Diskussion:Vertretenmüssen

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 89.49.82.234
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hallo und guten tag - da versuche ich, mich über HAFTUNG zu informieren und finde besonders eine art besprechnung des veschiedenen gebrauchs dieses wortes oder dieses sachverhaltes ini der vergangenheit.

für die bürgerliche HAFTUNG bringen mich die überschriften §§ 277 / 278 BGB weiter :

VERANTWORTLICHKEIT:

ich kann mir gut vorstellen : wenn jemand in WIKIPEDIA sucht : wann musst du haften ??? hat das Wort "Verantwortlichkeit" eine sehr brauchbare aussage ( LICHTENSTEIN : " die bedeutung eins wortes ergibt sich aus seinem gebrauch " )

beste Grüße horstpeters 20-02-2007 horstpeters@gmx.net


Das mag ja schön un gut sein, allerdings ist dies ein Fachwort. Vertretenmüssen ≠ Verantwortlichkeit!!!! Bei einem Lexikon, wie der Wikipedia, steht eine Erklärung da, wo sie hingehört. Grüße, 89.49.82.234 01:26, 17. Aug. 2007 (CEST)Beantworten