Diskussion:Verwaltungsgemeinschaft Eppingen-Gemmingen-Ittlingen

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Reinhardhauke in Abschnitt Große Kreisstadt
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Große Kreisstadt[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht im Abschnitt Entstehung „Da der Verwaltungsraum nun mehr als 20.000 Einwohner zählte, wurden der Stadt Eppingen durch die Landesregierung die Rechte einer Großen Kreisstadt übertragen.“ Dadurch wird impliziert. dass der Status Eppingens als Große Kreisstadt etwas mit der Verwaltungsgemeinschaft zu tun hat. Gemäß § 3 Gemeindeordnung Baden-Württemberg hängt der Status Große Kreisstadt aber mit der Einwohnerzahl der Stadt selbst zusammen: „Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern können auf ihren Antrag von der Landesregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden.“ Und tatsächlich ist Eppingen erst seit dem 1. Januar 2002 Große Kreisstadt, nachdem die Einwohnerzahl der Stadt alleine (also nicht die der Verwaltungsgemeinschaft) mehr als 20.000 Einwohner betrug. Wie kommt also dieser Satz im Artikel zustande? Ein Missverständnis? Ich denke, man sollte ihn streichen. -- Rosenzweig δ 23:53, 18. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Bitte streichen!--Reinhardhauke 22:18, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten