Diskussion:Viermächteabkommen über Berlin

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Bundespräsidentenwahlen nicht mehr in Berlin[Quelltext bearbeiten]

Unter 6. Bundesversammlung (15. Mai 1974) steht:

"Nach dem Viermächteabkommen über Berlin von 1971 fanden die Bundespräsidentenwahlen ab 1974 wieder in Bonn statt."

Damit man von anderen Artikeln aus einen Link darauf setzen kann, sollte dieser an sich recht unwesentliche Bestandteil des Viermächteabkommens vielleicht doch im Artikel erwähnt werden, aber leider bin ich nicht im Besitz einer zuverlässigen Quelle.

-- 109.250.137.13 06:02, 5. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Preußisches Kammergericht / Nutzung[Quelltext bearbeiten]

Eine "Nutzung" durch den Kontrollrat paßt für 1972 nicht mehr so recht. Ein "preußisches Kammergericht" zumal gab es schon lange nicht mehr. --Oenie 09:03, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

wann / wie endete es formell ?[Quelltext bearbeiten]

Irgendwann im Zuge der dt. Einheit (2+4-Gespräche ?) endete das Viermächteabkommen - dazu steht nix im Artikel. --Neun-x 09:38, 13. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Habe das Außerkrafttreten des Abkommens ergänzt. --Benatrevqre …?! 21:15, 19. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Viermächteabkommen über(?) Berlin[Quelltext bearbeiten]

Diese Bezeichnung ist nicht korrekt und sollte geändert werden. Es handelt sich um das Viermächteabkommen/Vierseitige Abkommen, meinetwegen mit dem Zusatz "von Berlin" oder auch "Berliner Viermächteabkommen" - dies dann in Abgrenzung zum Londoner Viermächteabkommen von 1945. --Jummi (Diskussion) 09:47, 17. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Deine Auffassung, die Bezeichnung sei falsch, kann ich angesichts der einschlägigen Literatur und der Häufigkeit der fraglichen Bezeichnung nicht teilen. Woran machst du deinen Vorwurf konkret fest? --Benatrevqre …?! 05:04, 29. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]