Diskussion:Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe nach Anhang XIV der REACH-Verordnung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Bert.Kilanowski in Abschnitt Anzahl der zur Aufnahme empfohlenen Stoffe
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In diesen aus der Zulassungsliste verlinkten Artikeln fehlt potentiell |Zulassungspflicht=Ja in der Vorlage:REACH.

Anzahl der zur Aufnahme empfohlenen Stoffe[Quelltext bearbeiten]

Der Satz Weitere 48 Stoffe werden aktuell zur Aufnahme in Anhang XIV empfohlen. sollte aktualisiert werden. Allerdings ist mir unklar, was die korrekte Anzahl ist: Von den Recommendations for inclusion in the Authorisation List müsste die Anzahl der zulassungspflichtigen Stoffe (gegenwärtig 59) subtrahiert werden. Nur werden dort oberhalb der Tabelle 111 Stoffe genannt, in der Tabelle aber 117 aufgeführt. --Leyo 00:12, 19. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

@Leyo: So wie ich das sehe, ergibt sich die Differenz aus den Doppeltempfehlungen. In unserer SVHC-Liste findest Du z. B. bei Bleimonoxid die 6. und die 7. Empfehlung - und in der Recommendations for inclusion in the Authorisation List findet man dann entsprechend zwei Einträge für die Substanz Lead monoxide. Entsprechendes für Pentableitetraoxidsulfat, N,N-Dimethylacetamid, Bleiorange, Tetrableitrioxidsulfat, Cyclohexan-1,2-dicarbonsäureanhydrid, alle möglichen Kombinationen und Hexahydromethylphthalsäureanhydrid, inklusive cis- und trans-Isomere und alle möglichen Kombinationen ), was dann 117 Tabelleneinträge für 111 Stoffe/Stoffgruppen erklärt. Gruß --Bert (Diskussion) 20:52, 19. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Danke. Diese Erklärung scheint mir plausibel. Dann also 111 Stoffe insgesamt − 59 bereits aufgenommen = 52 ? --Leyo 23:11, 19. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Passt. --Bert (Diskussion) 01:14, 20. Apr. 2022 (CEST)Beantworten