Diskussion:Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012

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Fragwürdige Info, weil: Zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit NICHT durch diese Novelle, BGBl I 51/2012, eingeführt![Quelltext bearbeiten]

Ich beziehe mich auf diese Ausführungen:

"Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 ist eine der umfangreichsten Änderungen der österreichischen Bundesverfassung seit ihrem Beschluss im Jahr 1920. Als wesentlichste Neuerung dieser Novelle, die größtenteils am 1. Jänner 2014 in Kraft trat, wurde die zuvor nur einstufig organisierte Verwaltungsgerichtsbarkeit nunmehr mit dem Verwaltungsgerichtshof und den untergeordneten 11 Verwaltungsgerichten zweistufig organisiert. ..."

Tatsache ist, dass mit dieser Novelle lediglich verfassungsgesetzliche Grundlagen für die Einführung des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundesfinanzgerichtes und der Landesverwaltungsgerichte geschaffen wurden, und für die gleichzeitige Auflösung des Asylgerichtshofes, des UVS, des UFS und sonstiger weisungsfreier Sonderbehörden/-instanzen.

So etwa wurde das ein Verwaltungsgericht darstellende Bundesfinanzgericht (BFG), das aus dem UFS (="Unabhängiger Finanzsenat") hervorging, erst durch das Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012, kurz FVwGG'12, aus der Taufe gehoben, das mit BGBl I 14/2013 kundgemacht wurde (also erst in 2013!).

"Zweistufig organisieren" kann man ja erst, wenn die Institutionen bereits eingeführt sind, also in diesem Fall die Verwaltungsgerichtsebene unterhalb des Höchstgerichts, nämlich dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH).

Online-Quelle:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_14/BGBLA_2013_I_14.pdf

--89.144.196.185 21:13, 17. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Der Aktikel stimmt schon - die Institutionen wurden als solche tatsächlich mit der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 eingeführt! Die Verfassung regelt selbst bereits alle wesentlichen Fragen (Ernennung der Richter, Zuständigkeiten, Organisation). Wäre der Gesetzgeber bei der Umsetzung des Verfassungsauftragses(!) zur Erlassung von Durchführungsgesetzen säumig gewesen, hätte man eventuell noch Lücken durch analoge Anwendung der alten Rechtsgrundlagen (zB UFS-Gesetz) schließen müssen. Jedenfalls stand der Start der neuen Verwaltungsgerichte per 1. Jänner 2014 mit der Erlassung der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 fest. --Taste1at (Diskussion) 21:43, 20. Nov. 2016 (CET)Beantworten