Diskussion:Verwertungsgesellschaft

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Ich finde, der erste Satz des Artikels geht viel zu spezifisch auf EINE Eigenschaft der Verwertungsgesellschaften ein. Man sollte erstmal sagen, was die tun und worum es überhaupt geht. Man muß mehrere Zeilen lesen, ehe man überhaupt erkennt, daß es um die Musikbranche geht.

  • Es geht durchaus nicht nur um die Musikbranche. Zudem geht es auch nicht nur um Deutschland. Die Deutschland-spezifischen Hinweise im ersten Absatz sind daher unangebracht.

Undifferenzierte Betrachtungsweise[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist ein Beispiel für undifferenzierte Betrachtungsweisen, da u.a. über das genaue Aufgabenspektrum von Wertungsgesellschaften kaum Auskunft gegeben wird. Zudem fehlen mir hier ernsthafte Quellen. Wenn behauptet wird, die GEMA würde als "Abzockgesellschaft" bezeichnet werden, so muss für diese Behauptung ein Beleg angeführt werden. So etwas stellt man nicht in den Raum, sondern belegt es mit einer Quelle. Ein Verweis auf Weblinks reicht da eben nicht.

Quelle des Textes[Quelltext bearbeiten]

Der Text dieses Artikels ist in Teilen wörtlich dem Buch "Freie Software" von Volker Grassmuck entnommen. Das wird zwar im Artikel als Literatur erwähnt, aber besteht die Erlaubnis, das hier zu verwenden? Laut Webseite des Buches (http://freie-software.bpb.de/) ist es unter der Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 License veröffentlicht, solche Werke sind aber wenn ich das richtig sehe auf Wikipedia nur automatisch erlaubt, wenn es sich um Bilder, Musik oder Töne handelt. M1rk0 23:35, 19. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Liste der deutschen Verwertungsgesellschaften[Quelltext bearbeiten]

Hallo Emes, fand ich nicht so nett, dass du die Liste gekürzt hast. Es gibt genau 12 Verwertungsgesellschaften in Deutschland. Und diejenigen, die gefehlt haben, habe ich ergänzt. Wenn du schon die Liste willkürlich kürzt, dann solltest du das auch begründen, warum und welche Gesellschaft du selektierst. Bei Verwertungsgesellschaften handelt es sich nicht um irgendeine Autowerkstatt die als GmbH auftritt, sondern um staatliche genehmigte und vom Patentamt überwachte Gesellschaften, die im Rahmes des Urheberrechtes einen Auftrag haben.

Die Liste aller VGs in Deutschland kann man hier beim Deutschen Patent- und Markenamt einsehen. Das Patentamt ist die Aufsichtsbehörde der Verwertungsgesellschften.

Ich bin der Meinung, das man die Liste der 12 Gesellschaften wieder herstellen sollte. Mfg, --Ernstol 10:11, 21. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

welchen Rechtsstatus hat die CCLI ChristianCopyrigthLicensingInternational sie en Wikipedia Diese Vergibt ja Liezensen für den Gottesdienst zum Projezieren und Vervielfältigen? (nicht signierter Beitrag von 83.135.47.62 (Diskussion) 16:05, 25. Feb. 2009)

Falls es jemanden interessiert, es gibt einen englischen Wikipedia-Artikel und eine deutsche Website. Es handelt sich um ein privates Unternehmen. --Oreg 11:18, 13. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Geschichte und Entwicklung[Quelltext bearbeiten]

In diesem Abschnitt wird recht lange auf die Entwicklung des Urheberrechts eingegangen. Interessant, aber nicht sachdienlich hier, da auch nicht darauf eingegangen wird, inwiefern die jeweiligen neuen Gesetze auf die Verwertungsgesellschaften eingegangen sind. Sollte man rauskürzen. --Katerkarlo 17:26, 13. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Zitat: "Aus eher praktischen als wertenden Gründen nahm man Anfang des 20. Jahrhunderts eine Trennung der Gattungen vor, und es entstanden das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst, kurz LUG, vom 19. Juni 1901, sowie das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) vom 9. Januar 1907."

Das ist falsch. Die Trennung gab es im Deutschen Kaiserreich von Anbeginn an. Richtig ist, dass im Norddeutschen Bund ursprünglich geplant war, ein einheitliches Gesetz zu erlassen. Das scheiterte jedoch. Die Gründe erschließen sich einem bereits, wenn man den Gegenstand der Gesetze vom 9. bis 11. Januar 1876 (Werke der bildenden Künste, Fotografien und Muster) betrachtet (vgl. Höffner: Geschichte und Wesen des Urheberrechts Bd. 1 2. Aufl. S. 365 f., 447) (nicht signierter Beitrag von 88.79.177.43 (Diskussion) 15:10, 22. Jan. 2013 (CET))[Beantworten]

Beispiel GEMA[Quelltext bearbeiten]

Dieser Absatz ist ziemlich dünn. Es wird ja eigentlich nur der Name der GEMA aufgedröselt. Den zweiten Satz könnte man auch in dem Abschnitt davor unterbringen. Zudem habe ich ohnehin ein Problem mit diesem Satz, denn die GEMA ist weder Gewerkschaft, noch Anwalt oder Tarifpartner. Blumig geschriebene Sätze lesen sich zwar schön aber gehören sie auch in die Wikipedia? Den Kerninhalt des Satzes, nämlich dass die GEMA Urheberrechtsinhaber (also nicht nur Kreative) gegenüber den Werknutzern vertritt, kann man auch anderen Teilen des Artikels entnehmen. --Mixedfrog 11:05, 17. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Gibt es keine Organistaion welche Urheberrechtsabgaben für Software zuständig ist? Und wer erhält die Urheberrechtsabgaben für DVD-Brenner, DVD/Festplattenrekorder, MP3-Player, CD/DVD-Rohlinge u.ä. Für solche Geräte muss man ja auch Urheberrechtsabgaben zahlen. -- Fiver, der Hellseher 19:53, 5. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Materialsammlung zu C3S Cultural Commons Collecting Society[Quelltext bearbeiten]

habe keine Zeit das in den Artikel einzupflegen,
deshalb stelle ich es hier hin, damit sich jemand anderes drum kümmert


Cultural Commons Collecting Society
C3S - Caring for free culture
http://c3s.cc/
https://www.facebook.com/c3s.cc

Corso-Gespräch: Mitgründer Meik Michalke über "C3S", die Alternative zur GEMA.
Sendezeit: 12.08.2013 15:39
Autor: Biermann, Ulrich
Programm: Deutschlandfunk
Sendung: Corso
Länge: 09:29 Minuten
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2013/08/12/dlf_20130812_1539_5141ee12.mp3
(1/2 Jahr online)

12.08.2013 Recorded Music Wirtschaft
C3S für Kursänderung der GEMA verantwortlich?
http://www.musikmarkt.de/Aktuell/News/C3S-fuer-Kursaenderung-der-GEMA-verantwortlich

Gema
Neue Musikverwertungsgesellschaft C3S soll der Gema Konkurrenz machen
08.08.2013 | 10:15 Uhr
http://www.derwesten.de/kultur/neue-musikverwertungsgesellschaft-c3s-soll-der-gema-konkurrenz-machen-id8278633.html

02.08.2013 09:20
Geplante GEMA-Alternative C3S erreicht Etappenziel
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Geplante-GEMA-Alternative-C3S-erreicht-Etappenziel-1928681.html

02.08.2013 12:36
An Creative Commons angelehnt
C3S will sich zur Gema-Alternative entwickeln
http://www.computerbase.de/news/2013-08/c3s-will-sich-zur-gema-alternative-entwickeln/

Gruß --Über-Blick (Diskussion) 17:38, 12. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Ja, genau, die C3S. Ab wann sollte die C3S denn Erwähnung finden? Wenn sie zugelassen ist, klar, dann definitiv. Aber ich finde, dass die C3S schon jetzt im Artikel Erwähnung finden sollte. Immerhin hat sie schon einen eigenen Artikel; Außerdem ist die Gründung einer VG ein Ereigniss, dass hier in Deutschland seit sehr langer Zeit nicht mehr vorgekommen ist. In der Bundesrepublik gab es sowas noch garnicht. Die Gründung einer VG ist damit ein Ereigniss, dass seltener vorkommt als eine Staatsgründung. -- Dynam1te3 (Diskussion) 13:27, 8. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]