Diskussion:Verweildauer

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 45.67.8.108 in Abschnitt Andere Gebrauche von Verweildauer
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Grenzverweildauer[Quelltext bearbeiten]

Die Bschreibung der Grenzverweildauern ist extrem verkürzt und teilweise unrichtig! Die untere Grenzverweildauert stellt keine Grenze da, die Aussagen darüber macht wielange ein Patient im Krankenhaus liegen sollte. Die Verweildauern werden aufgrund von Erhebungen in Krankenhäusern festgelegt. Sie sollen sich also vielmehr von den tatsächlichen Verweildauern der Patienten ableiten als umgekehrt!

Ob die Zu- und Abschläge die Kosten im Einzelfall decken ist auch keine fundierte Aussage da das DRG-System in gänze keine Garantie dafür gibt, dass IM EINZELFALL die Kosten gedeckt werden. Die Entgelte basieren viel mehr auf Durchschnittlichen Kosten der Krankenhäuser in Deutschland. Dieser Artikel sollte gelöscht werden und wenn möglich von einem wirklichen Fachmann erneut eingestellt werden. (nicht signierter Beitrag von 85.8.92.59 (Diskussion | Beiträge) 09:46, 19. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

OGVD und UGVD[Quelltext bearbeiten]

Wie im Beitrag von 2010 beschrieben waren die Definitionen nur teilweise richtig. Eine Revision war notwendig. Grundlegendes Problem ist, dass die offiziellen Festlegungen im Fallpauschalenkatalog und die naive Erwartung an einen Grenzbegriff nicht kompatibel sind. Wenn man von Überschreitung der oberen Grenzverweildauer spricht, nimmt man üblicherweise an, dass der letzte Tag der Normalverweildauer angegeben wird. Die Selbstverwaltungspartner haben sich aber über das INEK dafür entschieden, jeweils die äußeren Grenztage zu benennen. Also für die UGVD 1.Tag mit Abschlag. (Korrekt müsste dies eigentlich heißen letzter Tag mit Abschlag) und für die OGVD 1.Tag mit Zuschlag. Ich gehe davon aus, dass diese Systematik für den geneigten Leser ohne Beispiele nicht verstanden wird. deshalb ausführliches Beispiel bei der UGVD. Dass die Begriffe selbst bei Experten auch nach mittlerweilen 13 Jahren DRG System, noch zu Missverständnissen führt läßt sich an einigen Rechnungsbeanstandungen des MDK erkennen. Bis heute kommt es vor dass bei Wiederaufnahme in der gleichen Basis DRG am 1. Tag mit Zuschlag eine Fallzusammenführung verlangt wird, obwohl es sich dabei um den 1 Tag mit Zuschlag handelt und der Patient daher außerhalb der "OGVD" wieder aufgenommen wird. (nicht signierter Beitrag von Pedro Argentaler (Diskussion | Beiträge) 19:45, 13. Nov. 2016 (CET))Beantworten

Andere Gebrauche von Verweildauer[Quelltext bearbeiten]

Ein anderer nicht seltener Gebrauch ist die Verweildauer verschiedener Treibhausgase in der Atmosphäre. Wäre ein ganz anderes Thema. In denselben Artikel packen? --Johannes Rohr (Diskussion) 11:00, 17. Dez. 2019 (CET)Beantworten

@Johannes Rohr Auf keinen Fall --45.67.8.108 08:56, 11. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

obere Grenzverweildauer[Quelltext bearbeiten]

Muss das Krankenhaus nicht mit Sanktionen rechnen, wenn die obere Grenzverweildauer deutlich überschritten wird? Es gibt doch nicht unbegrenzt Geld mit jedem weiteren Tag? --62.220.2.102 10:34, 29. Sep. 2022 (CEST)Beantworten