Diskussion:Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen Stuhl

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Bcoh in Abschnitt Interpretation zwischen Kirche und Staat 1979
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Thema Sekundärliteratur[Quelltext bearbeiten]

Ich denke die genannten Quellen reichen aus, ein wissenschaftliches Werk ist hier bei Wiki nicht vorgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen --Martin (Diskussion) 11:02, 31. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Nein, ganz gewiss nicht, denn auch Wikipedia-Artikel sollten auf einer haltbaren Literaturgrundlage fußen und demnach fundiert geschrieben sein. Doch leider vermisse ich bei deinem neu angelegtem Text aktuelle Beiträge der Fachliteratur. Der Aufsatz von G. Schulz erfüllt diese Voraussetzung nur zum Teil und bei Hans-Joachim Beckers Beitrag Zur Rechtsproblematik des Reichskonkordats handelt es sich offensichtlich um kein aktuelles Buch der Völkerrechtsliteratur.
Der ganze Artikel ist erheblich überarbeitungsbedürftig. Es fehlen Literaturbelege, insbesondere für eine grundsätzliche Relevanz der hierbei aufgestellten Behauptungen zur Vertragsrechtsfähigkeit des deutschen Staates und zur Stellung des Heiligen Stuhls zum Reichskonkordat im Besonderen. Vieles erscheint mir selbst ausgedacht und im Grunde basiert der Artikel insoweit unzulässigerweise auf Theoriefindung. Neben der bzw. den bisher fehlenden Seitenzahlen sollte seine angeblich herausgehobene Stellung im wissenschaftlichen Diskurs anhand von Standardwerken nachgewiesen werden, sonst entsteht weiterhin der Eindruck mangelnder Neutralität des betreffenden Artikelabschnitts.
Im Übrigen erscheinen die Ausführungen zur Völkerrechtssubjektivität des Hl. Stuhls an dieser Stelle zu weitführend und m.E. auch fehl am Platz. --Benatrevqre …?! 11:36, 31. Okt. 2013 (CET)Beantworten
Ok meinetwegen kannst du die Stellen ja entfernen, wenn dir das nicht reicht, ich bin da zwar nicht mit einverstanden aber irgendwie is mir das zu dumm, mich wegen so was immer zu streiten.
Es kann gut sein, dass auch der Autor des Buches hier Theorien aufstellt aber das machen doch alle, sogar in Urteilen stehen gewisse Vorstellungen von Richtern drin.
Und ich weiss was du sagen willst: Ich bin kein Richter, stimmt, darum nimm die Stellen raus, wenn es dich so stört, nur überleg mal wie offensichtlich das doch ist: Wenn im Ermächtigungsgesetz von STAATEN gesprochen wird, dann meinen die sicher auch Staaten, der Text lautet also "Staat" und der Vatikan ist nun mal kein Staat, dass sagt der Vatikan doch selbst.
Wenn also was so offensichtlich ist, dann ist das doch keine Theoriefindung mehr, es ist doch so, dass das Deutsche Reich nur mit Staaten unter Weglassung des Parlamentes Verträge abschliessen dürfen, wenn die das anders meinten, hätten sie das Wort "Völkerrechtssubjekt" in den Art. 4 schreiben sollen.
Sonst legen doch die Juristen immer so viel Wert auf Details und Genauigkeit und das hier wird einfach übersehen ??
Der Vatikan ist kein Staat, dass ist Fakt, dafür brauch ich keine Sekundärliteratur, dass findest du überall --Martin (Diskussion) 11:53, 31. Okt. 2013 (CET)Beantworten
Wenn ich alles entfernen würde was an den Ausführungen im Text unbelegt oder zumindest hinsichtlich Relevanz und Inhalt fragwürdig ist, müsste man eigentlich den ganzen Artikel zusammenstreichen. Ich habe allerdings überhaupt keine Lust, in deinen überwiegend wenig bis gar nicht fundiert geschriebenen Artikeln hinterher zu putzen, nur weil du dich offenkundig außerstande siehst, Artikelarbeit auf Grundlage reputabler Sekundärliteratur zu leisten. Stattdessen stellst du eigenwillige Vermutungen an oder begründest neu angelegte Artikel im Wesentlichen auf selbst ausgedachten und mitunter abwegigen Schlussfolgerungen. Überprüft man daher nicht ständig deine Einfügungen und Überarbeitungen, läuft der Leser Gefahr, auf Artikel wie diesen mit fehlenden Belegen oder schlimmstenfalls wilder Theoriefindung zu stoßen, die einer wissenschaftlichen Überprüfung mittels einschlägiger Literatur nicht standhalten.
Damit, insbesondere mit deiner Einstellung, keine aktuelle und vor allem angemessene Sekundärliteratur beibringen zu wollen, schadest du letztendlich der Wikipedia als Enzyklopädie. --Benatrevqre …?! 19:51, 31. Okt. 2013 (CET)Beantworten
Mgrasek100 ich möchte noch zu Deinem Einwand sagen: Der Vatikan ist eine Verwaltungsinstanz. Auf Italienisch heißt er "Stadt Vatikan". Da stimme ich Dir voll zu. Aber der "Apostolische Stuhl" ist ein Völkerrechtssubjekt, also vom Status her ein Staat. Er hat einen Sitz in der UNO, betreibt Nuntiaturen in 176 Staaten und hat selbst Botschafter von anderen Staaten in seinem Bereich (für Deutschland wurde meines Wissens Annette Schavan als Botschafterin entsandt). Das sind Feinheiten des Kirchenrechtes, die selbst mancher Dozent nicht drauf hat. Vatikan ist sozusagen nur die Verwaltung des Gebietes mit allem, was dazu gehört, aber nicht das völkerrechtliche Subjekt. Das Oberhaupt des Vatikan ist der Kardinalstaatssekretär, des Heiligen Stuhls der Papst. Ich bin mir nicht sicher, ob im Artikel über den Vatikan nicht auch Vermischungen mit dem Heiligen Stuhl sind. Leider habe ich aktuell keine Zeit das auseinanderzuklauben... --Hannewe (Diskussion) 12:43, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Thema[Quelltext bearbeiten]

Hallo, könnte man den Artikel nicht irgendwo integrieren? Z.B. irgendwo bei Staatskirchenverträgen oder Konkordaten? Braucht ein einzelner Vertrag über ein Hochschulgesetz einen extra Artikel?? Ich könnte Quellen zum Konkordatsrecht grundsätzlich liefern. Auch darüber, dass der Vatikan kein Staat ist, sondern der Heilige Stuhl das Völkerrechtliche Subjekt, das die Konkordate schließt. Der Vatikan heißt nicht umsonst "Città" Stadt des Vatikan. Die deutsche Übersetzung "Vatikanstaat" ist völlig irreführend. Aber ich habe sogar eine Vorlesung in Kirchenrecht gehört, wo der Dozent das dauernd durcheinander brachte... <lol>

--Hannewe (Diskussion) 23:30, 12. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Bitte so lassen. Er wirkt. Abwun (Diskussion) 22:45, 22. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Quellen[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich würde als erstes den Abschnitt, dass nach einem Urteil des BVG die Länder wegen Kultushoheit für Konkordate zuständig sind, rausnehmen. Da ist kein Beleg dabei. Für die katholische Kirche gilt das m.E. nämlich nicht, da dort, wie es in der Einleitung steht vorrangig die alten drei Konkordate (Baden, Bayern, Preußen) gelten und nachrangig für den Rest des deutschen Staatsgebietes das Reichskonkordat. Das ist z.B. bei den Bischofswahlen so. Oder gebt mir das zitierte Urteil zu lesen, damit ich verstehe, was gemeint ist. Ich habe noch nie davon gehört, dass ein Bundesland mit dem Heiligen Stuhl für den katholischen Bereich ein Konkordat geschlossen hat. Vereinbarungen haben meiner Meinung nach anderen rechtlichen Charakter, als ein Konkordat.--Hannewe (Diskussion) 12:43, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Ergänzung:

Der Verfasser des Artikels vermischt die Begriffe "Konkordat" und "Staatskirchenvertrag", das ist mir gerade erst aufgegangen. Ich werde versuchen, hier Ordnung hinein zu bringen... Ein Staatskirchenvertrag ist zumindest im kanonischen Recht etwas anderes, als ein Konkordat. Den Begriff Länderkonkordat gibt es dort nur für die ehemaligen Länder Baden, Bayern, Preußen und hat NICHTS mit den Bundesländern zu tun!!--Hannewe (Diskussion) 12:47, 27. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Interpretation zwischen Kirche und Staat 1979[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die mal per IFG bei der Staatskanzlei angefragt dann gibt's dafür nicht nur so ne sekundärquelle. --Bcoh (Diskussion) 09:17, 24. Okt. 2023 (CEST)Beantworten