Diskussion:Verwaltung der Grafschaft Hanau-Münzenberg

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Reinhard Dietrich
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Sehr schöner Artikel. Dennoch einige Fragen: Von wann datiert das Privilegium de non appellando und bis zu welchen Höchstbeträgen galt es? Militärische Aspekte sind im Artikel nicht behandelt (zutreffenderweise). Gab es eine parallele Militärverwaltung? "Die übrigen Behörden wurden erst 1803 in den hessischen Verwaltungsaufbau eingepasst." könnte man noch ausbauen (im Sinne von: Die Aufgaben von X gingen auf Y über).--Karsten11 (Diskussion) 20:26, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Das erste stammt v. 8. Juli 1609, Prag, und war auf 500 fl. begrenzt, das zweite v. 22. Juli 1792, Wetzlar, war unbegrenzt. Zum Militär äußere ich mich demnächst wahrscheinlich noch, reicht meiner Einschätzung nach aber nicht für einen eigenen Artikel, aber vielleicht für eine Ergänzung zur Geschichte der Grafschaft Hanau-Münzenberg. Dazu, was im Detail 1803 angepasst wurde, schweigt meine Quelle leider. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 21:19, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten