Diskussion:Verwaltungsabkommen

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 84.128.116.204 in Abschnitt Übertrag aus QS-Disussion
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Dieser Artikel ist laienhaft.

Übertrag aus QS-Disussion[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel ist von einem Nichtjuristen entworfen. Es gilt zu diffenzieren, denn ein Verwaltungsabkommen ist gewiss kein archetypischer Vertrag im Sinne des BGB. --84.128.116.204 21:34, 20. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

 Die Rechtsnatur dieser Verträge ist umstritten.

Kann diese Aussage bitte unterlegt werden?