt sich die Frage der Aktualität, denn seit der letzten Umstrukturierung der Bundeswehr, wurde der V-Fall als Grund gestrichen, was bedeutet, der Auftrag der Bundeswehr wurde verändert, weg vonn der Verteidigungsarmee (obwohl die BW eine Wehr ist) hin zu humanitären Einsätzen und einer Einsatz- sowie Unterstützungstruppe !!!!

--Gunnar.offel 17:49, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Erstens ist geltendes Verfassungsrecht schon als solches aktuell, und zweitens wird von verteidigungsamtlicher Seite immer wieder betont, daß die Herstellung von Verteidigungsbereitschaft zwar durchaus nicht mehr gewissermaßen Hauptarbeitsfeld, aber sehr wohl weiterhin Hauptauftrag der Bundeswehr ist. --84.154.86.69 13:38, 20. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Bündnisfall[Quelltext bearbeiten]

Ist der Bündnisfall (Angriff auf z.B. NATO-Partner) ein Verteidigungsfall? Im Artikel steht hierzu nichts. Wenn nein, was passiert im Falle eines Angriffes auf einen Verbündeten? Welcher Artikel im deutschen GG greift dann? --85.178.227.181 00:43, 5. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Interessante Frage, die ich gerade eben auch stellen wollte. Die Antwort hängt sich daran auf, wie das Wort "Bundesgebiet" (Artikel 115a) grammatisch und historisch auszulegen ist als eine zu einem Zeitpunkt erlassene Rechtsnorm, als Art. 5 Nordatlantikvertrag schon bekannt war: Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen [...] als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird. Da im Nordatlantikvertrag nichts ausdrücklich von "Staatsgebiet" steht, tendiere ich zu nein. --84.154.123.216 15:52, 12. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Die Frage hätte sich 1968 gar nicht gestellt. Höchstwahrscheinlich wäre der Warschauer Pakt zuerst in Westdeutschland einmarschiert, und damit wären wir es gewesen, die - parallel zur Feststelleung des V-Falls - den Bündnisfall erklärt hätten. Ansonsten hätte man einen Angriff auf ein anderes europäisches NATO-Land aber auch als unmittelbar bevorstehenden Angriff auf die BRD interpretieren können, was per Definition ebenfalls ein V-Fall gewesen wäre. PS: Die Amis haben nach 9/11 den Bündnisfall erklärt, ohne das daraus für Deutschland ein V-Fall resultierte. --Harald Meier 17:39, 27. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Der erste Satz von 3.3. ist irgendwie komisch formuliert. Kann es sein, dass da einfach ein Verb fehlt?

Verteidigungsfall[Quelltext bearbeiten]

Sollte nicht irgendwo noch erwähnt werden das der Verteidigungsfall bisher noch nie ausgerufen bzw. festgestellt worde ? -- 92.77.205.65 18:09, 22. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Könnte man tun, sollte aber auch dem geschichtlich gebildeten Bundesbürger bewusst sein. --Verwaltungsgliederung 02:46, 8. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Als Nicht-deutscher möchte ich darauf hinweisen, daß diese Abteilung von Wikipedia die deutsch-SPRACHige Version ist, nicht die irgendwie "deutschnationale" Version... --Autokefal Dialytiker (Diskussion) 12:48, 14. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Wortwahl "Terrorangriff"[Quelltext bearbeiten]

Unter Terrorangriff habe ich stets die V1- und V2-Angriffe im 2.WK auf britische Städte verstanden. Rechte benutzen dieses Wort für die Bombardierungen deutscher Städte im 2. WK. Insofern halte ich die Wortwahl zumindest für verwirrend, wenn nicht sogar problematisch. Würde "Feststellung bei terroristischen Anschlägen" als Ersatz vorschlagen, da damit unmissverständlich klar ist, was gemeint ist. -93.130.125.84 03:55, 16. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Änderungsvorschlag/Kurze Erklärung zu zwei meiner Änderungen[Quelltext bearbeiten]

Den Absatz Wenn ein bewaffneter Angriff bereits im Gange ist, aber weder Bundestag noch Gemeinsamer Ausschuss sofort den Verteidigungsfall feststellen können, so gilt der Verteidigungsfall in dem Augenblick als beschlossen und verkündet, in dem der Angriff begonnen hat. Dieser Zeitpunkt wird vom Bundespräsidenten so bald wie möglich verkündet. habe ich in den Abschnitt Formale Feststellung im Ausnahmefall (Handlungsunfähigkeit des Bundestages) verschoben, da er im vorherigen Abschnitt unpassend war.

Den Abschnittstitel Feststellung bei Terrorangriff habe ich in Feststellung bei einem terroristischem Angriff geändert, da wie in der Diskussion schon von mir angemerkt, der Begriff Terrorangriff missverständlich ist. -93.130.104.33 13:19, 17. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Wahlperioden[Quelltext bearbeiten]

Man sollte vielleicht einfügen, dass während des Verteidigungsfall keine Wahlen stattfinden. Das ist natürlich auch ersichtlich, wenn man aufmerksam liest; eine so außerordentlich wichtige Sache sollte aber doch explizit erwähnt werden, u.a. deswegen, damit dies auch beim Dialgonallesen des Artikels ins Auge fällt. (nicht signierter Beitrag von 77.176.62.65 (Diskussion) 14:43, 29. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

Zur Feststellung: Absatz, Die angreifende Macht, muss dabei nicht mit Truppen die Grenzen der Bundesrepublik überschreiten, Fernwaffenbeschuss, etwa genügt zur Feststellung des Angriffes.

...Das ist ein bisschen wenig, was hier aufgeschrieben ist, ...wohlgemerkt steht im Gesetzestext auch so etwas, denn zur Feststellung gehören auch Vorabinformationen,...als Beispiel wenn es im Zivilen Feststeht, bzw. Festgestellt wurde ( Razzien, Observation, Zeugenaussagen ), das Wohnungen aufgebrochen oder Sachen zerstört werden sollen.

Sorry, aber das es Dieses Gesetz erst seit denn Ende der 60er Jahre gibt, stimmt nun überhaupt nicht, auch wurde es nicht von...Adenauer, wie es hier ein Schreiber vorgibt aufgesetzt, ...sondern weit vorher,...es wurden nur andere Zeilen "dazu- genommen".

Wenn Ihr einen Führerschein, welcher Klasse auch immer gemacht habt, lernt man den Grundsatz schon kennen,... allerdings nicht sooo Intensiv --77.187.57.56 18:19, 26. Nov. 2018 (CET)Gruß BanjoBeantworten

Übergang der Befehls- und Kommandogewalt[Quelltext bearbeiten]

Übergang der Befehls- und Kommandogewalt vom Verteidigungsminister zum Bundeskanzler über. Ja, formell. Aber die Realität sieht natürlich anders aus. Jeder Soldat weiß, dass in einem Nato-Krieg der US Präsident der "de facto" Oberbefehlshaber aller Nato-Truppen ist. Einschließlich der Bundeswehr. Natürlich bestimmt der nicht über Kleinigkeiten, aber wichtige Entscheidungen, wie z.B. der Einsatz der deutschen Tornados mit A-Waffen würde nur er entscheiden. Da ich bei der Bundeswehr Reservist bin, kann ich dass aufgrund vieler Aussagen von Offizieren auch bestätigen. Da wunderten sich auch sehr viele darüber, wie die Deutschen und ihre Medien sich 4 Jahre lang über "ihren Chef" Trump geäußert haben. Man sollte weniger nachplappern und die Fakten sehen. --202.87.221.138 12:15, 4. Apr. 2021 (CEST) BruceBeantworten