Diskussion:Verwaltungsabkommen
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 84.128.116.204 in Abschnitt Übertrag aus QS-Disussion
Dieser Artikel ist laienhaft.
Übertrag aus QS-Disussion[Quelltext bearbeiten]
Dieser Artikel ist von einem Nichtjuristen entworfen. Es gilt zu diffenzieren, denn ein Verwaltungsabkommen ist gewiss kein archetypischer Vertrag im Sinne des BGB. --84.128.116.204 21:34, 20. Jul. 2013 (CEST)
Umstritten[Quelltext bearbeiten]
Die Rechtsnatur dieser Verträge ist umstritten.
Kann diese Aussage bitte unterlegt werden?