Diskussion:Verwaltungsrecht

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 91.43.168.28 in Abschnitt Verwaltungsrecht Rechtsbildendes System im Äquivalenzprinzip
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Auch hier nochmals der Hinweis, auf Benutzer:Toblu/Rabel und die Erklärung, dass es einen Unterschied zwischen positivrechtlicher Bezeichnung und funktionaler Bezeichnung gibt. Es ist oft genug in diversen Diskussionen erläutert worden auch für Mietvertrag und Schuldrecht hat sich ja eine Lösung ergeben. Der einzige Sinn der Edits von Normalo scheint die Demonstration zu sein, dass er das Problem nicht verstanden hat oder einfach nur vandalieren will. Ich weiß es nicht. Im Ergebnis jedenfalls Unfug. --UHT 17:31, 15. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Das Einfügen einer Länderliste ist solange völliger Unfug bis für jedes Land einzeln belegt ist, dass es dort ein Rechtsgebiet mit dem positivrechtlichen Namen "Schuldrecht" gibt. --UHT 17:34, 15. Nov. 2010 (CET)Beantworten
@ Normalo: Als Ergänzung zum heutigen Revert der Hinweis, dass für die Länder des common law der Terminus Verwaltungsrecht ungeeignet ist, sondern diese unter administrative law geführt werden sollte, um die Andersartigkeit dieses Rechtsgebiets im common law zu betonen, vgl. 1. Public law und 2. Riegert: Das amerikanische Administrative law, Berlin 1967. Solange Probleme dieser Art nicht für jedes Land einzeln geklärt sind, ist die Länderliste Unsinn. Deshalb ist es wichtig, dass eine gewisse Ahnung vom Thema hat und man die "Belege", die man anführt, ausreichend in ihren Kontext einordnen kann. --UHT 20:36, 20. Nov. 2010 (CET)Beantworten
+1 --Benatrevqre …?! 13:06, 15. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Verwaltungsrecht Rechtsbildendes System im Äquivalenzprinzip[Quelltext bearbeiten]

Verwaltungsrecht ist vor allem Billigkeitsrecht, das vorrangig die erklären Grundrecht schützt, und die subsidiären Schranken zwischen den Behörden, dabei muss das Verwaltungswesen regelmässig Antikorruptionsversetzungen durchführen, um zu vermeiden, das verbrecherischen Religionen wie der Monotheismus mit seinem Versuch Fremdländer und Fremdgötter, als auch Fremdrassen zu verbieten, Zugriff auf das rechtsbildende System erhalten.

Das Verwaltungsrecht kann dabei vorauschauend sine Lege arbeiten. da es rechtsbildend ist, Anders als das Strafrecht ist Iustitia hier auf einem Augen blinzend.

der Morbus Katholensis Samsonitus versucht hierbei das Sehende Recht, oder Ma'at-Recht abzuwenden, um seine infiltrative Macht gestärkt zu sehen, wie IP Bot Tracing über die Google Suchmaschine, um Wikipedia Diskussionsbeiträge die ihn entlarven würden in seinem Monorassimus, zu unterdrücken.

Verwaltungsrichter müssen daher im Tenor immer ihre Zielwerte und Sinnvorgaben einer Entscheidung darlegen, ebenso Beamte, die Recht neu auslegen müssen, ob eines Sonderfalles.

Dabei gilt Recht wird gelegt, durch die Beschwer des Bürgers, und nicht durch das Gutdünken des Gatekeepers in einer monolatrinalen Erziehung. (nicht signierter Beitrag von 91.43.168.28 (Diskussion) 22:10, 1. Okt. 2021 (CEST))Beantworten