Diskussion:Verwertungsgesellschaft Wort

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Kulturkritik in Abschnitt Wieso Verlage?
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Rechte und Pflichten der Mitglieder[Quelltext bearbeiten]

Bei der GEMA ist es ja so, dass jedes Mitglied verpflichtet ist, alle Werke anzumelden. Eine Mitarbeit an freien Musik-Projekten oder Veröffentlichung unter einer freien Lizenz sind für GEMA-Mitglieder somit ausgeschlossen (siehe Artikel GEMA). Wie ist das bei der VG Wort? Müssen auch da alle Mitglieder alles anmelden? Wäre ein VGW-Mitglied somit auch von der Mitarbeit an Wiki-Projekten ausgeschlossen? Es wäre schön, wenn Informationen darüber auch im Artikel stünden, falls jemand näheres weiß.--SiriusB 11:06, 21. Jan 2005 (CET)

Die FAQ der VG Wort [1] sagt dazu: "Die Rechteeinräumung bezieht sich auf alle (Sprach-)Werke des Berechtigten, soweit sie bei Unterzeichnung unseres Wahrnehmungsvertrages geschaffen, mitgeschaffen oder deren einschlägige Rechte erworben sind, und auf alle (Sprach-) Werke, die künftig während der Geltungsdauer dieses Wahrnehmungsvertrages geschaffen, mitgeschaffen oder deren einschlägige Rechte erworben werden." Ob dies aber wirklich einer Veröffentlichung von Werken unter freien Lizenzen entgegensteht, kann ich nicht einschätzen. Im Vertrag mit der VG Wort überträgt man lediglich Vergütungsansprüche. (Ich habe nochmal genau nachgelesen: Das stimmt so nicht.) Wenn solche nicht bestehen, hat die VG Wort auch nichts zu tun - eine Meldung wäre also unnötig. Ich hoffe auf eine Klärung durch einen kompetenteren Wikipedianer als mich... --Martin Roell 19:26, 17. Jun 2005 (CEST)


Gemäß einem Telepolis-Artikel vom 22.12.2006 ermöglicht die VG Wort nun auch die Vergütung von Internet-Beiträgen. Demgemäß können von 2007 an "geschlossene Beiträge ab 1.800 Anschlägen" zur Vergütung gemeldet werden. Der Seitenbetreiber muß dafür ein "Zählpixel" in die Seite implementieren.
Da Wikipedia zwar grundsätzlich offen ist, ich mir aber gleichzeitig auch keinen geeigneteren Kandidaten für eine Vergütung aus Kopierabgaben etc. vorstellen kann, würde ich diesbezüglich doch mal versuchen, in Verhandlungen mit der VG-Wort einzutreten. --Adam der Riese 14:54, 3. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Aehnliche Institutionen im Europaeischen Ausland?[Quelltext bearbeiten]

Hallo!

Hat jemand eine Ahnung, wie Schwesterinstitutionen der VG Wort im Ausland heissen, bzw. erreichbar sind?

Da sich bei der VG Wort jeder Europaer mit seinen Werken anmelden kann, gehe ich davon aus, dass es im europaeischen Ausland auch aehnliche Institutionen gibt, bei denen sich deutsche Buerger zwecks Wahrnehmung ihrer Rechte (bzw. Sammlung der ihnen zustehenden Bibliothekstantiemen) anmelden koennen.

Any help is appreciated! (nicht signierter Beitrag von 216.207.146.26 (Diskussion) 03:44, 18. Aug. 2007)

Dazu findest Du mehr Informationen unter Verwertungsgesellschaft. --Oreg 20:26, 12. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Auf der website der vg wort gibt es eine Liste mit welchen Ländern vg wort direkte Verträge abgeschlossen hat. Wenn ich das aber richtig verstanden habe, können Meldungen von Internettexten nur gemacht werden, wenn sie auf deutschen Servern liegen. Sollte ev. im Kapitel Metis klargestellt werden. Wer weiss über den aktuellen Stand genauer Bescheid? --46.125.250.9 18:52, 9. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

it:Società Italiana degli Autori ed Editori[Quelltext bearbeiten]

In dem Zusammenhang finde ich die Verlinkung zu der italienischen Verwertungsgesellschaft als Übersetzung mehr als fraglich, das sollte entfernt werden und unten im Artikel höchstens als Verlinkung auftauchen... (nicht signierter Beitrag von 88.73.0.147 (Diskussion) 00:55, 20. Feb. 2008)

Ich habe die Interwikilinks entfernt. Sie kamen von einem Bot -- hoffentlich wiederholt der den Fehler nicht. --Oreg 20:26, 12. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Was sind "Zweitnutzungsrechte"?[Quelltext bearbeiten]

Zitat:
„Sie verwaltet die Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten“
Der Begriff scheint nicht eben gebräuchlich zu sein. --Cubefox 18:27, 27. Mai 2009 (CEST)Beantworten

War mir beim Lesen unklar. Habe es verlinkt (rot). Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:07, 28. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Da waren noch mehr Begriffe unklar.... auch verlinkt. 'schöngeistig' soll noch jemand mit Ahnung richtig verlinken bitte. --Itu 01:47, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Zweitnutzungsrechte kenne ich als Zweitverwertungsrechte (die Brücke zum Begriff Verwertungsgesellschaft). Das Kopieren eines bereits veröffentlichten Textes (=Erstverwertung) stellt die Zweitverwertung dar. Verwertung kann man durch Nutzung ersetzen. Links gebläut bzw. Erklärung für Kopier(geräte)abgabe als ref gesetzt. --Martina Nolte Disk. 03:04, 1. Feb. 2011 (CET) + 03:37, 1. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Leider wird der Begriff "Zweitverwertungsrechte" beim verlinkten Artikel "Verwertungsrecht" nicht erklärt. Maikel 20:44, 31. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Aber was da alles (zweit)verwertet geht aus dem Artikel recht konkret hervor. --Martina Disk. 21:52, 31. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

E/A-Rechnung und Mitarbeiter.[Quelltext bearbeiten]

Könnte jemand, der die konkreten Zahlen hat, die E/A, der VG-Wort vielleicht mal in einer Tabelle visualisieren?

Wieviele Mitarbeiter hat die VG-Wort?--88.153.188.26 00:18, 19. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Geschäftsbericht 2010:
  • "Lässt man die Nachzahlungen unberücksichtigt, so stellen die Einnahmen des Jahres 2010 in Höhe von € 131,69 Mio. das zweitbeste Ergebnis der VG WORT seit Bestehen dar." (Dies sind allerdings die "Nettoerlöse", vgl. S. 10, was immer das konkret bedeuten mag.)
  • Ausgaben 1: "Diese Erträge fließen vollständig in die Ausschüttung."
  • Ausgaben 2: "Die Nettoaufwendungen, d. h. die tatsächlichen Verwaltungskosten inkl. Abschreibungen abzüglich der Verwaltungserträge, sind im Berichtsjahr auf € 8.779.946 (Vj. € 5,17 Mio.) gestiegen."
  • "Im Jahresdurchschnitt wurden 97, umgerechnet in Vollzeitkräfte 66 Mitarbeiter beschäftigt."
Trag's ein, wo du's passend findest. --Martina Disk. 17:58, 19. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Kosten[Quelltext bearbeiten]

Es sollte im Artikel noch Kosten genannt werden, mit der VG Wort Privatpersonen sowie die Wirtschaft belastet! Man muß sich darüber im Klaren sein, daß solche Unternehmen gnadenlos abzocken. Wenn ich irgendetwas (selbst geschriebener Zettel, Stromrechnung etc.) nehme und im Copyshop kopiere, zockt die VG Wort nämlich ab. Oder, wenn ich mir einen Scanner kaufe, um meine alten Urlaubsfotos einzuscannen.Preise. Gruß --Akapuma (Diskussion) 06:47, 5. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Danke. Ich hab den Link auf die Tarifübersicht eingebunden. Deine persönlichen Betrachtungen kannst du zuhause lassen. --Martina Disk. 23:36, 5. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

VS[Quelltext bearbeiten]

Erster Absatz:

1958 gab es den VS noch gar nicht; er wurde erst 1969 gegründet. Vermutlich ist die „Bundesvereinigung der deutschen Schriftstellerverbände“ gemeint.

--Rasant20 (Diskussion) 18:06, 30. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Einnahmen...[Quelltext bearbeiten]

...kommen u.a. aus "Besteuerung" von Kopierern, Druckern etc. Die einzelnen Tarife sind hier zu finden: http://www.vgwort.de/fileadmin/tarif_uebersicht/Geraete-Tarif_Dez_2008.pdf --Schwobator (Diskussion) 13:00, 11. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Wieso Verlage?[Quelltext bearbeiten]

"Berechtigte sind Autoren, Übersetzer und Verleger" - aber die Verlage sind keine Urheber. Könnte jemand in den Artikel eine Erklärung einfügen, warum Verlage dennoch (und zwar nicht wenig) Geld von der VG Wort erhalten? Was ist die Rechtsgrundlage dafür, wenn das Urheberrecht Rechtsgrundlage für den ganzen Prozeß sein soll (Verlage werden dort nicht als Urheber definiert)? Es scheint da auch einige Gerichtsurteile gegeben zu haben, denen zufolge die Praxis der VG Wort rechtswidrig war/ist. Es wäre schön, wenn jemand, der sich da auskennt, das aufnhemen könnte. Im Moment ist der Artikel so glatt, daß es fast aussieht, als sei er von "interessierter Seite" geschrieben worden. --C.G. (Diskussion) 14:13, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Das "wieso" konnte meines Wissens auch die VGWort bei den Verfahren nicht erklären. Wäre schön, wenn jemand, de sich juristisch etwas auskennt, dazu noch einen Absatz einfügt, denn diese Verfahren haben ja einigen Wirbel gemacht und wären eine wichtige enzyklopädische Ergängung. 47.64.205.165 15:46, 25. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Die Autoren bekommen Honorare von den Verlagen. Wenn es sich um Festhonorare handelt, entsteht dem Verlag möglicherweise ein Vorteil. Es kann aber im Einzelfall auch ein Verlustgeschäft sein. Es gibt ja meist keine direkte Gewinnbeteiligung. Daher sollen die Überschüsse im Nachhinein an die Autoren verteilt werden - und zwar grundsätzlich unabhängig davon, welche Vereinbarung zwischen Autor und Verlag besteht. Einziger Schalthebel ist dabei, dass die Autoren eine Erklärung abgeben. Das habe ich mal kurz anhand der Quelle eingefügt. Das ist überhaupt keine juristische Frage, sondern ergibt sich aus den Dokumenten bzw. Verteilungsplänen, die von der VG-Wort veröffentlicht werden. Die muss ich nur noch mal alle lesen, auch wenn es mich nicht betrifft. Ich bitte also um Geduld. Das mit der Umsatzsteuer hat mich auch etwas irritiert - aber das ist ein anderes Thema. --Kulturkritik (Diskussion) 23:52, 12. Sep. 2019 (CEST)Beantworten