Diskussion:Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht

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Definitionssache[Quelltext bearbeiten]

Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) ist […] der Vertreter des Bundesinteresses bei Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Irgendwie hilft mir diese Definition überhaupt nichts. Was macht der gute Mensch denn nun tatsächlich? -- Forevermore 18:44, 9. Dez 2005 (CET)

Naja, er vertritt das Interesse des Bundes bei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ;-). Das ist einerseits natürlich zirkelschlüssig und so hilfreich wie viele der "Definitionen" von Felix Weyreuther, andererseits ist aber die Bezeichnung "Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht" mE schon selbsterklärend, so dass es hier eigentlich keiner weiteren Erklärung bedürfte. Aber damit der Artikel auch hübsch aussieht zu Weihnachten: ich werd' noch was dazu schreiben :-) --C.Löser Diskussion 19:33, 9. Dez 2005 (CET)
Zwei Fragen stellen sich mir (tatsächlich, nicht nur rhetorisch): Was ist überhaupt mit „Bundesinteresse“ gemeint und welchen – historischen – Hintergrund hat das Amt des VBI; warum hat man es geschaffen? --Forevermore 11:10, 10. Dez 2005 (CET)
1) Weiss ich nicht, wahrscheinlich einfach die Rechtsauffassung der BReg zum Fall. 2) Weiss ich auch nicht. Ich werde wenn ich das nächste Mal in unserer FB bin und Zeit habet gucken ob dazu etwas im Buch (siehe Lit) steht. --C.Löser Diskussion 11:27, 10. Dez 2005 (CET)
im Kopp/Schenke stand nichts weiter zum "öffentlichen Interesse", in der "Festgabe 50 Jahre Bundesverwaltungsgericht" habe ich kurz rumgeblättert, da stand, dass das nicht allgemein zu bestimmen ist, sondern im Einzelfall bestimmt werden muss. Aha. Mehr Zeit habe ich mir dann auch nicht genommen. --C.Löser Diskussion 16:23, 12. Dez 2005 (CET)