Diskussion:Vertragsfreiheit

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 92.206.66.101 in Abschnitt Ergänzungsvorschlag zur Unterkategorie: Einschränkungen
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YaaaH Das iis sone sache diie ya ma übahaupT keiin spaaß machT (nicht signierter Beitrag von 79.214.239.101 (Diskussion) 13:07, 23. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Einschränkungen der Vertragsfreiheit durch Ausnahmen[Quelltext bearbeiten]

Wäre hier nicht auch das Wohnraum-Mietrecht zu nennen?

Was ist mit privaten Monopolen? --Alex1011 10:49, 24. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Lückenhaft und deutschlandlastig?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, der Artikel beschränkt sich bis jetzt auf die aktuelle Rechtslage in Deutschland. Was dagegen meiner Meinung nach fehlt:

  • Unterschiedliche Rechtslagen in anderen Ländern
  • Geschichte der Vertragsfreiheit
  • Bedeutung der Vertragsfreiheit
  • Kritik und wissenschaftlicher Diskurs in Rechtsphilosophie, Soziologie etc.

--JazzmanPostStudent? 15:26, 16. Sep. 2008 (CEST)Beantworten


Hallo, die Vorwürfe gegen diesen exzellenten enzyklopädischen Beitrag sind unbegründet.

"Vertragsfreiheit" als allgemeines Prinzip ist seiner Natur nach in wenigen Worten universell-gültig zu formulieren und in dem Beitrag entsprechend knapp und gut verständlich formuliert. Mit den dargestellten vier Freiheiten, die die Vertragsfreiheit ausmachen, ist die Vertragsfreiheit erschöpfend dargestellt.

Die Beschränkung der Aufzählung von Durchbrechungen dieses Prinzips auf wenige Beispiele ist kein Mangel der Darstellung des Prinzips der Vertragsfreiheit. Das Prinzip wird nicht erst von seinen Durchbrechungen her verständlich. Die Durchbrechungs- und Einschränkungsbeispiele des Artikels sind gut gewählt. Die gewählten Beispiele sind übrigens kein deutsches Spezifikum, sondern auch in anderen Ländern anzutreffen. Insofern trifft auch der Vorwurf der "Deutschlandlastigkeit" diesen Beitrag nicht wirklich.

Es würde den Rahmen eines enzyklopädischen Beitrags sprengen, alle in Deutschland und dem Rest der Welt geltenden Einschränkungen des Prinzips der Vertragsfreiheit darzustellen, wie es Jazzman offenbar der Vollständigkeit halber fordert. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 81.173.143.232 (DiskussionBeiträge) 00:52, 20. Sep. 2008)

Hallo, der aktuelle Text enthält 2852 Zeichen, es würde keineswegs den Rahmen der WP sprengen, ihn um einiges zu erweitern. Das Prinzip der Vertragsfreiheit ist in jeder Hinsicht gut beschrieben, da stimme ich zu. Ein vollständiger Artikel über die Vertragsfreiheit sollte aber noch einiges mehr enthalten, wie ich oben näher ausgeführt habe: Wie steht es um die Vertragsfreiheit international und global? Woher kommt diese Idee und insbesondere ihre heutige Ausprägung? Wie wird sie philosophisch kritisiert? In Deinem Beitrag kann ich kein Argument erkennen, warum die Beantwortung dieser Fragen enzyklopädisch überflüssig sein sollte. --JazzmanPostStudent? 12:20, 22. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ergänzungsvorschlag zur Unterkategorie: Einschränkungen[Quelltext bearbeiten]

Unter der Unterkategorie "Einschränkungen:" könnte man noch die allseits geliebte "Grundversorgung" mit rein tun https://de.wikipedia.org/wiki/Grundversorgung / https://de.wikipedia.org/wiki/Grundversorger Die Unternähmen bezeichnen es zwar als ein so gesagten gültigen "Vertrag" aber ein Vertrag was durch dritte durch Zwang zu Stande kommt, ist mehr ein Diktat als ein echter Vertrag.

Wenn zwei juristische Personen zu einander ein Vertrag eingehen so ist es ein Vertrag, was durch freie gegenseitige Willensbekundung auf Freiwilligenbasis erfolgt ist, wenn aber ein kostenpflichtiger Vertrag durch dritte auf Zwang erfolgt , und das auf Finanziellen nutzen des Einen und Finanziellen Nachteil des anderen so gesagten Vertragspartners, so sollte man es wirklich nicht Vertrag nennen dürfen, denn es ist kein Vertrag.

Wenn man gezwungen ist an Aktionäre auf Zwang eine Summe Pro Jahr zu Zahlen ohne einen gewünschten gegen nutzen, so hat es was von Modernen indirekte Sklaverei , den der unfreiwillige Vertragspartner muss zk 100 Euro Pro Jahr ( Grundtarif ) für die Stromkonzerne bzw Gaskonzerne pro Jahr Erwirtschaften ohne überhaupt Strom bzw Gas beziehen zu wollen.

http://www.minilex.de/a/spannungsfeld-von-kontrahierungszwang-und-vertragsfreiheit (nicht signierter Beitrag von 92.206.66.101 (Diskussion) 07:31, 18. Aug. 2016 (CEST))Beantworten